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#1
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| Hallo zusammen, ich kann zum Oktober eine Zweijährige Umschulung zur Fachkraft für Hafenlogistik starten. ich bin 25 Jahre alt, besitze keine Ausbildung und hab bis Dato immer nur Gejobt oder war Arbeitsuchend. Voraussetzungen: -Arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht -Führerschein Kl. B -Gesundheitliche Eignung und Höhentauglichkeit -Einwandfreies Polizeiliches Führungszeugnis -Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse -Sprechfunktauglichkeit -Teamfähigkeit, Konzentrationsvermögen -Haupschulabschluss Alle Voraussetzungen erfüll ich und ich will unbedingt im *******er Hafen Arbeiten! Nur die Kosten für die Ausbildung muß die ARGE tragen. Das sind 34.329 € ! Folgenes Problem ist aufgetretten. Die ARGE will mir die Umschulung nicht bezahlen, weil sie zu teuer ist! Die ARGE gab mir eine Alternative Adresse von einer Zeitarbeitsfirma mit..... wie immer!!! ![]() Gut kann ich irgendwo verstehen, nur hätte ich nach der Umschulung ein Gesellenbrief, einen sehr guten Verdienst, und einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag! ( Auf Lebenszeit ) ![]() Jetzt meine frage, darf die ARGE sowas mir einem machen? .... wenn ja warum? Was steht mir zu? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mit einer Antwort weiter helfen kann! MfG Marcel Geändert von marcel (28.07.2008 um 12:04 Uhr) |
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#2
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| Wer dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf Lebenszeit verspricht, der lügt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist jederzeit kündbar, es muss ggf. nur eine faule Begründung her. Aus der Entfernung kann man in einem Forum nicht beurteilen, ob hier leere Versprechungen und die Jagd nach einem teuer bezahlten Bildungsgutschein vorliegen. Es kann sein, dass die ARGE entsprechende negative Erfahrungen gemacht hat. ich sehe nur die Möglichkeit, dass du in eine geeignete Hafenstadt umziehst und dort eine bezahlte Ausbildung absolvierst. Google: Fachkraft für Hafenlogistik, z.B. H a m b u r g , Duisburg, ... Vielleicht blickst du auch mal in das Ausland: Rotterdam, Antwerpen ... Arbeiten im Ausland
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Sorry war im urlaub. danke für deine antwort nur, hinter teure bildungsgutscheine ist die firma wo ich mich bewerbte nicht hinter her. Ich bewerbte mich ja nicht bei einen kleinen betrieb sondern bei einen führenden unternehmen. Das Ding ist, Wollen die jetzt das ich länger Arbeitsloß bleibe und nie was aus mir wird? oder was ist mit denen? so zahlt der statt doch länger gesehen mehr! mich würde echt interessieren ob die ARGE sowas darf. da bietet sich für mich einen sehr gute chance noch was zu werden, doch die ziehen nicht mit. Das geht beim besten willen nicht in mein kopf!! |
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#4
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| Sicherlich kann man dich verstehen, dass du aus einer Arbeitslosigkeit heraus eine zukünftige Perspektive hast. Doch andererseits muss man auch die ARGE verstehen, die mit einem Budget aus Geldern aller zahlenden Bürger hantiert und dies ordentlich und gerecht verwalten muss. 34.000 EUR +/- ist viel Geld. Aber wieso eine Umschulung? Du hast doch geschrieben, dass du keine Ausbildung vorher gemacht hast. Was denn dann umschulen? Oder ist deine gesundheitliche Eignung auf etwas beschränkt? Jedenfalls glaube ich nicht, dass nach Abschluss der Ausbildung der Job auf Lebenszeit ist, es sei denn, Fachkräfte für Hafenlogistik werden verbeamtet. Oder hast du etwaige Aussagen erhalten, ggf. diese schriftlich? Erkundige dich bei der ARGE, warum eine Ablehnung stattgefunden hat. Irgendwelche Aktenvermerke sind sicherlichvorhanden. Außerdem solltest du direkt Widerspruch einlegen, denn ich habe schon oft gelesen, dass solche Anträge erst einmal generell abgelehnt werden.
__________________ E N D E Lieben Gruß witkis |
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