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| Hallo, ich (w/17) wohne seid ca. einem Jahr nicht mehr zuhause, da ich von meinem Vater stark misshandelt wurde. Ich bin dann auch direkt zum Jugendamt gegangen um Hilfe anzufordern. Kurz darauf ( ca 10/2008 ) habe ich dann eine Anzeige gegen meinen Vater gestellt. Nun wohne ich bei meinem Freund und kämpfe seit Monaten darum mein Kindergeld und Unterhalt zu erhalten. Alles schwierig ohne einen Anwalt, da ich für einen Anwalt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten brauche... die erhalte ich natürlich nicht von meinen Eltern. Vor kurzem habe ich es geschafft mich beim Familiengericht durchzusetzen und habe seit wenigen Tagen einen Vormund vom Gericht gestellt bekommen. Dieser Vormund darf jetzt für mich alles unterschreiben, was mich gut weiterbringt. Nun habe ich auch mit der Familienkasse nochmal telefoniert und denen geschildert dass mir ein Vormund gestellt wurde und das Thema Kindergeldabzweigung angesprochen. Allerdings meinte die Dame am Telefon dass die Abzweigung nun möglich wäre, es aber unwarscheinlich ist dass ich das Kindergeld von den letzten Monaten rückwirkend erhalte. Meiner Meinung nach darf das doch nicht richtig sein. Mein Vater stellt sich gegen jeden und sackt dafür noch über 1000 Euro ein die eigentlich für mich gedacht sind. Schließlich war es für mich nicht möglich nach Hause zurückzukehren, was allgemein bekannt war. Meine Eltern haben ihre Pflichten nicht erfüllt. Dies müsste dann doch zu den Sonderfällen gehören, wo das Kindergeld direkt an mich ausgezahlt wird. Was denkt ihr? Ist es richtig dass ich das Kindergeld erst ab diesen Monat erhalte, weil meinen Eltern nun vom Gericht das Sorgerecht entzogen wurde. Oder sollte ich es rückwirkend erhalten, weil ich schon seit einem Jahr nicht mehr zuhause leben kann, und meine Eltern ihren Pflichten nicht nachkamen? |
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