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#1
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| Hallöchen! Da ich demnächst eine Ausbildung anfange, würde gerne wissen, ob mir noch Kindergeld zusteht? Hab mich schon versucht auf diversen Internetseiten bezüglich der Einkommensanrechnung (Bab+Azubigehalt?) schlau zu machen, jedoch leider ohne Erfolg ![]() Weiß immer noch nicht so recht, ob Bab komplett als Einkommen angerechnet wird, geschweige denn was überhaupt als Einkommen zählt und wie hoch dieses jährlich sein darf... Hoffe, ihr könnt mir netterweise behilflich sein ![]() Hier die Fakten: Bab 320 Euro, Ausbildungsgehalt brutto 618 Euro. Die Mietwohnung kostet mich warm monatlich 520 Euro. |
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#2
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| Hallo *LilaWolke*, wie alt bist du und ist das deine 1. Ausbildung? Liebe Grüße Jenny |
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#3
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| Bin 21 Jahre alt und ja, die Ausbildung wird meine erste sein. ![]() Der Ausbildungsbetrieb liegt gute 400 km von meinem Wohnort entfernt, werd deshalb von zu Hause ausziehen und mir eine eigene Wohnung anmieten, die leider nicht ganz so billig ist... Bedank mich schonmal für die Antworten! |
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#5
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| Bab hab ich schon beantragt, laut Bescheid bekomm ich 320 Euro im Monat. Das Problem liegt beim Kindergeld, da man dort eine bestimmte jährliche Einkommenshöchstgrenze nicht überschreiten darf. Wenn das der Fall ist, wird das Kindergeld nämlich gestrichen. Nun weiß ich nicht, ob nur mein Ausbildungsgehalt oder auch Bab als Einkommen angerechnet wird. Ohne Bab hätte ich ein jährliches Bruttoeinkommen von 7 416 Euro. Mit Bab würden noch 3840 Euro dazukommen, macht brutto im Jahr 11 256. Weiß jemand, ob Bab als Einkommen angerechnet wird und wie hoch die jährlich Einkommenshöchstgrenze beim Kindergeld ist??? |
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#6
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| In deinem BAB-Bescheid steht extra drin, "BAB für Kindergeld" = xxx Euro Nur dieser Anteil von der BAB wird beim Kindergeld als Einkommen gerechnet. Wie das Kindergeldeinkommen berechnet wird steht im Link. Auf der Seite stehen rechts wichtige Begriffe erklärt. - Werbungskosten (von der Ausbildungsvergütung abziehen) Es gibt mindestens die Pauschale von 920 Euro. Wenn du nachweist, dass deine Werbungskosten im Jahr höher sind, dann werden höhere Werbungskosten anerkannt. - Bezüge wie BAB: davon kannst du die Kostenpauschale abziehen Von allen Bezügen ist einmalig eine Kostenpauschale von 180 € pro Kalenderjahr abzuziehen. Einkommensgrenze / Grenzbetrag - www.arbeitsagentur.de Der Grenzbetrag für das Kindergeldeinkommen beträgt 8.004 € Das heißt, am Ende der Einkommensberechnung darfst du nciht mehr verdienen. Wenn deine Miete so hoch ist, dann könntest du dir die Wohnung mit jemandem teilen. Oder in eine WG oder Wohnheim ziehen. Geändert von Erolena (10.07.2011 um 21:07 Uhr) |
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