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#1
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| Hallo Leute! Ich habe folgendes Riesenproblem und das wird mir leider erst mit fast 30 Jahren klar! ![]() Ich habe keine Ausbildung und bin daher total unzufrieden was meine berufliche Zukunft angeht! Ich bin als Produktionshelferin (z. Zt. in Elternzeit)tätig,aber bin mir auch ehrlich gesagt nicht sicher,ob und wie lange sich der Betrieb noch über Wasser hält.Und wenn der Fall der arbeitslosigkeit eintritt,stehe ich wieder wie "Dötzkendoof" da und kann nix vorweisen! Jetzt werde ich ab Januar erstmal meine mittlere Reife nachholen an der VHS.Aber was kann ich dann machen? Gibt es vielleicht Möglichkeiten parallel zu meiner eigentlichen Arbeit sowas wie eine Ausbildung zu machen?Wahrscheinlich nur weiter qualifizieren und dann später studieren oder?! würde mich freuen,wenn irgendjemand von euch weiterhelfen kann... mfg und schönes We... |
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#2
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| hi lieber spät als nie^^ lass den kopf nicht hängen... in meiner klasse hatten wir so einen fall. musste ihre erste ausbildung wegen schwangerschaft abbrechen, dann als aushilfe gearbeitet, jahre lang...wegen personalkü+rzung musste sie gehen...und das mit 33 jahren. was macht sie? bewirbt sich und macht ihre ausbildung nochmal...also steht dir im grunde vieles offen. parallel zur arbeit denke ich, wird das mit der ausbildung nix, weil da arbeitest du ja auch. das größte problem, denke ich wird es sein mit der unterstützung. ein ausbildungsgehalt ist ja nicht viel...aber das muss man dann mit dem arbeitsamt etc klären. hoffe konnte dir ein wenig die angst nehmen.. lg weisse-rose |
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#3
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| Vielen Dank das du mir Mut machst,denn ich habe schon ne Riesenangst und nen Heidenrespekt davor. Ich werde mich morgen auch mal informieren beim Arbeitsamt,was es da für Möglichkeiten gibt. lg mella |
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#4
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| Tarifliche Ausbildungsvergütungen verschiedener Berufe im Internet: Hans-Böckler-Stiftung*** oder einfach googlen "Wieviel Ausbildungsvergütung Bäcker" usw. Beim BAB, das man ergänzend zur Ausbildungsvergütung beziehen kann, gibt es keine Altersgrenze. Zuständig für BAB nach SGB 3 ist die Arbeitsagentur. (nicht die ARGE SGB 2!). Dagegen bei einer schulischen Ausbildung gibt es Schüler-Bafög. Dort gilt die Altersgrenze 30 Jahre (im Regelfall). Zuständig ist das Amt für Ausbildung deines Landkreises bzw. kreisfreien Stadt. Du solltest Dich genau bei den zuständigen Stellen beraten lassen. (Leider gibt es etliche Ausbildungswillige, die gerade die ARGE fragen ...und sich dann über die Antwort wundern.) Im Internet für Azubis: www.lehreundgeld.de www.azubi-azubine.de Für schulische Ausbildungen auf Studis-online.de Rat suchen (Schüler-Forum): wieviel schüler-bafög? - SchülerInnen und Auszubildende - Foren - Studis Online |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Erolena für den nützlichen Beitrag: | ||
mellaw (24.11.2009) | ||
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#5
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| Du kannst auch mal schauen, ob es bei euch in der Stadt eine Frauenbeauftragte gibt. Karlsruhe hat so etwas die sich speziell mit solchen Fällen auskennt. Die hat mit mir einen Fragebogen ausgefüllt und ausgewertet welcher Job mir überhaupt liegen würde und mir dann diverse Adressen rausgesucht und sich super viel Zeit genommen. Googel einfach mal nach "Frau und Beruf". |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu sierrazicke für den nützlichen Beitrag: | ||
mellaw (07.12.2009) | ||
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#6
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| Da werde ich auch mal nach schauen,hört sich echt gut an!Danke |
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