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#1
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| ich wilol eine Ausbildung anfangen zur Kosmetikerin(habe schon vor 4 jahren eine ausbildung als Kosmetikerin angefangen wegen des geldes wieder abgebrochen nach einem Monat( da war die schule 1 jahr lang) Jetzt ist die Dame die auch in dieser Schule ihre ausbildung gemacht hat vor 14 Jahren möchte jetzt mich und noch paar Mädchen ausbilden,tut sie schon seid Jahren, so jetzt ist die Frage die sagt das ich in 3 -4 Monaten fertig werde man schaut wie lang ich brauche, ich bekomme eine Mape mit stofff was ich lernen muss und bei ihr dann das Praktische, und einige haben schon ihr eigenes Salon aufgemacht, jetzt bin ich skeptisch ob das wirklich so ist ob ich dannach mein eigenes studio aufmachen könnnte oder ihrgendwo arbeiten gehe damit? Was meint ihr? Veronika |
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#2
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| keiner kann mir den rat geben? |
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#3
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| Naja, die Frage ist, inwiefern die Ausbildungsform dieses Berufes gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn es gesetzlich eine schulische Ausbildung ist, die eine bestimmte Anzahl an Stunden etc. einfordert, dann wirst du wohl schlecht das ganze als "betriebliche" Ausbildung machen können. Kein Prüfungsamt (wahrscheinlich die IHK) wird dich dann prüfen, da du nicht regulär die schulische Ausbildung gemacht hast und somit keine Zugangsberechtigung zur Prüfung besitzt. Du kannst dich natürlich bei der IHK mal erkundigen - aber Vorsicht: Ich gehe mal davon aus, dass die Dame, die dich ausbilden möchte, gar keine Berechtigung zur Ausbildung hat, also besser keine Namen nennen!!! |
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#4
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| nein sie hat das recht auszubilden hat sie ein zeugnis und irrgendeinprüfung abgelegt hab sie heute gesehen die meint wenn ich es mache dann gehen wir zur Rathaus und machen papiere fertig |
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#5
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| Hallo wcv! Hast Du wieder eine Ausbildung zur Kosmetikerin begonnen?
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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