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#1
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| Hallo ihr, ich brauche dringend eure hilfe! ich bin 19 und ich habe bereits eine ausbildung als verwaltunsfachangestellte abgefnagen die ich leider wegen krankheit abbrechen musste! nun habe ich im august letzten jahres eine ausbildung im krankenhaus angefangen. ich habe total viel ärger auf der arbeit und rechne in den nöchsten tagen mit der kündigung. ![]() ich wohne alleine.. und wenn ich jetzt gekündigt werde wie gehe ich vor? ich weiß garnicht mehr weiter |
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#2
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| Zitat:
Einen Auszubildenden kann man nur mit sehr guten Gründen kündigen, du müsstest also schon wirklich etwas auf dem Kerbholz haben. Man kann dich nicht so ohne weiteres feuern, nur weil vielleicht deine Leistungen nicht so sind, wie man dies vielleicht erwartet. Dr. Azubi ----> DGB-Jugend ~ Online-Beratung
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| ich habe eine länger zeit ungentschuldigt gefehlt :( |
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#4
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| Wie lange?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| die kündigung war heute in meinem briefkasten.. ich war jetzt auch schon beim arbeitamt und muss den antrag auf ALG 1 ausfüllen.. darin ist auch eine stellungnahme zur kündigung enthalten. was schreibe ich dort am besten rein? muss ich auf jeden fall mit einer sperre rechnen?? :((( |
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#6
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| Zitat:
Wenn du ALG I beantragst, musst du eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung ---> Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de vorlegen. In dieser Arbeitsbescheinigung wird der Arbeitgeber auch nach dem Grund für die Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gefragt. Ausserdem wirst du das Kündigungsschreiben vorlegen müssen, die Kündigung ist sicherlich begründet. Zitat:
Wenn du durch die Sperre bedürftig wirst, solltest du ALG II beim Jobcenter (Arge) beantragen. Wenn du unter 25 bist, kann es sein, dass deine Eltern den Antrag stellen müsssen und dass du dann über die elterliche Bedarfsgemeinschaft versorgt bist. Achtung! Es besteht Krankenversicherungspflicht! Du kannst dich bis 23 in der elterlichen Familienversicherung versichern. Melde dich dann bitte ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit. Es kann dann bis 25 Kindergeld bezogen werden. Beantragen! Auf meine Frage, wie lange du gefehlt hast, hast du nicht geantwortet. Egal, was es dich kostet und wie stark der Knick in deinem Selbstbewusstsein dann sein sollte: du solltest versuchen, die Ausbildung fortzusetzen, bitte notfalls den Ausbilder auf Knieen, und gelobe Besserung. Wie teuer dich der Ausbildungsabbruch kommen wird, wirst du noch merken.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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