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#1
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![]() hallo, bin neu hier und hab gleich eine wichtige Frage: wieviel Krankheitstage (pro Lehrjahr) darf man maximal haben um zur Prüfung zugelassen zu werden? befinde mich im 2. LJ |
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#2
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| Ist es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten? greez
__________________ "Wenn die Leute mich fragen, ob ich auf einer Filmschule war, sage ich: »Nein, ich war im Kino«." Quentin Tarantino |
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#3
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| hm, da muß ich direkt nochmal nachschauen.... |
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#4
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| nö da steht nix von den Ausbildern erfährt man nur 25 %.... und von was 25 % büdde
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#5
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| Siri, in deinem Ausbildungsvertrag wirst du kaum etwas zu dieser Frage finden, frage bei der für dich zuständigen Kammer nach.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| Zitat:
Hatte woanders mal gelesen, dass das wohl in manchen Betrieben dadrin festgehalten wird. ![]() greez.
__________________ "Wenn die Leute mich fragen, ob ich auf einer Filmschule war, sage ich: »Nein, ich war im Kino«." Quentin Tarantino |
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#7
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| Ich rate von Krankheitstagen ab. Das wäre die beste Möglichkeit, Arbeitgeber und Ausbilder auf die Palme zu bringen. Schmerzgrenzen des Ausbilders auszuloten, sind auch in einem Ausbildungsverhältnis nicht emphelenswert.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| mag schon sein, aber wenn man krank IST - dann geht es nun mal nicht anders....
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#9
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| So kann man´s auch umschreiben. Du meinst, du rät´s von Blaumachen ab. Da kann ich dir nur zustimmen. Aber ich glaub nicht, dass die Frage auf das abzielte. Was wenn jemand wirklich länger im Krankenhaus ist? Dann konnte er ja in dieser Zeit kein Wissen/Erfahrungen in dem Beruf sammeln. Aber dann wird sich halt die Ausbildung verlängern oder was weiß ich. Aber wenn jemand einfach wirklich immer wieder krank ist, dann kann er nicht einfach rausgeworfen werden, nur weil es den Arbeitgeber auf die Palme bringt. Außer es schadet zu sehr der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Das ist natürlich meine logische Einschätzung. Ein Experte bin ich nicht dafür. |
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#10
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| es hies 25% ich glaube die 25% prozent bezeiehen sich auf das lehrjahr, sprich wenn du weisst wieviele arbeitstage du hast incl samstags wenn der betrieb aufhat, ziehst du davon 25% der tage ab, also zb wenn du 100tage arbeitest pro jahr, muss du 75% arbeiten können in meinem beispiel wäre es ein viertel oder auf gut deutsch 25 tage würde man aber mit 365 tage rechnen und da die sonntage rausnehmen bleiben 337 tage über, die durch vier macht etwa 84tage das heisst in einem jahr darfst du 84 tage krank sein, so würde ich das interpretieren |
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