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#1
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| Hallo miteinander, ich fange ab dem 1.September eine Ausbildung zum Industriemechaniker an und bin bis heute davon ausgegangen, dass ich Bafög bekommen würde. Habe aber vom Bafög-Amt erfahren, dass man während der Berufsausbildung im Betrieb keinen Anspruch auf Bafög hat. Laut BAB-Rechner vom Arbeitsamt, bekomme ich auch keine BAB. Das kann doch nicht sein oder? Ich bekomme 793€ Brutto. Also um die 600€ Netto und muss davon 330€ Miete und 40€ Strom abbezahlen. Werde ich also gezwungen die Ausbildung nicht zu machen oder wie läuft das jetzt?..Wenn ihr mir bitte helfen könntet..Danke vielmals |
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#2
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| Wie alt bist Du?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| 22 Jahre und habe bisher noch keine Ausbildung angefangen. Zur Zeit arbeite ich bei der Firma wo ich die Ausbildung machen werde (oder würde). Und auch mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 1.September. Also sieht es ganz schön ******** aus gerade.. Geändert von BigBooi (16.06.2010 um 10:35 Uhr) |
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#4
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| Kindergeld M.E. dürftest Du Anspruch auf Kindergeld haben. Hier sind ausführliche Infos: Kindergeld - www.arbeitsagentur.de Achtung: Du findest die für Dich relevanten Infos in diversen Unter- und Unterunterkapiteln. Lese Dich da also mal gründlich durch. Deine Bezüge dürfen für Kindergeld 8.004,00 € (netto nach Abzug einiger Dinge) in diesem Jahr nicht überschreiten. Im Kapitel Einkommensgrenze/Grenzbetrag findest Du Hinweise zum Kindergeld nur für einen Teil des Jahres (bei Dir bei Beginn und vermutlich Ende der Ausbildung der Fall). Dann gelten die 8.004,00 € anteilig für die entsprechenden Monate. Für die Ermittlung der 8.004 € ist laut der Infos auf der Homepage der Arbeitsagentur bei den Einkünften mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten glaubhaft gemacht werden. Lese Dich insbesondere durch die Kapitel und Hinweise, was evtl. noch alles abgezogen werden kann, z.B. in diesen Unterkapiteln:
Wohngeld Außerdem könntest Du prüfen, ob Du einen Wohngeldanspruch hast. Gebe mal bei Google das Wort Wohngeldrechner und Dein Bundesland ein. Mit einem entspr. Rechner kannst Du einen ungefähren Eindruck gewinnen, ob Dir Wohngeld zustehen könnte. Z.B. bieten etliche Landesministerien Wohngeldrechner an. Wähle einen solchen Anbieter. Es gibt nämlich auch Websides, welche die Errechnung von Wohngeld kostenpflichtig anbieten. Das finde ich nicht ganz seriös, da eine solche Online-Auskunft stets unverbindlichen Charakter hat. Achtung: Wohngeld wird bei der Grenze von 8.004,00 € für das Kindergeld mit angerechnet. Rücksprache mit dem Arbeitgeber: Frage Deinen AG nach einem JobTicket. Mit Deinem AG solltest Du auch Rücksprache halten, falls Du einen Wohngeld-Anspruch hast und damit ganz knapp über die 8.004 €-Grenze rutschen würdest. Das wäre sehr ungünstig (halte ich jedoch für unwahrscheinlich). Solltest Du im umgekehrten Falle am Ende noch etwas Spielraum bis zu den 8.004 € haben, so könntest Du auch noch einen kleinen Minijob annehmen, wenn Dein AG einverstanden ist (aber Vorsicht: die entspr. Einnahme wird vermutlich auch beim Wohngeld wieder mitberücksichtigt).
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (16.06.2010 um 12:10 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
BigBooi (16.06.2010) | ||
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#5
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| Danke. Echt ausführlich Werde mal prüfen was für mich in Frage kommt |
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