HILFE!!!!!Wohngeld trotz Bafög?? Dringend!!!!!!!!
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HILFE!!!!!Wohngeld trotz Bafög?? Dringend!!!!!!!!

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  #1  
Alt 07.04.2008, 16:59
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Standard HILFE!!!!!Wohngeld trotz Bafög?? Dringend!!!!!!!!


Hallo,...

Ich (bzw. meine Schwestern 17/21) habe(n) folgendes Problem:

Beide Schwestern machen zur Zeit eine schulische Ausbildung und beziehen Bafög in voller Höhe, da unsere Mutter nur über geringes Einkommen verfügt.
Nun ist der derzeitige Zustand in der Familie (neuer Partner) nicht länger zu ertragen, daher versuche ich die beiden dort raus zu bekommen und ihnen eine Wohnung zu suchen.
Da das Bafög, Kindergeld und Halbweisenrente nicht reicht um Miete zahlen zu können ist jetzt die Frage....

- gibt es Ausnahmesituationen das Kinder während der Ausbildung ausziehen und Wohnungszuschuss von der Bafög-Stelle bekommen?

- wenn Nein,.. gibt es andere Gelder die sie beantragen können, wie z. B. Wohngeld?? Wie ich glesen habe bekommt man dieses nicht als "Studierender" mit Bafög-Einkommen, aber es ist ja eine schulische Ausbildung??

Wäre dankbar für schnelle Hilfe....

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 07.04.2008, 22:57
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Zitat:
da unsere Mutter nur über geringes Einkommen verfügt.
Bezieht deine Mutter oder deren Partner ALG II ?
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  #3  
Alt 07.04.2008, 23:20
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Zitat:
Zitat von Angi´ Beitrag anzeigen
Wie ich glesen habe bekommt man dieses nicht als "Studierender" mit Bafög-Einkommen, aber es ist ja eine schulische Ausbildung??
Wenn BAFöG bewilligt ist (egal ob Schüler- oder Studenten-BAFöG), entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Besteht eine Fördermöglichkeit des Wohnraumes, so ist dieser über den BAFöG abgegolten. D.h, es müsste dann der Wohnraum über den BAFöG-Satz mitfinanziert werden.

LG
Curly
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  #4  
Alt 10.04.2008, 08:58
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Bezieht deine Mutter oder deren Partner ALG II ?
Ja bezieht sie,..allerdings nur noch 100 Euro, da mein Stiefvater um die 1000 verdient.
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  #5  
Alt 10.04.2008, 09:01
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Zitat:
Zitat von Curly_Berlin Beitrag anzeigen
Wenn BAFöG bewilligt ist (egal ob Schüler- oder Studenten-BAFöG), entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Besteht eine Fördermöglichkeit des Wohnraumes, so ist dieser über den BAFöG abgegolten. D.h, es müsste dann der Wohnraum über den BAFöG-Satz mitfinanziert werden.

LG
Curly
Sie bekommen beide seid einem halben Jahr Bafög,..ich habe auch schon gefunden das man bei eigener Haushaltsführung ein max. Bafög von 347,- Euro oder so ähnlich bekommt; die Frage ist ob die beiden jetzt WÄHREND der Ausbildung einfach ausziehen können und dieses Geld dann bekommen. Sind sie nicht verpflichtet dann bis zum Ende der Ausbildung dort wohnen zu bleiben??

Lg
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  #6  
Alt 10.04.2008, 10:11
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Die eine Schwester ist 17 Jahre alt, also minderjährig.

Um auszuziehen, benötigt sie die Erlaubnis der Eltern.

Frage: wird sie diese Erlaubnis erhalten?


Die nächste Frage wäre, warum das Wohnen im elterlichen Haushalt so schrecklich ist.

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber lt. SGB II vor, dass Eltern ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zu versorgen haben, wobei der Personenkreis U25 auf elterlichen Wohnraum verwiesen wird.

Wenn Bedürftigkeit vorliegt und die jungen Leute sich nicht voll selber fInanzieren können, muss man sich mit dem SGB II auseinandersetzen, speziell mit dem § 22 SGB II.

Kurz und Knapp heisst das: wenn die Wohnbedingungen im elterlichen Haushalt indiskutabel sind, bleibt nur der Weg zum Jugendamt und zur ARGE/Jobcenter, um eine eigene Wohnung genehmigt zu bekommen.
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  #7  
Alt 10.04.2008, 11:05
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Wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, dass die ARGE / Jobcenter sich da zu einer Zahlung hinreissen lassen wird. Sie ist BAFöG-berechtigt, fällt damit aus dem H4-Bedarf raus, d.h., man müsste die Problematik mit dem BAFöG-Amt besprechen. Und die sehen das meist so, dass wenn die Ausbildungsstätte von zu Hause zu erreichen ist, wird kein eigener Wohnraum bewilligt. Mich wollten die damals während meiner Ausbildung wieder 600 km zu meinen Eltern schicken, weil ich die Ausbildung auch da hätte machen können. Der einzige Grund, weshalb dieser bittere Elch an mir vorübertrabte war die Tatsache, dass ich seit 7 Jahren einen eigenen Wohnraum hatte.

Wie wäre es alternativ denn, wenn die beiden in eine WG ziehen? Ich weiss nicht, in welcher Stadt ihr wohnt und was die Preise da so sagen, aber das wäre zumindest noch eine kostengünstige Variante und die Schwestern wären aus dem Elternhaus raus. Ggf. könnte man neben der Ausbildung noch jobben, um sich das zu finanzieren.

LG
Curly
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  #8  
Alt 12.04.2008, 13:54
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Vielen lieben Dank für eure Antworten...
Da sich die Problematik als sehr schwer zu lösen erwies, bin ich gestern mit meinen Schwestern zum Bafög-Amt gegangen und haben die Situation dort geschildert. Die Beraterin dort war sehr hiflsbereit und es hat folgendes ergeben:

Da sie beide noch zuhause wohnen würde es generell keine unterstützung für eine eigene Wohnung geben, egal wie die Misstände in der Familie sind, weder vom Bafög-Amt noch sonst wo,...!
Die einzige Ausnahmeregelung die der Gesetzgeber vorsieht ist, wenn ein nicht zumutbarer Schulweg, dieser muss pro Tag mindestens im ganzen 2 Std betragen, zu hinterlegen ist.
Da die Beraterin wie gesagt sehr viel Verständnis hatte, hat sie mal nachgeforscht und mit ein bischen kungeln,...eine schriftliche Bestätigung, inkl. Bus und Bahnzeiten fertig gemacht, in der sich diese Zeiten auf insges. 2 1/4 Std belaufen. Diese hat sie dann vom Amtsleiter absegnen lassen und... tataaaaa.. jetzt brauchen wir nur noch eine Wohnung finden und die beiden bekommen je den Höchstsatz von 412,-Euro!!!!

Da kann man mal was gutes über die Ämter sagen!

Noch zur Info:
Das Arbeitsamt hätte in dem Fall meiner Schwestern keine Zahlungen geleistet, das dieses während der schulischen Ausbildung nicht zuständig ist. Wohngeld gibt es nur noch in der max. Höhe von 57,- Euro und das auch nur für EINE in der Wohnung lebenden Person die Bafög bezieht...

Vielen dank noch mal
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