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#1
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| also erstmal zu mir: hab anfang von diesem Monat meine Ausbildungsvertrag gekündigt. Mein Vertrag lief erst ab dem 1.8. hatte aber ein Monat vorher angefangen. die Firma nannte es "einarbeiten". habe für die Zeit vom 1.7-1.8 kein vertrag gehabt. also nix schriftliches. nun musste ich mich ja wieder beim Arbeitsamt "ausbildungsssuchend" melden. und nun meine frage: kann mir nun da ich ja selbst gekündigt habe das Kindergeld gestrichen werden? oder wird es einfach weiter gezahlt da ich mich ja beim arbeitsamt gemeldet habe? nun sollte ich auch erwähnen das ich am 6. schon gekündigt habe aber erst gestern da war weil ich ein Praktika gemacht habe bei einer firma (mir wurde aber die ausbildung zugesichert von jenen) nun habe die aber ihr angebot zurück gezogen kann mir jemand helfen?? ![]() |
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#2
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| Wenn du die Altersgrenzen nicht überschreitest, müsstest du Kindergeld beziehen können. Sanktionen /Leistungssperren sind mir bzgl. Kindergeld nicht bekannt. Solltest du aber ALG I bzw. ALG II beziehen, so hast du mit Sanktionen zu rechnen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| also ich bin 20. jahre alt. und bekomme keine leistungen vom arbeitsamt oder sonst irgendwem... |
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