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#1
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| Hallo, ihr! Bin neu hier, weil ich zur Zeit in einer meiner Meinung nach richtigen Scheißsituation stecke, und nicht weiß, wie ich weitermachen soll!! Am besten schildere ich mal meine momentane Lage und stell dann die Frage: Also, ich bin 20 Jahre alt (werde im September 21) habe 2008 mein Abi gemacht und mache gerad noch mein Freiwilliges Soziales Jahr fertig (31.Juli 2009). Habe eine Ausbildungsstelle als Erzieherin bekommen, die ja, wie man weiß,rein schulisch ist und somit keine Vergütung enthält. Die Ausbildungsstelle ist 66,9km von meinem Elternhaus entfernt. Mein Vater ist Alleinverdiener (um die 2000€) (also,meine Mutter ist Hausfrau und sie sind verheiratet; hab noch nen 17 jährigen Bruder). Mein langjähriger Freund (21 Jahre alt, ebenfalls Abi 2008 gemacht, Zivildienst abgeleistet) beginnt am 1.August 2009 ein BA Studium und verdient da 800€ brutto, und er müsste um 5 Uhr morgens von seinem Wohnort losfahren,um um 7Uhr morgens seine Arbeitsstätte und Ausbildungsstätte zu erreichen und er würde erst um 21 Uhr abends wieder heimkommen, weshalb wir in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchten,die näher an unserer beiden Ausbildungsstätten gelegen ist, weil ich mir unsere Zukunft (jeder im eigenen Elternhaus wohnend) ALS NICHT PRAKTIKABEL VORSTELLE. Nun meine Frage: Was genau kann ich/können wir als Unterstützung erwarten/beantragen? Ich habe schon seitenweise Infos im Internet gelesen, aber diese haben mich im Grunde nur noch mehr verwirrt, sodass ich nun echt furchtbar unter Druck stehe, weil ich nicht weiß, was ich tun soll. Ich würde mich echt freuen, wenn uns jemand von euch weiterhelfen könnte! Ich bin echt verzeifelt und ratlos ![]() Nicky |
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#2
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| einen Fahrkostenzuschuss beantragen - ansonsten sehe ich für einen Auszug wenig Möglichkeit da U25 Regelung gilt. http://arbeits-abc.de/forum/arbeitsl...g-warten-6524/ Den Gesetzgeber interessieren deine Wünsche nicht - er achtet darauf, dass die gemeinschaft der Steuerzahler welche eh sehr hoch belastet ist nicht noch mehr zahlen muss. Da wird dann erst mal die Pflicht deiner Eltern bis Ausbildungsende für dich zu Sorgen geprüft. Ich dachte mit Abi weiss man sowas. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Zitat:
![]() Wellen, der Witz war gut ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Den WITZ fand ich gar nicht mal so Übel... Er entspricht der Realität....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Ausbildung zur Erzieherin? Da müsste doch eigentlich Schüler-Bafög greifen. Sehe da vom elterlichen Einkommen her kein Hinderungsgrund und wenn es länger als eine Stunde dauert die Ausbildungsstätte zu erreichen (und es keine nähere gibt) dann steht dem Umzug und dem entsprechend höheren Bafög-Satz für Auswärtige nichts entgegen. Die 25-er Regelung betrifft ja nur ALG II-Bezieher.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#6
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| Ich denke die Ausbildung für Erzieherin findet an einer Fachschule statt und fällt unter BaföGesetz § 13 Bafög für Studierende (nicht für Schüler § 12!). In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Ausbildungen für Erzieherinnen siehe Die Fachhomepage für ErzieherInnen - erzieherin-online e.V. ). Es sollte sich aber um eine Fachschule oder Höhere Fachschule handeln. Dazu im Bundesausbildungsförderungsgesetz: Zitat:
Nicht bei den Eltern wohnende Studierende: Bedarf für Unterkunft 146 Euro. (vgl. §13Abs2 Nr2) Falls die Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten) nachweislich höher sind noch ein Zuschlag von 76 Euro möglich (vgl. §13Abs.3). Wer bei den Eltern wohnt kann für die Unterkunft nur 48 Euro erhalten.(Abs.2Nr.1) Dies gilt auch, wenn die Studentenwohnung den Eltern gehört (Eigentumswohung). Falls die Unterkunftskosten des Studierenden damit nicht gedeckt sind, ist ein Zuschuss nach SGB II möglich. Dabei ist es egal, ob der Studierende bei den Eltern (48 Euro Unterkunft aus Bafög) wohnt oder außerhalb des Elternhaushaltes (Unterkunftskosten 146 plus 76 Euro aus Bafög). Wenn eine Differnz zu den tatsächlichen Wohnkosten offen bleibt, sollte es für beide den Rest als Zuschuss von der ARGE geben. Zu beachten ist: Von der ARGE (SGB II) gibt es den Zuschuss nur für Studenten, die grundsätzlich Bafög-berechtigt sind = das sind 1) alle Bafög-Bezieher und 2) alle die einen sogenannten "Null-Bescheid" erhalten haben (sie sind berechtig, würden Bafög bekommen, wenn elterliches Einkommen bzw. eigener Verdienst niedriger wäre.) Nichts von der ARGE erhalten die späten Studienabbrecher/-wechsler, die ihren Bafög-Anspruch "dem Grunde nach" verloren haben. Diese können Wohngeld erhalten. Spätestens ab Studienbeginn steht Dir ("volljähriges Kind in Ausbildung") wieder Kindergeld zu. Die Eltern überweisen Dir dieses als Unterhalt (Barunterhaltspflicht gegenüber vollj. Kind). Wegen weiterem Unterhalt: der minderjährige Bruder ist an erster Stelle zu unterhalten. Du siehst im Bafög-Bescheid, wieviel "von Amtswegen" von den Eltern für jedes Kind einzusetzen wäre. Man muss das nicht ausreizen. Jobs (Kinderbetreuung abends?) könnten noch Geld bringen. Ich rate Dir: Ausbildungseinrichtung, besser Bafög-Amt anrufen: Dort gibt es eine verbindliche Liste, unter welche Art Schule (§ 2 BaföGesetz) Deine Ausbildung/Deine Fachschule zählt. Jetzt Bafög-Antrag stellen. Nicht erst bei Ausbildungsbeginn. Gleich um Wohnung/WG kümmern, damit Höhe der Miete + NK-Vorauszahlung für Antrag vorliegen bzw. vielleicht ist Nachreichen der Wohnkosten möglich. Evtl. eine (Zweier)WG bilden, dann ist jeder für seinen Kostenanteil zuständig. Eine Beaufsichtigung der Fachschüler (Studierenden) gibt es meiner Meinung nach durch die ARGEN nicht. Sie sind nicht anspruchsberechtigt nach SGB II (außer obiger Zuschuss für Wohnung). Sollte die elterliche Familie selbst in Schwierigkeiten kommen (ALG II-Bezug) dann gilt immer: Das Kindergeld steht dem auswärts wohnendem Kind zu (Überweisung reicht) und darf nicht den Eltern als Einkommen zum Eigenverbrauch angerechnet werden. Auch dem Studierenden im Elternhaushalt steht das Kindergeld für sich zu. Der Gesetzgeber geht davon aus, das dem Studenten das Bafög (ersatzweise elterliche Unterstützung) plus das komplette Kindergeld für Leben und Ausbildung zur Verfügung steht. Meines Erachtens muss er vom Kindergeld auch nicht die Wohnung bezahlen. Siehe oben. P.S. Studierende an Berufsakademien (§2 Akademien) haben Anspruch nach BaföG. Eigenes Einkommen z.B. Vergütung vom Praxispartner(Betrieb) wird angerechnet. (Vorher Aufwendungen für Berufsarbeit, theor. Ausbildung, u.a. abziehen) Bevor Du beim Nachlesen BAföG § 13 Bedarf für Studierende - BAföG-FAQ - Geld+BAföG - Studis Online ) Stunden zubringst - ruf das Bafög-Amt oder Amt für Ausbildung an. Du musst niemanden fragen, ob Du fürs Studium umziehen darfst, solange Du FSJ machst. Wenn das Studium losgeht auch nicht (Du gehst in eine Ausbildung, damit stehst Du der ARGE nicht zur Verfügung). In der Zwischenzeit nur, falls Du einen ALG II-Antrag stellst! Dazu besteht keine Pflicht. Evtl. einen Ferienjob zur Überbrückung, wie Ferienlagerbetreuung(en) mit Freund zusammen. Vielleicht steht Dir von Juli bis Studienbeginn Kindergeld zu (für bis zu 4 Mon. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten). Kindergeldkasse fragen, ob das zwischen FSJ und Studienbeginn gilt. Könnte sein, denn der Gesetzgeber verlangt das FSJ wohl als Ersatz für eine Berufsausbildung in Deinem Bundesland?. Arbeitslosmeldung wäre zu überlegen (wg. Anrechnungszeit für Rentenanspruch). Das kollidiert evtl. mit Ferienjob wg. Verfügbarkeit für Arbeitsvermittlung? Bis 21 Jahre hat ein "arbeitsloses Kind" Anspruch auf Kindergeld. Das alles geht ohne ALG II-Antrag, natürlich nur, wenn es die Familie finanziell tragen kann. Familie könnte Wohngeld beantragen, ich glaube auch rückwirkend zum Monatsanfang. Bearbeitung überall dringlich machen. Alle Auskünfte nach bestem Wissen aber ohne rechtliche Garantie. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Erolena für den nützlichen Beitrag: | ||
wombat (16.06.2009) | ||
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#7
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| Zitat:
Nochmals lieben Dank für die ausführliche Antwort zu dem Thema!
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#8
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| Zitat:
Wenn das bekannt wäre, dann könnten sich die interessierten Schulabsolventen und Eltern viel besser über Ihre Ansprüche klar werden bzw. die ALG-II-Bescheide überprüfen. Vielen Dank im Voraus. Erolena |
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#9
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| also meine Schule ist die Eugen Kaiser Schule, Lortzingstraße 16, 63452 Hanau und im Internet bei: BAföG 2008: Welche Ausbildung ist förderungsfähig? unter Punkt 4 müsste meine Schule fallen. Außerdem steht auf der Seite vom Hessischen Ministerium für Bildung und Kunst bei Ausbildungsförderung und Ausbildungsstätten BAföG meine Schule auch dabei. Ich weiß ja nicht, aber hilft das weiter? Danke übrigens schonmal an die, die sich meines Problems angenommen haben! Nicky |
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#10
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| freu mich mal einen erheiternden Beitrag gebracht zu haben. ![]() Die Gemeinschaft der Steuerzahler - ja ja Die Gemeinschaft der Nichtsteuerzahler gibt es ja auch ( Rentner/ Pensionäre) Die sind auch daran interessiert, dass jeder junge Mensch baldmöglichst in Lohn und Brot gebracht wird, damit ihre mitunter ( bei Beamten u. auch deren Witwen) recht ansehnliche Pensionsbeträge bis zu ihrem Ableben dauerhaft finanziert werden können. Rente ist ja eine Versicherungsleistung welche auf dem nach manch einer Ansicht überhaupt grössten Schneeballsystem beruht. Man sieht es ja - die Jungen können das einfach nicht mehr schultern. Und wollen es zurecht auch nicht. Bei Pensionen ist das etwas anders - die schreien am lautesten, wenn einer nichts abeitet. Alles tagtäglich zu erleben. Vielleicht kam die Fragestellung des Ratsuchenden bei mir nur etwas ins falsche Ohr. Was kann ich beantragen ? klingt schon etwas zweideutig Nichtsdestotrotz ist es aber auch jedem jungen Menschen der zusehen muss wie es nun weitergehen soll auch gestattet mal zu fragen, was es so für Möglichkeiten auch der finanz. Unterstützung gibt. Solange die Beamtenwitwen noch ihre 13 - te Monatspension einstreichen aund auch sonst die Mitnahmementalität gerade in de höheren Reihen geradezu wuchert. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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