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#1
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| Hallo zusammen, im Januar beende ich meine Ausbildung... und ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin... Aber: Ich habe die Möglichkeit nach der Ausbildung in meinem Betrieb noch weiter zu jobben..., da mein Studium erst im August 2011 beginnt. Voraussichtlich als 400 Euro kraft. Die Frage ist nun, was muss ich dem amt mitteilen`? Muss ich mich arbeitslos melden? Ich habe davon leider einfach keine Ahnung! Vielen Dank für die Unterstützung ;-) |
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#2
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| Du bist arbeitslos, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Arbeitest du 15 Stunden und mehr pro Woche, kannst du kein ALG I mehr beziehen und müsstest auf ALG II ausweichen, solltest du aber unter 25 sein, so besteht bei ALG II eine U25-Problematik (Versorgung durch die Eltern). Wenn du volle 400€ verdienst, solltest du deinen Arbeitgeber ansprechen, ob er dir einen Midijob gibt: ab 400,01€ bis 800€. Der ist ähnlich günstig wie ein Minijiob, du sammelst aber ALG I - Anwartschaft an und du wärest über den Midijob krankenversichert, das wäre für dich interessant, wenn du über 23 bist und nicht mehr familienversichert werden kannst. Arbeitest du bis zu 14,99 Stunden pro Woche, kannst du Arbeitslosengeld I beziehen, Verdienst wird aber angerechnet und es verbleibt dir ein Freibetrag von 165€ pro Monat. Dein Anspruch auf ALG I verjährt nach zwei Jahren, wurde ALG I bewilligt, verjährt der nicht verbrauchte Anteil nach vier Jahren. Du kannst dich arbeitslos (oder leistungslos arbeitsuchend) melden, du musst es aber nicht. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsuchendmeldung werden der Rentenanstalt gemeldet.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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