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#1
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| Hallo an Alle, ich weiß nicht so recht ob ich hier das richtige Forum nutze, jedoch hoffe ich auf ein paar Statements von Erfahrenen oder evtl. auch Experten. Ich habe folgendes Problem. Ich bin zur Zeit noch als Aushilfe tätig und verdiene im Monat etwa 1150,- bis 1550,- Netto, es kommt ganz aus die Wochenendschichten an. Ich möchte mir nun gerne eine eigene kleine 2-Zimmer Wohnung zusammen mit meiner Verlobten nehmen, allerdings wissen wir nicht wie wir das anstellen sollen. Meine Verlobte ist arbeitssuchend und ich beginne ab den 01.08.2007 eine neue Ausbildung. Heist also, dass wenn ich in der Ausbildung bin, dass ich dann nur noch etwa 400€ Netto zur Verfügung habe. Natürlich reicht dies nicht aus und so wollte ich mich erkundigen ob man da irgendwelche Beihilfen erwarten kann. Um es euch deutlicher zu machen verschaffe ich euch mal einen kleinen Einblick in die Details. Ich selbst: Arbeitslos von 01.07.2007 - 01.08.2007 Ausbildung ab den 01.08.2007 Nettoeinkommen ca. 380€ - 400€ 20 Jahre alt, keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II Meine Eltern leben glücklich in einem eigenen Haus, mein Vater verdient als einzigster und bringt Netto ungefähr 2600€ in die Haushaltskasse Meine Verlobte: Eine abgeschlossene, schulische, Ausbildung, zur Zeit Arbeitslos Kein Einkommen 18 Jahre alt, keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II Eltern geschieden, Stiefvater verdient 1000€ Netto, ihr leiblicher Vater 2400€ Netto, ihr Mutter verdient nichts. Ich bedanke mich schonmal und hoffe das man hier zu einem sinnvollen Gespräch kommt. Lieben Gruß, edDy |
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#2
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| Hallo nochmal, ich habe mich bei einer Bekannten erkundigt und die sagt ich solle mich bei der Wohngeldstelle erkundigen wie groß die Wohnung sein darf und wie teuer. Dann soll ich mir einfach eine suchen und Wohngeld beantragen und das würde dann klappen. Sie meinte ich hätte einen Lebensbedarf von 365€ und die würden mir gezahlt werden. Genaueres weiß ich nicht, ist es besser mich nun an die Wohngeldstelle zu wenden und mich dort beraten zu lassen? LG, edDy |
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#3
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| Ihr wohnt derzeit noch beide bei Euren Eltern? Wie lange warst Du berufstätig? Um was für eine Ausbildung handelt es sich bei Dir (betrieblich/überbetriebliche oder schulische) und ist das Deine erste Ausbildung oder hast Du bereits einen Berufsabschluss? Eventuell hättest Du noch Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| Also ich habe im Sommer 2004 meine Schulbildung mit der mittleren Reife abgeschlossen und habe dann direkt eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker angefangen, die ich dann zum 31.06.2005, auf eigenem Wunsch, beendete (11 Monate). Danach habe ich versucht mich im Bereich Mediendesign zu orientieren, leider war ich bei allen Vorstellungsgesprächen überquallifiziert da ich bereits vertiefte Kenntnisse in allen Anwendungsbereichen habe. Ab November 2005 versuchte ich dann mit 2 Freunden eine GbR zu gründen was dann nach einem guten, noch inoffiziellen Start in die Hose fiel, da einer von meinen Kollegen auf einen Amerikaaustausch ging. Das war im Sommer 2006. Feste Arbeit hatte ich dann ab den 01.10.2006 wo ich einen Arbeitsvertrag als Aushilfe bis zum 31.04.2007 unterzeichnete. In dieser Vertragsbindung befinde ich mich derzeit und verdiene daher nur noch bis zum Mai soviel Geld, bei einer Verlängerung um 2 Monate maximal bis zum Juli. Am 01.08.2007 beginne ich somit meine zweite Ausbildung als Feinwerkmechaniker, hier liegt das Bruttogehalt bei 432€, allerdings habe ich, wie vorher erwähnt, meine erste Ausbildung nach 11 Monaten abgebrochen. Meine Verlobte hat im Sommer 2006 ihr schulische Ausbilgung zur Kinderpflegrin abgeschlossen und war von da an bis ende November arbeitslos. Sie arbeitete dann vom 01.11.2006 - 21.12.2006 in den selbigen Betrieb wo ich zur Zeit arbeite. Seit dem 22.12.2006 ist sie arbeitssuchend. LG, edDy |
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#5
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| Du hast Deine 1. Ausbildung ja nicht beendet, deshalb kanns sein das es sich bei der Ausbildung die Du am 1.8. beginnst dann immer noch um die erste handelt. Weil Du ja noch keinen abgeschlossenene Beruf hast. Dann geh (oder ruf da mal an) doch mal zur Arbeitsagentur (Bafög fällt ja weg, wegen betrieblicher Ausbildung) und frage wie es mit BAB aussieht. Wenn darauf kein Anspruch bestehen sollte, gehst Du zur Wohngeldstelle. Ich kenne das so, wenn kein Anspruch auf Bafög oder BAB ist, dann kann Wohngeld beantragt werden. Einfach Fragen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. SG Freelancer
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#6
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| Womit lässt sich denn mehr Suppe schlürfen, mit BAB oder Wohngeld? LG, edDy |
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#7
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| Wohngeld gibt es nur, wenn ein Anspruch auf BAB oder Bafög ausgeschlossen ist (in Ausnahmefällen kann aber auch hier Wohngeld bewilligt werden). BAB ist für Auszubildende gedacht, die über 18 sind und in eine eigene Wohnung ziehen möchten (selbst aber nicht soviel Geld aufbringen können um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren). Für den Anspruch auf BAB wird das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des mit im Haushalt lebenden Ehepartners geprüft. Ist das Einkommen zu hoch, kann es sein, das Dir kein BAB zusteht. Ob Dir dann Wohngeld zusteht, kann ich nicht so richtig beurteilen. Weil Dich dann ja Deine Eltern unterstützen können. Hier müsste aber wieder geprüft werden, ob Deine Eltern trotz ihres Einkommens dazu in der Lage wären und ob sie überhaupt noch für Deinen Lebensunterhalt aufkommen müssen (wegen Abbruch der ersten Ausbildung). Wenn Du schon verheiratet wärst, müssten Deine Eltern nicht mehr für Dich zahlen. Wie das bei Verlobten ist
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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#8
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| Ja das habe ich soweit verstanden. Aber ich denke das mein Vater und auch Ihr Vater dafür zuviel verdienen. BAB stellt doch die Vorraussetzung, dass die Eltern der betreffenden Personen nicht in der Lage sind für den Unterhalt der Kinder aufzukommen. Jetzt stell ich mir die Frage, wie sehr schaut das Amt in die Ausgaben? Angenommen mein Vater hat soviele Ausgaben (eigenes Haus, Pacht, Lebensversicherungen, Haushaltsgeld etc.), dass er selbst von 2600€ Netto nur noch 400€ hat. Muss er dann auf seinen Luxus verzichten? Muss er das denn überhaupt? Oder kann mein Vater auch sagen, nein, ich zahle nichts, mein Sohn kann in meinen 4 Wänden leben! ... ? LG, edDy |
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#9
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| Guten Tag an alle.... Ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, falls nicht, hoffe ich trotzdem das ich vllt eine Antwort erhalte denn ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll! Meine Eltern sind getrennt, habe erst bei meiner Mutter gewohnt hat aber leider nicht so geklappt haben uns immer gestritten etc dann bin ich zu meinem Dad gezogen.... So und jetzt ist hier auch das Maß voll es klappt gar nichts mehr und er will mich rausschmeissen und ich weiss jetzt nicht was ich machen soll...eigentlich habe ich keine andere möglichkeit als mir eine eigene Wohnung zu nehmen aber ich hab angst das ich das nicht so auf die reihe bekomme...finanziell halt..weil ich auch dieses jahr unbedingt meinen führerschein machen wollte...und denke es wird dann auch nicht klappen, oder? Also ich fange ab dem 01.07 ne Ausbildung an als Kauffrau im Einzelhandel. Habe ich irgendeinen Anspruch auf Wohngeld, oder das die mir die Miete übernehmen oder sowas in der Art ?! Habe davon gehört aber weiss nich sorecht obs auf mich zutreffen würde...deswegen wollte ich einfach mal nachfragen.... Gruß Justynka |
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#10
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| Zitat:
Wohngeld wäre denkbar, evtl. BAB, je nach Verdienst der Eltern ein ALG II - Miet-Zuschuss, ich rate aber dazu, den elterlichen Wohnraum nicht zu verlassen. Die U25-Problematik ist zu gross, ausserdem erwarte ich böse Überraschungen in Form von Sozialkürzungen, und zwar mehr oder weniger direkt nach der Bundestagswahl. Man sollte abwarten, welche Ostereier unsere Politiker ausbrüten ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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