mit 15 jahren ausziehen?
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mit 15 jahren ausziehen?

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  #1  
Alt 20.04.2009, 16:16
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ladynic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard mit 15 jahren ausziehen?


hallo,habe mal gehört das man mit 15 ausziehen kann.stimmt das?
liebe grüße
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  #2  
Alt 20.04.2009, 17:03
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Moonshadow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Nein, da hst du was falsches gehört.
Dazu zitiere ich mich selbst am besten:

Zitat:
Hallo!

Ob du Hilfe bekommen könntest, hängt auch davon ab, ib der Umzug für die Ausbildung notwendig ist (also der Ausbildungsbetrieb z.B. sehr weit weg ist von deiner Wohnung).
In dem Falle könntest du es mit BAB versuchen oder mit Wohnhilfe.

Besteht aber für die Ausbildung keinen Grund zum Umzug, dann kann es auch durchaus sein das du nix bekommst an Hilfe.
Dann könnte verlangt werden, das du weiterhin zu Hause wohnen bleibst bei deinen Eltern bis du deine Wohnung komplett alleine finanzieren kannst.

Die Einstellung, dass man mit 18 ein Anrecht auf eine eigene Wohnung hat ist veraltet.
Kannst du eine eigene Wohnung nicht ohne Hilfe vom Staat tragen, ist sie aber nicht notwendig für deine Ausbildung, so musst du laut Vatern Staat so lange bei deinen Eltern wohnen bleiben, bis du wie gesagt die Wohnung selbst tragen kannst, es triftige Gründe gibt für dich nicht mehr bei deinen Eltern wohnen zu können (z.B. häusliche Gewalt) oder eben wenn deine Ausbildungstätte SEHR weit weg ist von deinem zu Hause.

Oder, falls du schwanger werden solltest, als Mutter hast du auch Anspruch auf eine eigene Wohnung.
Es ist aber abzuraten, jetzt ein Kind zu bekommen in der Ausbildung, nur, um eine eigene Wohung zu bekommen.

Liegt nix von oben genannten vor, so kannst du laut Vater Staat auch bis 25 bei deinen Eltern wohnen bleiben.

Ist bei mir ja genauso, da habe ich mich bei vielen Stellen erkundigt, genauso erging es vielen von meinen Berufsschulkollegen.
Mir wurde gesagt, dass ich jetzt gerne ausziehen kann wenn ich will, aber da ich weder unendlich weit von meinem Ausbildungsbetrieb wohne, auch keine häusliche Gewalt kenne und weder Mutter bin (Hab ich die mindestens nächsten zehn Jahre auch nicht vor und ich U25 bin), kann ich keine Hilfe von staatlicher Seite aus erwarten.

Das man mit 18 einfach ausziehen kann und die Wohnung dann bezahlt bekommt bzw. man eine Hilfe dabei bekommt, obwohl ein auszug nicht nötig gewesen wäre, liegt schon Jahre zurück.

Viele arbeitslose 18-Jährige oder geringverdienende 18-Jährige haben diese Hilfen damals ausgenutzt und deswegen wurden die Gesetze verschärft.
Und das gilt nicht nur für unter 25-Jährige Hartz-4 Empfänger.

Also entweder kannst du von deinem Ausbildungsgehalt + evt. Kindergeld deine Wunschwohnung bestreiten oder du musst den Wunsch nach einer eigenen Wohnung erstmal fallen lassen.

Diese Regeln habe ich nicht gemacht, sie sind einfach so.
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Liegt also bei dir kein sogenannter Härtefall vor, so musst du auch weiterhin zu Hause bei Muttern und Vatern wohnen.
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  #3  
Alt 21.04.2009, 20:22
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Henry befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo

Hast du Probleme daheim oder warum denkst du über einen Auszug daheim nach? Mit 15 bist du noch sehr jung, m.E.n. zu jung für eine eigene Wohnung. Für Probleme innerhalb der Familie ist das Jugendamt zuständig, welche auch für eine Unterbringung in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft für Jugendliche sorgen könnten. Vielleicht möchtest du dein Anliegen konkretisieren?
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  #4  
Alt 01.05.2009, 20:02
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chocolat chaud befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard mit 15 in die eigene Wohnung!

Hallo!

Du bist definitiv zu jung, aber ich hatte mit 15 meine eigene Wohnung und war Schüler. Ich bekam Hilfe vom Amt weil meine Eltern 200 km weit von mit gewohnt haben.
Dafür bekam ich keine Hilfe von denen...
Also habe ich die Wäsche im Waschsalon gewaschen, einkaufen musste ich selber, selber kochen und das Geld nicht für Parties verwenden.

Du musst lernen mit dem Geld einen Monat lang zurecht zu kommen und das ist mit 15 nicht einfach... das merkst du dann spätestens am Ende des Monats, wenn du mit 10 € zwei Wochen zurechtkommen muss - nicht so einfach

Sonst nutze die Gelegenheit aus bei deine Eltern zu wohnen. Das ist nicht immer schön, aber besser...
__________________
Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall!
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  #5  
Alt 02.05.2009, 17:51
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Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ohne Kenntnis der Hintergründe ist die Frage nicht zu beantworten.

Ausziehen im Sinne von eigene Wohnung suchen und ohne Aufsicht selbständig leben - nein.

Muss man mit den Eltern zusammen wohnen? Nein, wenn das Zusammenleben unzumutbar ist. Dann ist das Jugendamt zuständig und kann betreutes Wohnen oder ggf. einen Heimplatz organisieren.
__________________
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