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#1
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| Hallo ich fange am 1.10 eine Ausbildung zum Bürokaufmann an . der ganze spass findet im rahmen einer massnahme statt die meine Arge veranstaltet . Das ist ja alles gut und schön ich bekomme aber anstelle von Hartz4 nun eine Ausbildungsvergütung die knapp 200 Euro beträgt und muss -80€ Farhtkosten im monat bezahlen soll Schulbücher im Wet von 120€ und etliche kleinigkeiten wie Taschenrechner E.t.c bezahlen . ich weiss das ich Bab beantragen kann um meine WOhnung zubezahlen die mit 300€ im monat noch Relativ billig ist , aber wie ist das mit kindergeld ? Wenn ich eine Ausbildung mache kann ich das kindergeld für mich beanspruchen ? Also ich bin das Kind . Dann die Fahrtkosten können laut meinem Ehemalige Vorgesetzten auch noch beantrag werden . Wo finde ich genauere Infos was es gibt und was nicht ? Ich habe jetzt schon das halbe Netz abgesucht werde aber nicht schlauer eher dümmer auch ist mir sowas in den 8 monaten die ich schon bei meiner Ewerbslosen initiative arbeite nie untergekommen und die Zuständige Sprecherin meiner Arge lässt mich meines Gefühls nach im Dunkeln meine 16 Leidensgenossen die alle auch eine Ausbildung über diesen Bildungsträger machen wissen auch nur immer die hälfte oder haben solche dinge als Gerücht gehört oder Aussreden wie :" Seien sie doch Glücklich das wir ihnen diese Ausbildung Finanzieren !" Wie soll man Glücklich sein zuarbeiten wenn man nicht weiss wie man die Lehre Überleben soll . KÖnnte mir jemand hier helfen mit ner Auflistung was man wo beantragen kann ? ich wäre für jede hilfe dankbar . achja ich weiss das es einen Ähnlich Beitrag zu diesem Thema gibt , aber ich habe mir das recht rausgenommen einen neuen aufzumachen wen das ok ist . |
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#2
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| Hallo Eisz, Kindergeld erhälst Du, je nach Geburtsjahr, bis zum 25, 26 oder 27 Geburtstag! Dein Gesamteinkommen darf 7680 Euro im Jahr nicht übersteigen. Das alles findest Du, wenn Du "Kindergeld" bei Google eingibst. Zudem könntest Du wahrscheinlich auch Wohngeldzuschuss beantragen. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Ausbildung! Viele Grüße Sanne |
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#3
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| Du hättest vor Antritt der Maßnahme bei der zustädigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Fahrkostenbeihilfe stellen können. Ebenso gibt es Anträge für Ausrüstungsbeihilfe. Allerdings kann ich Dir da nicht genau mitteilen, ob Schulbücher, Taschenrechner,etc dabei sind oder ob dieser nur auf Arbeitskleidung (für den praktischen Ausbildungsteil) spezifiziert ist. Jetzt kannst Du es nur mit Bafäg oder BAB, sowie Wohngeld versuchen. Ob Du erneut Kindergeld beziehen kannst, musst Du bei Deiner zuständigen Kindergeldkasse erfragen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| Zitat:
Lies bitte hier: DGB-Jugend : Mein Geld gehört mir!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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