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#1
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| Guten Tag zusammen. Ich habe hier über den BAB-Rechner geschaut ob ich anspruch auf BAB habe und musste leider feststellen dass ich keinen Anspruch habe! Meine Ausbildung fängt in 1 Monat an und das Entgelt im 1. Lehrjahr beträgt 910,33 Brutto was ungefähr 720 Euro Netto entspricht. Ich wohne alleine (mutter verstorben mit Vater kein kontakt seit 18 Jahren) in einer Wohnung: 315 Euro Warm miete. Ich glaube kaum dass ich es schaffen werde mit 720 Euro das alles auf die Reihe zu bekommen. Miete: 315€ Strom/ Gas: 80€ Versicherungen: 10€ Essen trinken: 150€ Internet und Telefon nochmal 35€ usw. usw. Ich habe kein anspruch auf BAB :/ Was tun? Gibt es nicht nach dem SGB2 etwas in dem ein "mindestlohn" erwähnt wird von 980€ ca.? Anspruch auf Wohngeld habe ich auch kein. Habe ich anspruch auf Halbweisenrente? Gibt es eine Seite in der ich das berechnen kann? Ich benötige unbedingt eine finanzielle unterstützung. Ich darf kein nebenjob machen von meinem Betrieb aus. |
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#2
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| Falls das nötig ist: ich wohne in BadenWürttemberg Geändert von telanea (03.08.2011 um 03:21 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
Du kannst versuchen ergänzende Sozialleistungen zu beantragen, also mit Hartz IV aufstocken, ich weiß aber nicht ob du dafür nicht auch über'm Satz liegst... Wie alt bist du denn? Bekommst du Halbwaisenrente oder Kindergeld (Kindergeld gibt's bis 25)? Falls dein Vater das Kindergeld bekommt kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen... Grundsätzlich muss ich sagen, mit 720 Euro kann man auskommen. Man kann sich zwar keine großen Sprünge Erlauben und muss sparsam sein, aber es geht. |
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#4
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| Ich bin 20 Jahre. Meine Frage war ja bereits ob ich Anspruch auf Halbweisenrente habe! Kindergeld bekomme ich keins da ich über dem Satz liege. |
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#5
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#6
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| Bist du sicher? Hast du du die Werbungskosten beachtet? Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Macht das Kind keine Kosten geltend, so wird vom Arbeitslohn der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €) und von den Bezügen eine Kostenpauschale (180 €) abgezogen. Infos zum Kindergeld auch hier: Klicktipps - Kindergeld - Teil 1 |
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#7
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| Ein Auszubildender der prinzipiell BAB-Anspruch hat, kann kein normales ALG 2 beziehen. Aber du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf einen "Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" stellen. Das ist kein echtes ALG 2, sondern eine besondere Sozialleistung. Der KdU-Zuschuss für Azubis steht im § 27 Absatz 3 SGB II. (ehmals in § 22 Absatz 7). Seit 2011 kann man den KdU-Zuschuss für Azubis auch bekommen, wenn kein BAB gezahlt wird, weil das eigene Einkommen für BAB zu hoch ist. Du kannst beim Jobcenter einen formlosen Antrag stellen, zwei Zeilen reichen. Behalt eine Kopie für dich und lass dir darauf Datum und Stempel geben, als Beweis, dass du den Antrag auf Mietzuschuss gestellt hast. Geld musst du dann ab Monat der Antragstellung bekommen. Vom Jobcenter bekommst du dann ein spezielles Formular zum Ausfüllen. Hier gibt es ein Formular im Internet. Es kann aber sehr gut sein, dass dein Kreis ein eigenes Formular benutzt. http://www.berlin.de/imperia/md/cont...etzuschuss.pdf Beim Jobceter musst du sicher auch einen BAB-Bescheid (auch einen BAB-Ablehnungsbescheid) nachreichen. Den BAB Antrag musst du bei der Arbeitsagentur deines Kreises stellen (nicht beim Jobcenter). Beim BAB-Antrag besonders die Fahrtkosten zur Arbeit und Fahrtkosten in die Berufsschule nicht vergessen. Aber angenommen, du hättest Kindergeld und evtl. sogar noch Halbwaisenrente, dann kannst du dir den Antrag auf KdU-Zuschuss sparen. Wenn du aber beides aber nicht hast, könnte es schon ein paar Euro geben. |
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