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#1
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| ich soll bis zum 25.8. ein monatsbericht schreiben, der über die unfallverhütungsvorschrif(uvv) handeln soll, da es mein erster ist, hab ich keine ahnung. ich bin mechatroniker im ersten lehrjahr. es ggibt keine vorgaben, ich brauch nur den bericht und das schnell |
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#2
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| Bist Du denn in dem Monat mit den Unfallverhütungsvorschriften vertraut gemacht worden? Inwiefern? Wie ging das vor sich? Liegen sie Dir vor?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#4
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| Die UVV sind ein Riesengebiet, nun wird man von einem Auszubildenden kein bändestarkes Nachschlagewerk erwarten. Auch wenn es keine Vorgaben gibt: welchen Umfang soll der Aufsatz haben, wer hat dir die Aufgabe erteilt? Es reicht eigentlich, wenn du eine Internetsuche startest, passende Informationen durchliest und dann eine kleine Zusammenfassung schreibst, aus der die Pflichten eines Arbeitnehmers zu entnehmen sind. Soll der Aufsatz allgemein gehalten sein oder soll er sich speziell auf die Gegebenheiten deines Ausbildungsbetriebes und deines Berufes beziehen? Mit anderen Worten: Aufzeigen der Unfallgefahren in deinem Betrieb? Wo lernst du? Autohaus, Industrie ... ?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (18.08.2010 um 04:16 Uhr) |
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#5
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| also mir so so ein bisschen davon was gesagt, was das is also ne vorschrift zur unfallverhütung und mehr auch nit. ich arbeite in einer werkstadt, bei kunden und aufm dach haupsächlich. mein ausbilder hat mir den auftrag gegeben und sagte was von einer halben seite. |
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#6
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| Hier sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften: http://fileserver.wolterskluwer.de/a...a/bgv_a/a1.pdf Du könntest z.B. kurz zusammenfassen, welche Pflichten der Arbeitnehmer und welche Pflichten der Arbeitgeber hat, und dann die wichtigsten Regelungen für Deinen Beruf in dem Ding noch zusammengefasst darunter setzen. Tipp: Du kannst auch zitieren, aber mache Zitate als solche kenntlich und schreibe nicht einfach nur ab (das würde man an der Sprache, die ganz sicher nicht Deine Ausdrucksweise ist, erkennen).
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#7
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| Zitat:
Kommt es zu einem Unfall, wird man dir deinen Aufsatz vor die Nase halten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Zitat:
Der Rest bezieht sich auf elektrische Sicherheit und sicherer Umgang mit Werkzeugen (Abrutschen von Werkzeug, Handverletzungen). Lange Haare und lockere Kleidungsstücke: Hineinziehen in laufende Maschinen Fingerringe: Hineinziehen in laufende Maschinen, Rundumverbrennung bei elektrischem Kontakt. Sicherheitsschuhe: Durchtrittsicherheit durch die Sohle, geschlossenes Tragen, um das Hineinfallen von Schweissperlen zu verhindern
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Die Unfallverhütungsvorschriften gehören zu jeder Ausbildung. Dazu gibt es regelmäßig auch Fragen in den schriftlichen Prüfungen. Die jeweilige Verordnung über die Berufsausbildung schreibt das fest. Diese Verordnung enthält auch den Ausbildungsrahmenplan, an den sich die Ausbildungsbetriebe zu halten haben. Aus diesem gehen die zeitliche Gliederung der Ausbildung und ihre Inhalte hervor. Die Unfallverhütungsvorschriften sind hier an einem bestimmten Punkt der betrieblichen Ausbildung vorgeschrieben. Es ist also kein besonderer Trick dieses Unternehmens, für einen Wisch zu sorgen, mit dem man dann herumwedeln kann, wenn etwas passiert. Vielmehr hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Betriebe ihre Azubis in diesem Punkt zu unterrichten haben. Der Ausbilder hat aktuell dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt und das, was dabei durchgenommen wurde, muss natürlich in den Ausbildungsbericht. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein Zusatzbericht für den Betrieb ist oder ob der Bericht in das "Berichtsheft" kommt. In kaufmännischen Ausbildungsberufen müssen die Azubis einen Wochenbericht schreiben. Das "Berichtsheft" mit allen Wochenberichten muss zur Prüfung mitgebracht und vorgelegt werden. Ohne ausgefülltes Berichtsheft, in dem jeder einzelne Bericht vom Ausbilder unterschrieben werden muss, gibt es keine Zulassung zur Prüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ausbildungsinhalte laut Ausbildungsrahmenplan vermittelt wurden.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (19.08.2010 um 15:01 Uhr) |
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#10
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| Ergänzung: Den Tipp mit den Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer habe ich mit diesem Wissen im Hinterkopf gegeben: Dazu kommen gerne Fragen in den Prüfungen. Die Tipps von Nonte für die übrigen Inhalte finde ich auch gut.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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