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#11
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| Zitat:
Ausbildungsgänge: Ausbildungsgang: Fachschule Sozialpädagogik Dauer: 3; berufsqualifizierend: ja ; Anmerkungen: Fachschule für Sozialpädagogik Förderungsrechtliche Stellung:: Ausbildungsstättenart: FS ; Signierung 121 ; Anmerk.: Für Ausbildungsjg. bis einschl. Sozialpäd. Aufnahme 2002: FS 107 letzte Änderung des Datensatzes: 24.07.2008die Nummer erklärt diese Datei: VORBEMERKUNGEN, ERLÄUTERUNGEN UND ABKÜRZUNGEN: .... 3. ABKÜRZUNGEN im Zusatzteil „Förderungsrechtliche Stellung“ : FS = Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt (Signierung x07), Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung grds. voraussetzt (Signierung x21)Nach meiner Meinung also doch eine Fachschule. Warum sollte Hessen die Erzieher niedriger ausbilden? Nun kannst Du warten, bis hier mal ein Bafög-Mitarbeiter mitliest und Dich informiert oder rufst doch selber an! In Deinem(?) Main-Kinzing-Kreis warten sie schon auf Dich:Barbarossastr. 16-18, 63571 Gelnhausen ...der Bereich Ausbildungsförderung (BAföG) im Amt für Schulwesen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung bearbeitet Anträge zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Außer: Universitäten/Fachhochschulen/Meister-BAföG Montag und Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung. Tel.Buchstaben A - Lh: 06051/85-11202; Buchstaben Li – Pe 06051/85-14934; Buchstaben Pf - Z: 06051/85-14924 Unterlagen sammeln u.a. benötigst Du die Steuerbescheide beider Elternteile für das vorvergangene? Jahr (2007?) als GL für Berechnung Bafög-Anspruch für 2009/2010. Steht genau im Bafög-Antrag aus Internet. ... Falls sich die Einkommen der Eltern verschlechtert haben oder höhere Ausgaben anfallen als früher, musst Du Unterlagen besorgen, dann steht Dir ggf. mehr Bafög zu als nach dem früheren höheren Einkommen. Gruß Erolena Geändert von Erolena (17.06.2009 um 19:41 Uhr) Grund: Formatierung |
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#12
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| in die nähe deiner Ausbildungsschule ziehst - wirst du elternunabhängiges BaFöG erhalten. Die Berechnung der Höhe erfolgt unter Einbeziehung des elterlichen Einkommens auch Zahlungen an deine Geschwister können noch ne Rolle spielen. Deine Wohnungsmiete wird voraussichtlich bezahlt werden und es wird noch bischen was zum Leben bleiben. Schätze mal, dass du ca. 450 - Euro erhalten wirst Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (18.06.2009 um 07:30 Uhr) |
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#13
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| Zitat:
meines Wissens gibt es elternunabhängiges Bafög nur in Ausnahmefällen, nachzulesen z.B. hier, unter Punkt V Schüler-BAföG ich sehe bei Nicky unabhängig davon ob sie zu Hause auszieht oder nicht, keine entsprechenden Voraussetzungen. @ Erolena wenn ich die Infos auf der HP der Schule richtig interpretiert habe, muss Nicky zuerst die Berufsfachschule besuchen bevor sie berechtigt ist die Fachschule zu besuchen. Deshalb denke ich nach wie vor das es Bafög nach §12 gibt.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#14
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| wenn ich das richtig sehe, meinst du folgenden Textauszug von der HP: Die zweijährige fachtheoretische Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik ist zentrales Glied in der Erzieherinnenausbildung. Vorgeschaltet ist die ebenfalls zweijährige Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialassistenz zur Sozialassistentin als Regeleingangsvoraussetzung für die Fachschule, nachgeschaltet das einjährige Berufspraktikum. Die Erzieherinnenausbildung dauert somit insgesamt fünf Jahre. ->Das betrifft mich nicht, weil ich mein Abitur gemacht habe und ein FSJ hinterher, das wird wohl als gleichwertig eingestuft. |
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#15
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| Zitat:
Schon den Antrag abgeholt?
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#16
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| jepp, der antrag liegt schon zu hause. hab ihn schon so gut ich konnte ausgefüllt und den rest meinen eltern vorgelegt, können die sich jetzt mit vergnügen. bei sachen, die ich nicht sicher wusste, hab ich mich per e-mail an meine BAföG stelle in Gelnhausen gewandt. mal schauen, wann ich antwort bekomme. ansonsten heißt es: weiter hoffen und bangen, abwarten und auf heißen kohlen sitzen...die zeit läuft schließlich unaufhaltsam! Liebe Grüße, Nicky |
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