Hilfe??? Abmahnung
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Alt 23.01.2008, 18:58
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Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage: Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr und habe ziemlich dicke Probleme in meinem Betrieb, es fängt damit an, dass man nicht krank sein darf d.h. wenn man eine magen-darm-grippe hat, dann hat man sich ins büro zu setzen, dann geht es damit weiter das meine jetzige Abteilungsleiterin mich regelrecht mobbt und alles was ich mache kritisiert, egal ob richtig oder falsch. Mein eigentliches hauptanliegen ist aber, ich habe im 1. Lehrjahr mal eine abmahnung kassiert weil ich nicht wusste, dass wenn wir von der schule früher gehen, diesen entschuldigungszettel als kopie auch dem Betrieb geben müssen, somit hatte ich natürlich mehr fehlstunden im Zeugnis wie mein Betrieb entschuldigungen hatte, ich hab damals nichts dazu gesagt und habe einfach gras über die Sache wachsen lassen, jetzt habe ich gestern einen anruf bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine 2. abmahnung kassiere, weil ich angeblich nicht ausgestempelt hätte als ich zum rauchen gegangen bin, aber ich habe ausgestempelt die stempeluhr hat mir ja angezeigt "gehen" und "kommen", da ich mir dann am telefon noch sagen lassen durfte, dass sie mich los werden wollen, hab ich jetzt natürlich angst das sie sich etwas einfallen lassen um mich raus zu kriegen! ich habe mal gehört, dass eine Abmahnung nach 1 1/2 Jahren verjährt, stimmt das? zählt diese abmahnung dann als erste, oder wie läuft das? und jetzt die letzte frage, meine abteilungsleiterin holt sich ständig informationen über meine Stunden ein, also ob ich im minus oder im plus bin, darf sie das überhaupt? würde mich über eine schnelle antwort freuen

Grüße Nicki
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Alt 23.01.2008, 21:21
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Zitat:
Zitat von Nicki_05 Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage:

Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr und habe ziemlich dicke Probleme in meinem Betrieb,

es fängt damit an, dass man nicht krank sein darf d.h. wenn man eine magen-darm-grippe hat, dann hat man sich ins büro zu setzen,

Wenn du krank bist, hast du üblicherweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Im Volksmund auch " Gelber Urlaubsschein" genannt.), dann darfst du auch zu Haue bleiben und musst dich so verhalten, dass deiner Genesung nichts im Wege steht. Hast du keine AU-Bescheinigung, so darf dir dein Ausbilder auch Büroarbeiten auftragen, wenn diese nicht zu ausbildungsfern sind.

dann geht es damit weiter das meine jetzige Abteilungsleiterin mich regelrecht mobbt und alles was ich mache kritisiert, egal ob richtig oder falsch.

Mein eigentliches hauptanliegen ist aber, ich habe im 1. Lehrjahr mal eine abmahnung kassiert weil ich nicht wusste, dass wenn wir von der schule früher gehen, diesen entschuldigungszettel als kopie auch dem Betrieb geben müssen, somit hatte ich natürlich mehr fehlstunden im Zeugnis wie mein Betrieb entschuldigungen hatte, ich hab damals nichts dazu gesagt und habe einfach gras über die Sache wachsen lassen

Fehlerbehaftete Sachverhalte sollten sofort aufgeklärt werden ...

, jetzt habe ich gestern einen anruf bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich eine 2. abmahnung kassiere, weil ich angeblich nicht ausgestempelt hätte als ich zum rauchen Da kannst du mal sehen, wie ungesund Rauchen ist gegangen bin, aber ich habe ausgestempelt die stempeluhr hat mir ja angezeigt "gehen" und "kommen",

Normalerweise müsste es so sein, dass du dein Zeitprogramm aufrufen und kontrollieren kannst ...

da ich mir dann am telefon noch sagen lassen durfte, dass sie mich los werden wollen,

Das ist wenig nett, aber immerhin ehrlich ...

hab ich jetzt natürlich angst das sie sich etwas einfallen lassen um mich raus zu kriegen! ich habe mal gehört, dass eine Abmahnung nach 1 1/2 Jahren verjährt, stimmt das?

Das kann man so nicht sagen: eine Abmahnung ist immer eine tickende Zeitbombe ... man kann nicht sagen, wann die hochgeht.

zählt diese abmahnung dann als erste, oder wie läuft das?

Das Zeiterfassungsproblem wäre die Abmahnung Nr. 2

und jetzt die letzte frage, meine abteilungsleiterin holt sich ständig informationen über meine Stunden ein, also ob ich im minus oder im plus bin, darf sie das überhaupt?

Eine Abteilungsleiterin darf natürlich die Arbeitszeiten ihrer Untergebenen kontrollieren.

würde mich über eine schnelle antwort freuen

Grüße Nicki
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  #3  
Alt 23.01.2008, 21:29
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Also zunächst ist es ja so, dass du einen Ausbildungsvertrag hast und keinen Arbeitsvertrag. Das ist ein sehr grosser Unterschied. Dann bist du im zweiten Ausbildungsjahr, da eine rabiate Kahlschlagmassnahme gegen einen Azubi zu starten, dürfte wohl kaum von Erfolg gekrönt sein.

Tritt bite in die Gewerkschaft ein, dann geniest du Rechtsschutz und Beratung.

Für einen Azubi dürften auch die Mitgliedsbeiträge bezahlbar sein.

Hier kannst du dir deine passende Gewerkschaft heraussuchen:

Gewerkschaften

Dr. Azubi hilft
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