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#1
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| Hallo ich komme wieder einmal mit einer schweirigen Frage... In Zeiten der Wirtschaftskrise kommt es wieder häufiger vor das Betrieb Insolvenz anmelden müssen, auch viele kleine Betrieb die aber immer viel Ausbildungsplätze geschaffen haben, kommen da oft nicht drumherum. Was passiert jetzt mit den Azubis? Vieles ist mir schon bekannt, darum möcte ich jetzt etwas spezieller werden: Der Ausbildungsbonus der Bundesregierung bezieht sich in erster Linie auf Unterstützung für - schwer vermittelbare Auszubildende - Auszubildende aus Insolvenzbetrieben Für die schwer vermittelbaren gibt es inzwischen in jder Stadt Eingliederungsprogramme die gut angenommen werden, d.h. die Azubis gehen in erster Instanz zum Arbeitsamt legen da ihre Aussichtlose Situation bezüglich einer Berufsausbildung dar und werden dann von der Arge / dem Arbeitsamt in eine überbetriebliche Ausbildung eingegliedert die dem zukünftigen Azubi das erste Lehrjahr ermöglicht, Grundkenntnisse im jeweiligen Beruf vermittelt und bei der Übernahme in einen festen Ausbildungsbetrieb behilflich ist. Für die Azubis aus Insolvenzbetrieben gibt es die Möglichkeit bei Bewerbungsgesprächen mit neuen Betrieben einen Anreiz auf Übernahme durch die gewährung von Zuschüssen der Ausbildung zu schaffen. Dazu muss der neue Ausbildungsbetrieb bei Übernahme eines Insolvenz-Azubis einen Antrag stellen und bekommt dort geldzuschüsse bis der Azubi seine Ausbildung beendet hat. Da ich auch noch in der DGB Jugen aktiv bin kämpfe ich für solche Auszubildenden, es ist aber leider im Moment erfahrungsgemäß so, das die Betriebe auch davon keinen gebrauch machen, da die Wirtschaftslage so unübersichtlich ist. Lehrlinge in den letzten lehrjahren (3/4) werden gänzlich vernachlässigt (oftmals), da sie oftmals bis sie eingearbeitet sind nur Geld kosten und der betrieb dann nur noch die Prüfung bezahlen soll und das wars. Ich habe jetzt eine Klausel im Programm "Ausbildungsbonus" entdeckt, die Auszubildenden aus den 3. und vierten Lehrjahren die Möglichkeit einräumt in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung der zuständigen Kammern die Berufsausbildung zu beenden. Genauere Informationen finden sich hier jedoch nicht. Ich stehe zur Zeit mit 3 Azubis in Kontakt die vor dem eben besagten Problem einer Firmeninsolvenz stehen, es zwar das tolle recht auf "Fortführung der Ausbildung im Insolvenzfall" gibt, sich aber einfach kein betrieb finden lässt, der sie bei sich aufnimmt. Es wurden von den 3en teilweise über 50 Bewerbungen auch Bundesland übergreifend geschrieben und ich möchte nun hofen das einer Forenuser vielleicht etwas genaueres zu dieser Klausel sagen kann. Bzw. selber einen solchen fall erleben musste. Für Infos wäre ich sehr dankbar... |
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#2
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| kann sich mal ein qulifizierter Moderator dem Problem annehmen? |
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#3
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| Hallo Mousepad, ... es gibt als quasi letzte Möglichkeit die Variante der außerbetrieblichen Ausbildung in Kombination mit einer Externenprüfung. Ansprechpartner sind die Agenturen für Arbeit und die jeweilige Kammer. Hier gibt es m.W. jedoch regionale Unterschiede.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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