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#1
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| Hallo liebe User, ich hab folgendes Problem, undzwar habe ich mich bei 2 verschiedenen Behörden beworben die eine war mein wunsch und die andere mehr als alternative gedacht, jetzt habe ich von beiden behörden eine zusage bekommen und musste allerdings bei der alternativen schon eine schriftlich verbindliche erklärung abgeben das ich die ausbildung antrete... Nun meine Frage kann man von dieser erklärung zurücktreten ???? Ich danke im vorraus für eure Antworten Mfg Porch |
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#2
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| Du hast doch bestimmt auch ein Exemplar dessen erhalten, was du unterschrieben hast, oder? Steht denn da was geschrieben, ob es irgendwelche Konsequenzen nach sich zieht, wenn du zurück trittst?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#3
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| Halloo und Danke fürs Willkommen heißen ![]() also unterschrieben habe ich noch keine Vertrag oder ähnliches ich musste selber ein brief schreiben, indem ich eine verbindlich Zusage gebe, dass ich die Ausbildung antreten werde vllt. sollte ich erwähnen das es sich um eine Beamten ausbildung handelt (in beiden Fällen)... Nun weiss ich einfach nicht ob ich dort zurück treten darf oder ob das nicht möglich ist oder wenn ob es mit kosten verbunden ist oder irgendwelchen anderen "strafen" folgen könnten ![]() Nochmals Danke für die Antwort und für alle weiteren |
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