| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich habe am 1.03.2010 einen Ausbildungvetrag unterschrieben als Sport-und Fitnesskauffrau! Ab dem 1.08.2010 beginnt die Ausbildung (ab da gehe ich zur Schule). Mein Lohn beträgt 330 Euro Netto!! Ich muss jedoch bereits jetzt 40 Stunden in der Woche arbeiten und zwar für den gleichen Lohn , den ich ab 1 August bekomme!!Ist das zulässig?? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn du einen Ausbildungsvertrag ab 01.03.2010 unterschrieben hast, dann bist du Auszubildende und keine lohnabhängig Beschäftigte. Damit würdest du dich auch in der Probezeit für Auszubildende befinden. Wenn du im Besitze eines von der IHK abgesegneten Ausbildungsvertrages bist oder dieser demnächst ausgehändigt wird, dürfte das so korrekt sein. Du bekommst keinen Lohn, sondern eine Ausbildungsvergütung. Damit hättest du die Möglchkeit, auch BAB zu beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausbildung Zeitverschwendung | Kristin | Ausbildung | 12 | 29.08.2010 00:50 |
| Ausbildung SIG oder IT-SK | minchen1990 | Ausbildung | 2 | 05.08.2009 08:00 |
| Welche Tipps könnt Ihr angehenden Azubis zum Berufsstart geben? | Franky | Umfragen | 44 | 24.07.2009 13:08 |
| Zwischen - Arbeitszeugniss - Ausbildung bitte rein schauen | Belsina | Arbeitszeugnisse | 1 | 07.09.2008 09:48 |
| Begründung für das Bafögamt | caiping77 | BAföG | 5 | 16.07.2007 17:19 |