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| Umfrageergebnis anzeigen: darf mein meister mich ohne schriftliche abmahnungen wegen häufiges fehlen kündigen? | |||
| ja | | 4 | 50,00% |
| nein | | 4 | 50,00% |
| Teilnehmer: 8. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#11
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| "Arbeitslos" kannst du dich noch nicht melden, aber "ausbildungssuchend". Bitte sprich deine Agentur für Arbeit an, ob eine Hilfemöglichkeit gegeben ist. Abteilung Berufsberatung Aachen - www.arbeitsagentur.de **** Handwerkskammer Aachen - Ausbildung - Ausbildungsabbrüche vermeiden http://www.qualitec-aachen.de/dokume...skonzept07.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#12
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| Zitat:
-Unter oder über 25? -Jünger oder älter als 23? Seit wann lebst du nicht mehr bei deinen Eltern? Stichtag: 17.02.2006 = vor oder nach diesem Datum? Erhälst du öffentliche Unterstützungsgelder wie BAB, Bafög, ALG II ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#13
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| ick krieg eine berufsausbildungbeihilfe 60 euro. nach allen gesprächen die ich mit meinem meister geführt hab sieht es so aus dass ich die firma klagen muss. es gibt keinen ausweg mehr. mal kucken was der richter sagt. die gesetzliche rechte sind mehr auf meiner seite. ich hab ihm auch gesagt da wir zwei erwachsene männer sind und wir kein richter brauchen um eine lösung zu finden. wäre besser wenn ich die ausbildung mit einer schriftliche abmahnung weiter gemacht hätte und die ganze gerichtskosten uns gespart hätten. naja er wills so haben. eine frage noch.... kann es sein dass ich sogar schadensgeld krige wenn ich den prozess gewinne??? |
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#14
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| Zitat:
Der Schaden müsste aber genau definiert werden. Achte bitte auf deine Krankenkasse. Wenn dein Ausbildungsbetrieb dich von der Krankenkasse abgemeldet hat, musst du dich selber krankenversichern. Es besteht Krankenversicherungspflicht!!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#15
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| naja aber nach der gerichtsverhandlung wird deine weiterbeschaeftigung garantiert nicht sehr rosig aussehen... daher solltest du nach bei deiner wiederanstellung besonders darauf achten das du nicht zu spaet kommst oder noch einmal fehlst, andernfalls wird dein arbeitgeber dir aus allem sofort einen strick drehen um dich anders los zu werden... deshalb sei dort lieber vorsichtig... vielleicht hast auch glueck und das renkt sich wieder ein, aber das glaube ich eher weniger, da du der firma ja durch deine klage kosten verursacht hast, und ich gehe stark davon aus, das deine weiterbeschaeftigung nicht sehr angenehm fuer dich aussehen wird... daher wuerde ich evtl. auch in betracht ziehen deine ausbildung in einem anderen ausbildungsbetrieb fortzusetzen (bewerben)
__________________ "Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück!" (Benjamin Britten engl. Komponist, Dirigent u. Pianist ) |
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