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| Umfrageergebnis anzeigen: darf mein meister mich ohne schriftliche abmahnungen wegen häufiges fehlen kündigen? | |||
| ja | | 4 | 50,00% |
| nein | | 4 | 50,00% |
| Teilnehmer: 8. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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#1
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| so, ich habe am 1. august 2005 eine ausbildung zum metallbauer angefangen. habe die zwischenprüfung bestanden. habe nur ein jahr vor mir. heutmorgen als ich die berichte abgeben wollte meinte mein meister dass ich nach hause gehen kann und dass er mich nicht mehr ausbilden möchte. die gründe sind häufiges fehlen und die krankenscheine zu spät abgeben. davor haben sie mich nur mündlich ermahnt. ich hab die kündigung nicht unterschrieben weil ich mich mit so ner situation nicht auskenne. kann mir jemand ratschläge geben? darf mein meister mich nach der probezeit wegen häufiges fehlen ohne schriftliche abmahnungen kündigen? |
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#2
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| Auch wenn man sich in einer Ausbildung befindet, hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Wenn du gegen diese Pflichten verstossen hast, dann kann dein Ausbilder auch den Ausbildungsvertrag kündigen. Zunächst solltest du rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und feststellen lassen, ob mündliche Abmahnungen AUSREICHEND sind. Üblicherweise bekommt man drei schriftliche Abmahnungen. Ich denke aber, dass die mündlichen Abmahnungen ausreichen. Ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, soll dein Rechtsanwalt beurteilen. Du solltest aber sofort versuchen, durch Vermittlung einer Respektsperson die Fortsetzung deines Ausbildungsverhältnisses zu erreichen. Respektspersonen können sein: Pfarrer/Pastor, jemand von der Handwerkskammer, Jugendamt usw., auch deine Eltern. Wenn nötig, solltest du auf die Knie fallen und auf die Bibel schwören, dass du ab sofort ein vorbildlicher Lehrling sein wirst. Dir muss absolut klarsein, dass du sobald keine neue Lehrstelle finden wirst. *** Dein Betrieb wird dich von der Krankenkasse abmelden. Wenn du unter 23 bist, müssen deine Eltern dich bei ihrer Krankenkasse in der Familienversicherung anmelden. Du musst dich bitte sofort (!) bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend/arbeitsuchend melden. Das ist erforderlich, damit du Kindergeld beziehen kannst. Wahrscheinlich hast du sogar Anspruch auf ALG I, dann müsstest du dich auch "arbeitslos" melden UND ALG I beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| danke weil du über mein fall gedanken gemacht hast... ich habe nebenbei fussball in einem fussball verein gespielt und deswegen hatte ich häufig krankenscheine wegen verletzungen. ich hab mit meinem cheff 3 stunden lang gesprochen und darum gebietet dass er mir eine letzte chance gibt. der ***** hats nicht gemacht. ich muss irgendwie die ausbildung beeenden können. eine frage noch... was passiert eigentlich wenn ich die verhandlung vor gericht gewinne??? |
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#4
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| Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ahmet;17345]danke weil du über mein fall gedanken gemacht hast... ich habe nebenbei fussball in einem fussball verein gespielt und deswegen hatte ich häufig krankenscheine wegen verletzungen. Da musst du natürlich aufpassen. Ein Arbeitgeber/Ausbilder ist nicht dazu da, die Folgen von Sportverletzungen auszubaden. ich hab mit meinem chef 3 stunden lang gesprochen Diese zeit hat er sich immerhin genommen ... und darum gebeten, dass er mir eine letzte chance gibt. der ***** hats nicht gemacht. ich muss irgendwie die ausbildung beeenden können. eine frage noch... was passiert eigentlich wenn ich die verhandlung vor gericht gewinne??? Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und du gewinnst den Prozess, darfst du deine Ausbildung im Betrieb fortsetzen. Darf ich dich fragen, ob du einen Migrationshintergrund hast und in welcher Stadt du wohnst bzw. welches die für dich TÄGLICH erreichbare grössere Stadt ist?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Zitat:
Broterwerb ist wichtiger als Hobby. Geändert von helen3 (27.11.2007 um 11:17 Uhr) |
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#7
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| ich wohne in aachen |
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#8
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| ich war heut bei handwerkskammer für dies fall. der beamte meinte da ich keine schriftliche abmahnungen bekommen habe und keine schriftliche kündigung in der hand habe heisst es dass ich noch nicht gekündigt worden bin. aber wenn ich eine woche nicht zur arbeit gehe und nichts dagegn untermehne ist das ja ein grund für die kündigung. ich muss morgen noch mal zum betrieb gehen und wenn die mich wieder nach hause schicken muss ich über morgen noch mal dahin bis ich eine schriftliche kündigung von denen bekomme. am donnerstag habe ich ein termin bei handwerkskammer. er hat mir irgendwas von schlichtweg erzählt. ich darf mich auch nicht arbeitslos melden da ich noch keine kündigung in der hand hab... |
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#9
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| broterwerb ist wichtiger als hobby! ich habe eigene wohnung und das geld was ich vom betrieb krige reicht mir nicht aus. ich muss ja nebenbei geld verdienen. ich krieg prämien von fussball. ich hab auch meinem meister gesagt dass ich bereit bin fussball aufzugeben und mich nur auf die ausbildung konzentrieren werde. er lehnt es ab. |
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#10
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| Zitat:
Eine mündliche Kündigung reicht nicht aus. Dir muss eine schriftliche Kündigung zugehen. Der Herr von der Handwerkskammer hat Recht: du musst täglich zur Arbeit gehen und die Erfüllung deines Ausbildungsvertrages anbieten. Falls die Handwerkskammer nicht helfen kann, kannst du dich noch an die IHK Industrie- und Handelskammer wenden: Industrie- und Handelskammer Aachen - Ausbildung, Berufsbildung, Berufsausbildung, Lehrstellen Fragen zu deinem Problem kannst du auch bei Dr. Azubi stellen: IG Metall-Jugendportal | Probleme in der Ausbildung? Dr. Azubi hilft!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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