Könnte ich das so beantragen?
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Könnte ich das so beantragen?

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  #1  
Alt 12.08.2007, 21:13
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Huhu,

also morgen bekomme ich ja nun bescheid ob ich den Ausbildungsplatz habe =)

Ich hab also schonmal geschaut wie das finanziell laufen würde und hab dazu einige fragen..

Also ich bin jetzt einfach mal von einem Ausbildungsgehalt von 200euro ausgegangen, da ich ja nur 70% vom Lohn bekomme weils ja nur in Teilzeit ist.

Mein Sohn hat Einkünfte aus 177euro Unterhalt und 154euro Kindergeld.
Für ihn könnte ich ja Sozialgeld beantragen, das wären 207euro + halbe Warmmiete von 185,5euro. Davon abgezogen wird das Kindergeld und der Unterhalt.
Bleiben 61,5euro

Dann könnte ich den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen von 125euro, richtig?

BAB muss ich natürlich auch beantragen aber da dort das Einkommen meiner Eltern UND meines noch Ehemannes (wir leben in Scheidung) angerechnet wird, bin ich jetzt mal davon ausgegangen das ich das nicht bekommen werde.. leider...

Aber dadurch das der Zwerg Sozialgeld bekommen würde und ich BAB dem Grunde nach beziehen könnte, sind wir ein "Mischhaushalt" und ich könnte für mich Wohngeld beantragen.
Ich hab dazu einfach nur eine Person angegeben und alle daten wie Kaltmiete etc. durch 2 geteilt weil ja nur ich den Bedarf hab.. als Einkommen hab ich nur meine Ausbildungsvergütung angegeben.. wird der Mehrbedarf auch als einkommen abgezogen????
Da würde ich, wenn ich den mehrbedarf als einkommen angebe, auch 106euro Wohngeld kommen.

Damit wäre ich bei einem Gesamteinkommen von 823,50euro. Laut Hartz4 liegt mein Mindestbedarf aber bei 1040euro :(

Nun war ich am überlegen ob ich eventuell Kindergeld für mich bekomme?? Aber da werde ich über der Grenze sein, wegen der ganzen Leistungen die voll angerechnet werden oder?
Oder zählt das Geld was der Zwerg bekommt da nicht mit??

Gibt es noch etwas das ich beantragen könnte? Wir sind mit dem Hartz4 ja eigentlich gut zurecht bekommen aber auf das Geld komme ich ja niemals während der Ausbildung *seufz* Ich hab vielmehr angst das ich eventuell nichtmal 200euro Gehalt bekomme in der Ausbildung.. das Gehalt in der Ausbildung zur Bürokauffrau ist ja schon nicht hoch und dann bekomme ich nochmal 30% weniger..

Wäre wirklich schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...

Geändert von annoyce (12.08.2007 um 21:16 Uhr)
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  #2  
Alt 12.08.2007, 21:39
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bei der berechnung ob dir kindergeld zusteht zählt dein einkommen.das für dein kind nicht.wie alt bist du?
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  #3  
Alt 13.08.2007, 08:23
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hallo annoyce,ich hab bei bab nochmal nachgelesen.dort steht...das einkommen des nicht dauernd getrennt lebender ehemann...da du in scheidung lebst,dürfte also das einkommen deines noch-ehemannes nicht angerechnet werden.
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  #4  
Alt 17.08.2007, 09:38
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Danke für eure Antworten!!!

Ui, super... das wäre ja nicht schlecht wenn sie wenigstens das Einkommen von meinem Ex nicht zählen würden..

Und genauso super wenn das Einkommen meines Sohnes nicht zum Kindergeld zählt.. dann würde ich das ja bekommen *freu*
Ich werde in 2 Wochen 23 Jahre alt.

Wie ist denn das? Also es ist ja beim Sozialgeld für meinen Sohn die halbe Warmmiete mitberechnet und beim BAB eine Mietpauschale für mich. Könnte ich dann trotzdem wegen des "Mischhaushalts" WOhngeld beantragen für mich?
Oder geht das nicht weil schon die Pauschale beim BAB berücksichtigt wurde?

Oder "zuschuss zu ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung" ? Oder geht das dann auch nicht weil schon jeweils die halbe Miete von mir beim BAB angerechnet wird und die halbe Miete beim Kleenen?

Eigentlich hatte ich gelesen das des trotzdem geht das ich Wohngeld beantrage *grübel*
Ich werd mich auch mal beim Bürgeramt hier beraten lassen wegen des finanziellen aber wäre natürlich schön wenn man schon ein paar Infos vorab hätte. Ich weiss ja nicht inwiefern die sich auskennen...
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  #5  
Alt 17.08.2007, 13:22
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Standard Hallo annoyce!

Solange Du Anspruch auf BAB hast, hast Du keinen Anspruch auf Wohngeld. Wenn im Haushalt Personen leben die keinen Anspruch auf BAB haben, kann für diese ein Wohngeldanspruch bestehen. Demnach könntest Du zumindest für Deinen Sohn Wohngeld beantragen.
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  #6  
Alt 17.08.2007, 17:10
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Ja, das mit dem Mischhaushalt wusste ich aber ich dachte ich müsste dann für mich das Wohngeld beantragen und nich für den Kleenen *grübel*

Aber ist ja auch schnurz.. dann kann ich also für die hälfte der Miete wohngeld für ihn beantragen und dann zählen auch nur seine einkünfte??? Oder zählt mein Einkommen dann wieder mit? nee oder?
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  #7  
Alt 17.08.2007, 20:25
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Wie ist denn das, zählt der Kindesunterhalt als mein oder als einkommen des Kindes? Und wie is das mitm Kindergeld für den Zwerg, zu wem zählt das als einkommen??
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  #8  
Alt 20.08.2007, 10:17
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Hab mich noch mal schlau gemacht. Demnach ist es so. Da Du mit Deinem Kind in einem Haushalt lebst, kannst Du Wohngeld für Dich und Dein Kind beantragen. Zudem kannst Du bei der AA einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende stellen und für Dein Kind einen Antrag auf Sozialgeld. Erhält Dein Kind Sozialgeld wird es kein Wohngeld mehr erhalten, aber trotzdem kannst Du Wohngeld für Dich beantragen. Würdest Du allein leben (ohne Kind) hättest Du aufgrund des BAB keinen Anspruch auf Wohngeld. Das Kindergeld wird beim Wohngeld nicht angerechnet. Unterhalt zählt zum Einkommen des Kindes.
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annoyce (20.08.2007)

  #9  
Alt 20.08.2007, 11:40
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Boa, danke

Genau die Infos die ich gebraucht hab, super Dann werde ich nochmal genau rechnen was und wieviel das dann werden könnte und ich war heut auch beim Bürgeramt und hab mir Adressen geholt wo ich die Anträge kriege und stellen muss etc.

Inzwischen hab ich auch meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben und Mittwoch gehts in unsere WunschKita zum anschauen weil die echt so kurzfristig noch Plätze haben.

Ich freu mich
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  #10  
Alt 20.08.2007, 14:39
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Ich sitz grad schonmal über dem Kindergeld antrag für mich den ich heute beim Bürgeramt bekommen hab.

Also das Kindergeld für mich müssen ja meine Eltern beantragen ne?
Muss ich in dem Antrag dann nochmal meine Geschwister alle mit aufführen, für die meine Eltern ja sowieso Kindergeld erhalten momentan, oder reicht es wenn ich nur mich angeben und der Antrag sozusagen ergänzend laufen würde?
Denn mein erneuter Anspruch auf Kindergeld hat doch nichts mit meinen Geschwistern zu tun oder? Der Anspruch von denen muss ja nicht erneut überprüft werden...

Vielleicht hat dazu nochmal jemand eine Antwort
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