Muss Kindergeld bei BAB gemeldet werden?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Muss Kindergeld bei BAB gemeldet werden?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 21.09.2009, 15:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
6505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Muss Kindergeld bei BAB gemeldet werden?


Hallo,

ich bekomme BAB und mein Vater hat für mich jetzt auch noch Kindergeld beantragt.

Nun ist meine Frage, ob ich beim Arbeitsamt BAB-Stelle das Kindergeld melden muss? Habe mal gehört, dass Kindergeld bei BAB nicht als Einkommen berechnet wird.

Oder wird dann das BAB gekürzt?

Danke

Geändert von 6505 (21.09.2009 um 15:45 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 23.09.2009, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
6505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Antworten und Hilfe sind in diesem Forum wohl rar.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 23.09.2009, 16:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 15
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Jacky2207 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

also ich bekomme bab und musste das nicht angeben... guck einfach mal auf die änderungsmitteilung ob da nach sowas gefragt wird (hab ich zu meiner bewilligung dazu bekommen)...

wenn du das dann angebe musst wird das bab auch gekürzt aber auf der anderen seite wie soll das arbeitsamt mit bekommen das du dann noch kindergeldbekommst... wenn du es nicht angiebst
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 23.09.2009, 19:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 6
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
6505 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Jacky2207 Beitrag anzeigen
also ich bekomme bab und musste das nicht angeben... guck einfach mal auf die änderungsmitteilung ob da nach sowas gefragt wird (hab ich zu meiner bewilligung dazu bekommen)...

wenn du das dann angebe musst wird das bab auch gekürzt aber auf der anderen seite wie soll das arbeitsamt mit bekommen das du dann noch kindergeldbekommst... wenn du es nicht angiebst
Ok, dass hört sich gut an. Aber das Amt bekommt es früher oder später immer raus! Und dann schauts bitter aus
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 23.09.2009, 20:51
Benutzerbild von wellen
Guru
 
Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 1.810
Bedankte sich: 30
204 Danksagungen in 201 Beiträgen
wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kommt

Zitat:
Zitat von 6505 Beitrag anzeigen
Antworten und Hilfe sind in diesem Forum wohl rar.

immer darauf an wie die Fragestellung ist.

Gruss

wellen
.
__________________
Die Schule ist nur die Saat -
der Beruf ist die Ernte

Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
- keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !!
Wehret den Anfängen!
„Principiis obsta, sero medicina paratur"
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 25.09.2009, 09:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2009
Beiträge: 15
Bedankte sich: 0
1 Danksagung in 1 Beitrag
Jacky2207 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Habe gestern nen Brief von der Kindergeltstelle bekommen der von meinem Betrieb ausgefüllt werden muss. so einen kennst du bestimmt auch.

du musst zwar das kindergeld nicht beim bab angeben aber dein bab bzw alle anderen einkünfte die du hast bei der kindergeldstelle. wenn du somit über ein jahreseinkommen von 7680 euro kommst hast du keinen anspruch mehr auf kindergeld ab 2010 ist der grenzbetrag dann 8004 euro.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG II und Kindergeld ??? flix188 ALG II/Hartz IV 23 15.10.2011 13:00
Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr, Job vor Studium - Kindergeld Bonsai Allgemeine Fragen 2 16.07.2008 18:18
Kindergeld wie lange? Vitorla Hensen Studium allgemein 7 02.09.2006 21:50


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.