Hilfe mein sohn ist erst 17
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Hilfe mein sohn ist erst 17

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  #1  
Alt 20.07.2010, 21:44
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girlblack befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hilfe mein sohn ist erst 17


Also es geht darum mein Sohn ist erst 17 Jahre alt. Habe jetzt so gut wie alle Papiere zusammen für BAB Antrag. Den gebe ich am Freitag ab hier wo wir gemeldet sind. Nun hab ich eine Wohnung für ihn weil er 80km entfernt lernt. Ich möcht Ihn auch da hin ummelden. Könnte es da probleme geben? Wie sieht es mit Wohngeld aus kann ich das für ihn auch beantragen. Ich freu mich über jede Hilfe. Ach übrigens bekomm zur zeit krankengeld und danach arbeitslosengeld.

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  #2  
Alt 21.07.2010, 00:01
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Hilfe mein sohn ist erst 17

Ich sehe zumindest keine unüberwindlichen Schwierigkeiten.

Was passieren kann, ist, dass er seine Lehrstelle innerhalb der Probezeit verliert, dann wird er zurück in den elterlichen Haushalt verwiesen, die Wohnung wird er finanziell nicht halten können.

Man müsste ausrechnen, wieviel Geld ihm zur Verfügung steht, evtl. steht ihm noch ein kleiner Anteil ALG II für die Wohnungsmiete zu.

Ich würde anfänglich auch nur mit leichtem Gepäck reisen, würde mich noch nicht voll einrichten, sondern nur mit dem allernötigsten.

Wie sehen die hauswirtschaftlichen Fähigkeiten deines Sohnes aus: Kochen, Bügeln, Waschen?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 21.07.2010, 07:02
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girlblack befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Hilfe mein sohn ist erst 17

hauswirtschaftlichen Fähigkeiten sind sehr gut damit hab ich keine probleme. da mach ich mir garkein kopf. nur um diese finazielle und ob das alles so funktioniert nicht das die noch probleme machen. vorallem weiß man heut garnicht was man noch alles beantragen kann sagt ja keiner mehr ein was.
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  #4  
Alt 26.07.2010, 16:09
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Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Hilfe mein sohn ist erst 17

  • Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung und zur Berufsausbildungsbeihilfe kann Dein Sohn das Kindergeld bekommen.
  • Obendrein könnt Ihr die Möglichkeit von Wohngeld überprüfen (das wäre vorrangig vor ALG II).
  • Und was ist mit dem Vater? Auch Kindesunterhalt oder Halbwaisenrente können hinzukommen.

Wie hoch wird sein Nettoeinkommen (Ausbildungsvergütung) während der Ausbildung?

Hier ist z.B. ein Brutto-Netto-Rechner:

Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de!


Plus Kindergeld:

Hier findest Du Informationen:

Kindergeld - www.arbeitsagentur.de

Achtung: Die für Deinen Sohn relevanten Informationen stehen in diversen Unter- und Unterunterkapiteln. Bitte die Links im Text und der rechten Leiste beachten.

Seine Bezüge dürfen für Kindergeld 8.004,00 € (netto nach Abzug einiger Dinge) pro Jahr nicht überschreiten.

Informiere Dich bitte gründlich, welche Bezüge (außer seinem Nettoeinkommen) für diese Summe mit berücksichtigt werden. So werden laut Info der Arbeitsagentur z.B. Wohngeld und Halbwaisenrente bei den Bezügen mit eingerechnet, Kindesunterhalt jedoch nicht (=> Einkommensgrenze => Bezüge).

Im Kapitel Einkommensgrenze findest Du auch Hinweise zum Kindergeld nur für einen Teil des Jahres (bei ihm bei Beginn und vermutlich Ende der Ausbildung der Fall). Dann gelten die 8.004,00 € anteilig für die entsprechenden Monate.

Für die Ermittlung der 8.004 € ist laut der Infos auf der Homepage der Arbeitsagentur bei den Einkünften mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten glaubhaft gemacht werden.

Lese Dich insbesondere durch die Kapitel und Hinweise, was evtl. noch alles abgezogen werden kann, z.B. in diesen Unterkapiteln:
  • Besondere Ausbildungskosten
  • Werbungskosten


Plus evtl. Unterhalt oder Halbwaisenrente:

Kindesunterhalt - Unterhalt Kinder - Scheidung - Kind

Halbwaisenrente - Waisen - Rente - Halbwaisenrente Berchnung


Plus evtl. Wohngeld?

Außerdem könntest Du prüfen, ob er einen Wohngeldanspruch hat.

Gebe mal bei Google das Wort Wohngeldrechner und Dein Bundesland ein. Mit einem entspr. Rechner kannst Du einen ungefähren Eindruck gewinnen, ob ihm Wohngeld zustehen könnte.

Z.B. bieten etliche Landesministerien Wohngeldrechner an. Wähle einen solchen Anbieter. Es gibt nämlich auch Websides, welche die Errechnung von Wohngeld kostenpflichtig anbieten. Das finde ich nicht ganz seriös, da eine solche Online-Auskunft stets unverbindlichen Charakter hat.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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