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#1
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| Hallo, ich bin nun in einer verzwickten Lage, mein Mann geht ab 01.04.09 in Kurzarbeit. Nun bekommt er nur 60 % vom Nettolohn Kurzarbeitergeld. Ihm wurde empfohlen das er in eine Transfergesellschaft überwechseln soll bzw. möchte. Nun dann hat er ungefähr 850 +/- kurzarbeitergeld nun da könnte ich doch auch ALG 2 beantragen bei diesem Geld. Aber das Handicap was ich habe ist das ich in einem Einkausmarkt als Aushilfskraft 160 EUR verdiene. Nun möchte ich aber diesen Job nicht aufgeben, trotz ALG 2. Nun hat man zu mir mal damals gesagt, das ich auch eine Lehrstelle bekommen könnte über diesen Markt. Leider hat das damals an der finanzierung gescheitert, weil keiner wuste ob das in meinem Alter noch funktioniert. Jetzt würde ich gern nochmals eine Lehre machen, um ALG 2 aus dem wege zu gehen. Ich habe keinen Berufsabschluß, weil mein erlernter Beruf den ich zu DDR-Zeiten gemacht habe nicht anerkannt wurde in der Bundesdeutschen Arbeitswelt. Somit stehe ich ohne Berufsabschluß da. Jetzt meine frage abn Euch, kann ich nochmals mit 40 eine Lehre absolvieren? Wird das in meinem alter noch von der AA gefördert bzw. finanziert? Es wäre schön, wenn ich von Euch einen guten Tipp bzw. Rat erhalten könnte. Gruß schönheit |
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#2
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| Frauen wären mit 40 im "besten Alter" Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Hallo, ja das stimmt. Aber nun mal im Ernst, steht mir mit 40 Jahren noch eine Ausbildung bzw. Lehre zu? Kann man da über die AA etwas bewirken o. beantragen? Gruß schönheit Geändert von schönheit (09.03.2009 um 21:14 Uhr) |
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#4
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| Hallo und herzlich willkommen Schönheit, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ganz ehrlich- welchen Vorteil versprichst du dir davon? Mit ein paar Jahren Berufserfahrung in dem Bereich, und die unterstelle ich jetzt mal, hast du die gleichen Chancen. Zitat:
Zitat:
... beantrage zunächst ALG II und frage bei der für dich zuständigen Stelle direkt nach, aber mache dir keine allzu großen Hoffnungen... wobei das sicherlichts mit deinem Alter zu tun hat. Zitat:
edit ... du und Klausberbel?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (09.03.2009 um 22:59 Uhr) |
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#5
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| Hallo, warum brauche ich nicht den Minijob auf geben? Ich habe als ALG 2 einen Freibetrag. Und den rest wird auf mein ALG2 angerechnet. Aber das ist nur so, wenn ich den Job mache, dann kommt irgendwann die ARGe und sagt, meine liebe Frau sie müssen erstmal eine Maßnahme mitmachen (Sinnlose) und dann kann ich das mit dem minijob nicht mehr vereinbaren. Da ich ja in der woche für 2 tage eingeteilt bin für paar Stunden nun in Frühschicht o. in Spätschicht. Die Maßnahme dauert ja ein viertel jahr und geht über den ganzen tag. Nun da hatte ich gedacht, mache nochmal eine Ausbildung und kann vielleicht eine Lehre über den Einkaufsmarkt machen. Ich habe einen DDR- Teilfacharbeiterabschluß als Wirtschaftspfleger. Und der ist nach der Wende nicht anerkannt wurden, somit habe ich keinen Berufsabschluß. Nun würde ich gern die Ausbildung machen, wäre ersrtmal für 3 Jahre in Ausbildung und würde dadurch das ALG 2 aus dem Wege gehen. So das wäre meine Vorstellung, aber nun wird es wohl wieder an meinem Alter und an der Finanzierung scheitern. Habe immer schon Pech im Leben gehabt. Warum soll es mir mal besser gehen. Würde gern diese Ausbildung machen. Gruß schönheit |
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#6
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| zeitlebens noch niemanden kennengelernt, der eine Lehrausbildung über 3 Jahre bei einem Alter von 40 jahren gemacht hat. Aber gut ist die Idee, da wäre man in die verstärkten Kündigungsschutzbestimmungen für Auszubildende eingebunden und hätte einige Vorteile. Wenn ihnen das gelingt - gratuliere. ![]() Nur - wo ist dieser Ausbildungsbetrieb und -- wer soll das bezahlen ? Gruss wellen
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#7
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| Hallo wellen, warum soll ich mit 40 nicht nochmal die Schulbank drücken und eine Ausbildung machen. Ich habe doch nichts zu verlieren, habe doch wieso keinen Berufsabschluß. Den Beruf den ich mal erlernt habe, der wurde nicht anerkannt. Nun stehe ich da. Wenn das mit der Finanzierung funktioniert warum nicht. Dann hätte ich wenigstens einen Abschluß. Gruß schönheit |
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#8
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| Ich glaube wellen spielt darauf an, dass in deinem Alter eher eine verkürzte Ausbildung, bzw. Umschulung, in Frage kommen würde.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#9
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| Nochmal... Alg2 Antrag stellen,Ausbildung mit dem zuständigen SB Besprechen,der Entscheidet... Anderen weg gibt es nicht,da kann mann Diskutieren wie mann will und wielange mann will.. Das ist der einzigste weg....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#10
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| Die Finanzierung einer Berufsausbildung ist vorrangig BAB und Bafög vorbehalten. Das heisst aber nicht, dass ALG II gänzlich ausgeschlossen ist. Bitte trage das deiner ARGE/Jobcenter vor, aber beachte dabei, dass das Problem für den normalen Sachbearbeiter vermutlich zu vielschichtig ist und dass die übergeordneten Instanzen dazu gehört werden sollten (Kundenreaktionsmanagement). Zusätzlichn fragst du bitte die Agentur für Arbeit, was die dazu sagen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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