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#1
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| Hallo, ![]() ich hoffe dass mir jemand von euch helfen kann. Und zwar: Ich möchte unbedingt eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen, diese setzt aber voraus dass man die Mittlere Reife hat oder mind. 2 jährige Ausbildung mit Abschluss beim Hauptschulabschluss. Nun den qualifizierenden Hauptschulabschluss habe ich und eine 3 jährige Berufsausbildung, jetzt kommt das bittere Ende: leider keine abgeschlossene Ausbildung :( d.h. habe damals die Prüfungen leider nicht bestanden... Kann mir vielleicht jemand einen Weg zeigen, wie ich am "schnellsten" an eine Mittlere Reife komme, oder ob es vielleicht doch (ein Funken Hoffnung) eine Ausnahme gibt, ohne Mittlere Reife diesen Beruf zu erlernen...Ich bin für alle informativen Antworten dankbar. Freundliche Grüße |
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#2
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| zur Ausbildung: Ausbildungsvoraussetzungen Mindestvoraussetzung ist nach dem Gesetz über den Beruf des Ergotherapeuten ein Realschulabschluß, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluß abgeschlossene mindestens 2jährige Berufsausbildung. schwer schwer schwer Villeicht einfach mal bei einer Ausbildungsstelle nachfragen - die können nur ja oder nein sagen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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villissimo (04.02.2010) | ||
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#3
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| Hallo, villissimo versuch es mit einem Bildungsgutschein, und mache einen Termin bei der Arge. Der Bildungsgutschein kann ausgegeben werden: - wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, - wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld haben und arbeitslos gemeldet sind, - wenn die angestrebte Weiterbildung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dient - und eine umfassende Beratung beim Arbeitsberater erfolgt ist. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von drei Jahren nur eine Bewilligung für eine Weiterbildung bekommen können und Sie darauf keinen Rechtsanspruch haben. Bei der Förderung einer Weiterbildung durch das Arbeitsamt handelt es sich nämlich um eine Kannleistung, die in Abhängigkeit von den Haushaltsmitteln erbracht wird. Im internet unter focusonline oder BIBB . LG hrk0408 |
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villissimo (04.02.2010) | ||
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#4
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| Wenn's mit dem Bildungsgutschein nicht klappt, kann die mittlere Reife z.B. auch an einer Abendrealschule oder der VHS nachgemacht werden. Ein schneller und einfacher Weg ist das allerdings auch nicht.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| Also das Ausbildungsbetrieb habe ich angefragt und die haben wie schon erwartet 'nein' gesagt. So nun habe ich aber auch noch die IHK angeschrieben, ob vielleicht doch der mittlere Bildungsabschluss erreicht wurde, während den 3 Jahren Ausbildung ( weil Voraussetzung für den Ergotherapeuten sind ja 2 Jahre). Na ja, auf jeden Fall erhoffe ich mir da auch nichts großartiges. Wegen Abendschule und VHS habe ich mich auch schon informiert, das negatife ist nur, dass ich da auch erst im Sommer 2010 anfangen kann und somit 1 ganzes Ausbildungsjahr schon mal versäume Jetzt bleibt nur noch der Bildungsgutschein, da muss ich mich noch drum kümmern. Hoffetlich bringt der was schnelleres ![]() Danke für alle Infos, echt nett!!! Liebe Grüße |
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