Muss ich länger bleiben?
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Muss ich länger bleiben?

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  #1  
Alt 18.01.2008, 10:04
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Anaconda55 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Muss ich länger bleiben?


Bin jetzt dann im Februar fertig mit der Ausbildung.
Hatte schon länger vor was anderes zu machen, sprich nicht in diesem Betrieb zu bleiben.

Im Dezember kam meine Chefin zu mir und sage das Sie über andere Quellen gehört hat das ich nach der Ausbildung nicht hier bleiben will.
Ich habe nichts gesagt da sie mir alle das leben heiß machen wenn sie es wüssten und nun ist es auch so.
Meine Chefin holte mich dann zu einem Gespräch unter 6 Augen und sagte das Sie von mit enttäuscht sei und das ich noch 3 Monate bleiben sollte.
Ich hab aus dummheit erstmal ja gesagt und jetzt wollte ich wissen ob ein mündlicher Vertag zu stande gekommen ist oder ob das gar nicht geht?
Muss ich in diesem Betrieb bleiben oder darf ich nach meiner Ausbildung gehen?
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  #2  
Alt 18.01.2008, 14:35
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Anaconda55 - Willkommen in unserem Forum!

Wenn der Ausbildungsvertrag endet, ist die Ausbildung vorbei und Du kannst Dich anderweitig umschauen. Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gehören immer zwei dazu, wenn Du nicht mehr möchtest, kannst Du freilich gehen. Niemand kann Dich zu etwas zwingen. Aber warum bleibst Du nicht wenigsten solange, bis Du etwas Neues gefunden hast? Oder hast Du schon was in Aussicht?
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Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 18.01.2008, 15:20
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du bist in einer unglücklichen Situation.

Du hast mündlich zugesichert, bleiben zu wollen. Wenn du dich daran nicht hälst, findet das sicherlich seinen Niederschlag im Ausbildungszeugnis.

Solltest du nach der Abschlussprüfung weiterbeschäftigt werden, dann bestehe sofort auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn du ohne schriftlichen Arbeitsvertrag arbeitest, ist das für den Arbeitgeber nur ein formaler Fehler gegenüber dem Nachweisgesetz, , das für ihn ohne juristische Folgen bleibt, für dich bedeutet dies aber, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Inhalten füllen kann, wie es ihm beliebt, weil du ja nicht das Gegenteil beweisen kannst.

Im Hinblick auf Arbeitslosengeld muss gesagt werden, dass du eine dreimonatige Leistungssperre bekommst, wenn du an deiner Kündigung mitwirkst, also entweder selber kündigst oder der Arbeitsvertrag auf deinen Wunsch hin so abgefasst wird, dass Arbeitslosigkeit eintritt.

Solltest du unter 25 sein, befasse dich mit folgenden Themen:

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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 18.01.2008, 17:32
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Anaconda55 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich will nicht auf Arbeitslos machen.
Aber das mit dem Vertrag ist nicht rechtlich fest so das ich die Pflicht habe das ich nun bleibe...
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  #5  
Alt 18.01.2008, 18:11
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Lynn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi Anaconda

Wenn Du unbedingt so schnell wie möglich dort weg willst, würde ich gleich auf die Suche gehen nach einer neuen Stelle. 3 Monate länger arbeiten ist ja echt nicht lange, da hättest Du mehr Zeit, eine geeignete Stelle zu finden. Wie erwähnt würdest Du ja eh 3 Monate kein Arbeitslosengeld erhalten. Wär auch nicht ideal, wenn Du wegen einem schnellen Abgang ein schlechtes Arbeitszeugnis erhieltest, dann wird der Neuanfang noch viel schwieriger.
__________________
Liebe Grüße
Lynn
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