Krankengeld nach Kündigung zurücküberweisen?
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Krankengeld nach Kündigung zurücküberweisen?

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Alt 28.09.2011, 18:31
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MrMiyagi94 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Krankengeld nach Kündigung zurücküberweisen?


Hallo liebe Gemeinde,
ich habe am 28.08.2011 meine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellen gekündigt. In der Zeit vom 22.-24.08.2011 war ich wegen einem Magen-Darm Infekt, vom Arzt krank geschrieben. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mir am 26.08.2011 meinen vollen Gehalt auf mein Konto überwiesen. Heute bekam ich dieses schreiben:
"aufgrund Ihres vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis im Monat August zum 28.08.2011 wird Ihr Gehalt rückwirkend gekürzt. Bei einem neu begründeten Beschäftigungsverhältniss muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen (28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Da Sie in der Zeit vom 22.-24.08.11 arbeitsunfähig waren, wird die Vergütung für diese Zeit ebenfalls gekürzt. Bitte überweisen Sie den Überzahlungsbetrag in Höhe von 50,60€ auf mein Konto."

Also soll ich dem jetzt das Geld für den 28-31.08.11 zurücküberweisen und das wo ich krank war. Das erste sehe ich ja noch ein aber das zweite nicht. Im Ausbildungsvertrag steht auch nichts von dieser Wartezeit von 4 Wochen. Ich bitte um eure Hilfe muss ich das Geld für die 3 Tage als ich krank war zurück bezahlen oder nicht?
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  #2  
Alt 29.09.2011, 12:05
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Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Krankengeld nach Kündigung zurücküberweisen?

Zitat:
Zitat von MrMiyagi94 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe am 28.08.2011 meine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellen gekündigt. In der Zeit vom 22.-24.08.2011 war ich wegen einem Magen-Darm Infekt, vom Arzt krank geschrieben. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mir am 26.08.2011 meinen vollen Gehalt auf mein Konto überwiesen. Heute bekam ich dieses schreiben:
"aufgrund Ihres vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis im Monat August zum 28.08.2011 wird Ihr Gehalt rückwirkend gekürzt. Bei einem neu begründeten Beschäftigungsverhältniss muss der Arbeitgeber erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen (28 Kalendertage) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Da Sie in der Zeit vom 22.-24.08.11 arbeitsunfähig waren, wird die Vergütung für diese Zeit ebenfalls gekürzt. Bitte überweisen Sie den Überzahlungsbetrag in Höhe von 50,60€ auf mein Konto."

Also soll ich dem jetzt das Geld für den 28-31.08.11 zurücküberweisen und das wo ich krank war. Das erste sehe ich ja noch ein aber das zweite nicht. Im Ausbildungsvertrag steht auch nichts von dieser Wartezeit von 4 Wochen. Ich bitte um eure Hilfe muss ich das Geld für die 3 Tage als ich krank war zurück bezahlen oder nicht?

Wenn das Ausbildungsverhältnis noch keine vier Wochen Bestand hatte, greift hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Kranheitsfalle eine vierwöchige Wartezeit, das ist so im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Da das Ausbildungsverhältnis endete, hast du keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung vom 28. bis 31. August und keinen Entgeltfortzahlungsanspruch vom 22. bis 24. August.

Diese Zeiten musst du erstatten.

Du hättst aber evtl. Anspruch auf Krankengeld, bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse.

Wenn du wieder ausbildungssuchend bist, und du wieder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet bist, kann bis 25 Kindergeld bezogen werden.

Es besteht Krankenversicherungspflicht, du musst dich krankenversichern. Bis 23 kannst du dich in der elterlichen KV kostenlos familienversichern.

Achtung! Keine KV-Lücken entstehen lassen, diese sind Gift!
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
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Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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