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#1
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| Hi Leute Ich bin neu hier und möchte gleich mit einer Frage starten. :-) Ich mache eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und habe noch ein Nebengewerbe am laufen, wo ich "Provision" durch die vermittelten Verträge bekomme. Da frage ich mich, ob ich noch Kindergeldberechtigt bin!? Danke schon mal für die Hilfe. PS: Ist meine 2. Ausbildung |
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#2
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| jung bist du denn ? Kindergeld ist auch nach Alter gestaffelt. Solange man in der Ausbildung ist bekommt man schon Kindergeld. Die Kindergeldkasse will die Höhe deiner Provision wissen. Wenn sie höher ist als erlaubt Wie hoch darf der Verdienst im Jahr sein, um weiterhin Kindergeld zu erhalten? ist das ja auf deiner Lohnsteuerkarte am Jahresende ersichtlich und du musst das zuviel erhaltene Kindergeld zurückerstatten. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Also das richtet sich auch einfach nach den 7680 Euro?? Ich werde nächsten Monat 23. Also Azubigehalt + Nebengewerbe muss unter 7680 Euro sein!? bekommt man auch rückwirkend Geld erstattet?? Bin nämlich schon seit August 2007 dabei ![]() letztes jahr war es wohl zu viel, aber von 2007 würde ich nach den angaben (Weil es ja auch nur von august bis dez. war) nämlcih noch geld bekommen. Aber so weit rückwirkend geht wohl nicht oder? Geändert von Kulli86 (19.01.2009 um 17:23 Uhr) |
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#4
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| das mit der Kindergeldkasse abklären. Mehr kann man dazu wirklich nicht sagen, weil keiner deine Provisionshöhen kennt. Wann ist denn deine Ausbildung zu Ende ?
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#5
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#6
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| Die ist mitte 2010 zu ende. Dachte zuerst, dass vll. grundsätzlich Kindergeld gestrichen wird, wenn man gewerbe angemeldet hat!? Darum ging mir das.... |
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#7
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| nicht, aber die Kindergeldkasse will natürlich wissen wie hoch dein jährl. einkommen ist.
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