Kündigung während der Probezeit
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Kündigung während der Probezeit

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  #1  
Alt 27.01.2010, 09:53
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merlin89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi @ all!

Gestern wurde mir meine Ausbildung als Mediengestalter, 2 Tage vor Ende der Probezeit gekündigt :( In der Firma habe ich mich immer wohlgefühlt und ich habe auch immer gedacht sie wären mit mir zufrieden. Gestern wurde ich dann von meinem ausbilder in die firma bestellt, der mir dann sagte das meine leistung nicht gereicht hätte. jetzt bin ich echt niedergeschlagen, ich werde im mai 21 und meine berufliche zukunft war bisher nicht berauschend. ein fachabitur habe ich abgebrochen und sonst habe ich mich bisher nur mit zivi und teilzeitjobs durchgeschlagen. früher habe ich auch immer nur absagen bekommen. das mit der ausbildung war ein glückstreffer. ich denke ich habe sie bekommen weil ich in der branche schon ein einjähriges praktikum gemacht. ich will mich in dem bereich auch auf jedenfall weiter bewerben nur bin ich jetzt echt down und hab null motivation noch was zu finden. Folgende Fragen gehen mir durch den kopf und ich hoffe ihr könnt mir ein paar ratschläge geben. wie verpacke ich die kündigung in der nächsten bewerbung? wie berechnetz sich das ag? ich hatte in der ausbildung 816 brutto. was könnte ich bis zu einem nächsten ausbildungstermin beruflich machen? mir fällt nichts mehr ein wie es weiter gehen soll :(

mfg merlin
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  #2  
Alt 27.01.2010, 10:04
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Zitat:
Zitat von merlin89 Beitrag anzeigen
das mit der ausbildung war ein glückstreffer. ich denke ich habe sie bekommen weil ich in der branche schon ein einjähriges praktikum gemacht.
Wie bitte? Nach einem einjährigen Praktikum mit anschließender Ausbildung (komische Reihenfolge) gibt man dir zu verstehen, dass man mit deiner Leistung nicht zufrieden sein kann, und du willst dich trotzdem auf diese Branche versteifen? Sorry, das ist mir zu hoch.
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  #3  
Alt 27.01.2010, 10:08
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merlin89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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das praktikum war nicht in der selben firma. das praktikum war echt cool und die firma jetzt ist ganz anders. meiner meinung nach zu hohe ansprüche.
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  #4  
Alt 27.01.2010, 13:22
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Wenn ich das richtig sehe, hast du noch keine Ausbildung.

Bitte melde dich sofort ausbildungssuchend und arbeitsuchend.

So kannst du noch Kindergeld beantragen und erhalten.

Ich kann nicht erkennen, ob du bereits eine ausreichende Anwartschaft erworben hast, um ALG I (Agentur für Arbeit) zu erhalten.
Beantrage daher bitte sofort ALG I und beachte dabei bitte die Meldefristen nach § 38 SGB III, sonst verlierst du einmalig dein Arbeitslosengeld I für 1 Woche (Leistungssperre).

Wie das ALG I berechnet wird, kann ich nicht sagen, ich überblicke aber, dass es herzlich wenig sein wird.

Bitte beantrage daher auch Wohngeld (Wohngeldstelle, Wohnungsamt).

Wohnst du im elterlichen Haushalt? Wenn nicht, müsstest du dich evtl. mit dem Thema ALG II (Arge/Jobcenter) befassen und auch ALG II beantragen. Wegen der U25-Problematik wäre ALG II aber für dich ein unangenehmes Thema.


http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 27.01.2010, 14:15
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Standard Fortsetzung in anderem Betrieb?

Frag überall an, ob evtl. die Möglichkeit besteht, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen:
  • bei der IHK
  • bei Berufsschullehrern
  • bei anderen Auszubildenden, die Du in diesem Beruf kennst
Ich kenne mehrere Auszubildende, die im letzten Jahr aufgrund von Insolvenzen ihrer Ausbildungsunternehmen teils mitten in der Ausbildung, teils noch kurz vor ihrer Abschlussprüfung andere Ausbildungsbetriebe gefunden haben. Das funktionierte auf den unterschiedlichsten Wegen. In einzelnen Fällen kam der Kontakt zum neuen Betrieb tatsächlich auch über andere Auszubildende zustande, die in der gleichen Berufsschule waren.

Die Chance ist vermutlich sehr klein. In Deinem Falle ist sie vielleicht noch kleiner, da der erste Ausbildungsbetrieb nicht zufrieden mit Dir ist. Aber frage vorsichtshalber überall herum.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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