Nch Berufsschule noch zur Arbeit
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Nch Berufsschule noch zur Arbeit

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  #1  
Alt 26.11.2006, 18:09
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Schotte befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

darf das sein das ich nach der Berufsschule noch zur Arbeit muß? Eigentlich ist doch Berufsschultag und kein Arbeitstag. Dürfen die das so einfach. Haben an den Tagen 8 Stunden und das ist ja das maximale an einem Tag.

Schotte
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  #2  
Alt 27.11.2006, 18:45
Benutzerbild von skorpion1153
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skorpion1153 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch Hallo Schotte

Die Freistellungen im Zusammenhang mit dem Berufsschulunterricht sind im § 9 des Gesetzes zum Schutz der abeitenden Jugend geregelt (Jugendarbeitsschutzgesetz). Bis auf dessen Absatz (1), Ziff. 1, gilt dieses Gesetz nur für jugendliche Auszubildende; also diejenigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nur diese dürfen nach Maßgabe dieses Gesetzes die Freistellung nach dem Berufsschulunterricht für sich in Anspruch nehmen.
Bei der Anrechnung der Schulzeiten auf die wöchentliche Arbeitszeit, sind die dort genannten Zeiten zu Grunde zu legen. NICHT die tarifliche Arbeitszeit.
Beispiel: Die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit beträgt 38 Std. Die Grenze für die Addition der betrieblichen Arbeitszeiten und der nach unten stehenden Vorgaben ermittelten schulischen Unterrichtszeit darf 40 Std. betragen.

JArbSchG §9 Berufsschule
(1)Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1.vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3.in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2)Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
1.Berufsschultage nach Absatz1 Nr.2 mit acht Stunden,
2.Berufsschulwochen nach Absatz1 Nr.3 mit 40 Stunden,
3.im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
(3)Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
(4)(weggefallen)

Alles klar?
Gruß
__________________
Skorpion1153
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Meine Idylle

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  #3  
Alt 28.11.2006, 08:39
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Blackmaster befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Laut dem Beitrag von Skorpion dürfte Dein Ausbildungsbetrieb Dich nach der Schule nicht mehr zur Arbeit zwingen. Jedoch denke ich, dass das in vielen kleinen Betrieben ab und zu mal vorkommt. Solange es nicht überhand nimmt.
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