Kann ich unterstützung bekommen während der ausbildung?
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Kann ich unterstützung bekommen während der ausbildung?

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  #1  
Alt 07.04.2007, 01:34
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Hi, ich bin 27 und werde im sommer nach einem langen bewerbungsmarathon eine ausbildung zur Fachkraft für Afall und Kreislaufwirtschaft anfangen.
Ich würde während der Ausbildung ca. 400€ netto bekommen, aber das reicht ja hinten und vorne nicht. Nun würde mich interressieren was ich vielleicht beantragen kann, denn meine mutter wird man ja wohl kaum zumuten können mich mit 27 noch zu unterstützen zumal sie ja auch nich viel verdient.
Ich bin die ganze zeit arbeiten gegangen und habe also eine eigene wohnung und ein auto, das wären ja schon alleine fixkosten im monat von ca. 450€ ohne benzin. Kann ich vielleicht Bafög beantragen Oder BaB ? Ich habe mich im i-net über beides so ein bissl informiert und bafög geht nicht bei einer lehre(duales system) und bab bekommt sowiso niemand.
Ich will unbedingt diese lehre machen, es wäre meine erste nach der Realschule, denn ich habe jetzt eingesehen das man ohne abgeschlossene ausbildung wenig zukunft hat.
Weiß jemand Rat?
Gibt es eine ausnahme bei Bafög für eine Betriebliche ausbildung?
Oder doch ALG 2 ?
Brauche rat sonst kann ich die lehre nicht machen.

Danke Gruß Mirco
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  #2  
Alt 07.04.2007, 08:32
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Ich gehe davon aus, dass du ALG II erhalten könntest, sofern du arbeitslos bist.

Da du noch über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügst, wäre eine Berufsausbildung eine geeignete Massnahme, um dich wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Angelegenheit müsstest du mit deinem Fallmanager besprechen.

Argumentationshilfe ----> Berlin.de: Ein besonderer Härtefall im Sinne von § 7 Abs 5 S 2 SGB 2 liegt vor, wenn die Vorenthaltung der für die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu einem Ergebnis führen würde, das den von dem Gesetzgeber mit der Schaffung des

Du schreibst, dass du bisher die ganze Zeit arbeiten gegangen bist, ALSO NICHT ARBEITSLOS WARST: Dies würde bedeuten, dass du dein Arbeitsverhältnis kündigen müsstest, um die Ausbildung antreten zu können.

Wenn das so ist, gibt's allerdings Probleme: ALG II ist eine steuerfinanzierte Almosenleistung, die nur "Bedürftigen"zusteht. Wer sich mit Vorsatz "bedürftig" macht, dessen ALG-Antrag steht zumindest unter einem ungünstigen Stern.

ALSO VORSICHT !
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Geändert von nontestatum (07.04.2007 um 08:46 Uhr)
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  #3  
Alt 07.04.2007, 11:26
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Hi, also ich gehe zwar im moment noch arbeiten allerdings ist das ein zeitvertrag der ausläuft in 3 monaten und da dachte ich könnte ich die lehre anfangen.

Gruß Mirco
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  #4  
Alt 07.04.2007, 11:31
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Habe ich denn recht und Bafög und BAB kommen nicht in betracht oder gibt es da noch möglichkeiten?
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  #5  
Alt 07.04.2007, 11:51
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BAB wäre wohl auch eine Möglichkeit ....

Berufsausbildungsbeihilfe - arbeitsagentur.de


Wenn dein Arbeitsvertrag in drei Monaten ausläuft, musst du jetzt ja sowieso zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend melden. Bei der GELEGENHEIT kannst du gleich einen entsprechenden Beratungstermin klarmachen.
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  #6  
Alt 11.04.2007, 00:20
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Hi hab mich heute arbeitssuchend gemeldet, Termin kommt per post melde mich wenn ich mit einen berater gesprochen habe.

Danke Gruß
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  #7  
Alt 11.04.2007, 00:38
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o.k. .....
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  #8  
Alt 07.07.2007, 22:24
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Hallo,
und zwar habe ich auch eine Frage zum Thema BAB. Heute habe ich im Briefkasten eine ablehnung bekommen. Ich bin 26 wohne schon lange alleine, und habe eine 22Monate alte Tochter. Angeblich verdienen meine Eltern zu viel.

Und zwar ist die Frage, wie lange dürfen meine Eltern für mich Unterhaltspflichtig sein? Werde im Dez. 27 Jahre.
Im Moment weiss ich nicht weiter, denn meine Eltern können mir kein Geld geben, weil es gerade so bei denen reicht, den bei der Berechnung fragen die ja auch nicht was meine Eltern an Miete und co. zahlen. Sondern bestimmen einfach.
Und nur mit Wohngeld und Ausbildungvergütung von Brutto 436€ kann ich nichts reissen.

Bitte um schnelle HILFE
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  #9  
Alt 08.07.2007, 00:50
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Zitat:
wie lange dürfen meine Eltern für mich Unterhaltspflichtig sein? Werde im Dez. 27 Jahre.
Diese Frage zu beantworten, dürfte wohl eine Fleissaufgabe für einen Rechtsanwalt sein.

BAB Berufsausbildungsbeihilfe ist hier beschrieben:

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de

und dort ist eine Altersgrenze nicht erwähnt. Auch im Gesetz sehe ich keine Dead Line (§§ 59 ff SGB III)

SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wie kommt man zu einer Berufsausbildung?

Man müsste mit der ARGE sprechen, ob dies mit ALG II möglich ist.
Möglich ist es, Beispiel siehe hier:

Berlin.de: Ein besonderer Härtefall im Sinne von § 7 Abs 5 S 2 SGB 2 liegt vor, wenn die Vorenthaltung der für die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu einem Ergebnis führen würde, das den von dem Gesetzgeber mit der Schaffung des

Eine andere Möglichkeit wäre, im Wunschberuf zu arbeiten, und dann ohne Berufsausbildung (Lehre) die Prüfung unter Erfüllung bestimmter Bedingungen vor der IHK Industrie- und Handelskammer abzulegen.

Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 (2) BBiG / Externen-Prüfung
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Geändert von nontestatum (08.07.2007 um 00:53 Uhr)
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  #10  
Alt 08.07.2007, 10:31
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Soweit ich das beim Überfliegen gesehen habe,wird das anrechenbare Einkommen der Eltern genau wie beim Bafög berechnet. Bei mir war das so, dass ich für das Studium eine elternunabhängige Förderung durchgeboxt habe. Damals gab es die Regelung, dass man 5 Jahre gearbeitet haben, oder eine dreijährige ausbildung + 2 Jahre Berufstätigkeit haben mußte, um elternunabhängig gefördert zu werden. Das hatte ich beides auch nicht, aber ich habe meine Tochter 6 Jahre erzogen und habe mich auf die Gleichstellung von Erziehung und Ausbildung berufen, dass hat funktioniert. Versuch doch mal rauszufinden, wie das beim BAB ist und überleg ob du mit der Kindererziehung nicht auf diese 5 Jahre kommst. Ich hoffe mal für dich, dass es funktioniert.
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