Was nun?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Was nun?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 22.01.2009, 19:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Freital
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Die_Denny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Was nun?


Hallo,
ich bin 16,habe keinen Schulabschluss (7.Klasse geschafft) mache zur Zeit Berufsvorbereitungsjahr und schaffe es wieder nicht. Habe gedacht ich könnte Abendschule machen,aber das geht erst mit 18. Was soll ich tun? Bekomm ich auch einen Nebenjob oder eine Ausbildung o.ä. ohne einen Abschluss? Was hab ich für Allternativen?
Auch will ich von Zuhause ausziehen, um meine Allgemeine Situation zu verbessern. (Viele probleme im Elternhaus), was hab ich für Chancen und bekomm ich finanzielle Unterstützung? Ich würde mein Kindergeld bekommen,aber das reicht nicht. Hab ich anspruch auf Harz4? Leb in einer bedarfsgemeinschaft,da meine Eltern und Bruder Arbeitslos sind.
Würde mich freuen einige Antworten zu bekommen.
Lg Denise
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 22.01.2009, 19:23
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Deine Eltern sind verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Bis dahin wirst du auf elterlichen Wohnraum verwiesen.

Ausnahmen gibt es nur bei unerträglichen familiären Zuständen und einem sehr schwierigen sozialen Umfeld. Hier wäre für dich das Jugendamt der erste Ansprechpartner.

Ausserdem bist du minderjährig, vermutlich bedeutet das für dich bis zum 18. Lebensjahr einen Heimaufenthalt.

Wenn du in einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft lebst, müsste hinsichtlich deiner Ausbildung bzw. Arbeitssuche die ARGE/Jobcenter für dich zuständig sein.

Was sagen die zu deiner beruflichen Situation?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Die_Denny (22.01.2009)

  #3  
Alt 22.01.2009, 19:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Freital
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Die_Denny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Deine Eltern sind verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Bis dahin wirst du auf elterlichen Wohnraum verwiesen.

Ausnahmen gibt es nur bei unerträglichen familiären Zuständen und einem sehr schwierigen sozialen Umfeld. Hier wäre für dich das Jugendamt der erste Ansprechpartner.

Ausserdem bist du minderjährig, vermutlich bedeutet das für dich bis zum 18. Lebensjahr einen Heimaufenthalt.

Wenn du in einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft lebst, müsste hinsichtlich deiner Ausbildung bzw. Arbeitssuche die ARGE/Jobcenter für dich zuständig sein.

Was sagen die zu deiner beruflichen Situation?
Danke für die schnelle Antwort. das klingt ja nicht sehr toll..
Ich war noch nicht bei der ARGE, da ich ja noch BVJ mach,meinte meine Mutter brauch ich da noch gar nicht hingehen.
Ich habe mal gehört das wenn die Eltern zustimmen und die Wohnung bezahlen würden das es dann möglich wäre. ist das wahr oder hoffnungslos?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 23.01.2009, 17:58
Profi
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 205
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
mousepad89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Du bist 18. Wenn dir deine Elterne die Wohnung finanzieren kannst du ausziehen. Du wirst allerdings kein Geld vom Staat bekommen bis du 15 Jahre alt bist. Desweiteren, sieht deine Zukunft eher trostlos aus. Schaffst du dein BVJ nicht und keinen Hauptschulabschluss, bleiben die gerade als Frau zumindest beruflich nicht viele Alternativen. Schlecht bezahlte Jobs oder das Nachtleben könnten ein weing Geld einbringen...ansonsten reich heiraten oder überlegen ob man sich nicht...na ja musst du selbst wissen.

Viel Erfolg MFG
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 23.01.2009, 21:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Freital
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Die_Denny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von mousepad89 Beitrag anzeigen
Du bist 18. Wenn dir deine Elterne die Wohnung finanzieren kannst du ausziehen. Du wirst allerdings kein Geld vom Staat bekommen bis du 15 Jahre alt bist.
halt mich jetz für doof,aber das versteh ich grad nich ganz.. also ich bin 16...also bekomm ich geld vom staat,is klar mein harz 4 anteil.. also könnt ich theoretisch ausziehen wenn ich das geld dazu hab?
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 24.01.2009, 01:52
Profi
 
Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 205
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 12 Beiträgen
mousepad89 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

also, du kannst ausziehen mit 18. aber nur wenn du alles alleine bezahlen kannst. wenn du hartz 4 bekommst kannste damit wohl keine wohnung finanzieren oder???
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 25.01.2009, 12:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Freital
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Die_Denny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

mit mein harz4 und kindergeld,evt noch ein nebenjob könnt ich jetzt im moment eine wohnung allein finanzieren.
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 25.01.2009, 12:15
Benutzerbild von tyron01
Guru
 
Registriert seit: 08.07.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 1.047
Bedankte sich: 71
198 Danksagungen in 190 Beiträgen
tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hey,

Du kannst,sobald Du alg2 beziehst und U25 bist nicht so ohne weiteres Zuhause ausziehen:

Siehe hier:
__________________
Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung....



Hier 0180-Finder

Hier alte Schulfreunde wiederfinden...

Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 25.01.2009, 17:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Ort: Freital
Beiträge: 6
Bedankte sich: 1
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Die_Denny befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

wenn die eltern den mietvertrag unterschreiben sollte das kein problem sein,meinte die sozialtante. kann ich das irgendwie regeln das ich das harz4 dann auf mein konto bekomm,oder muss das als bedarfsgemeinschaft zusamm auf ein konto der eltern kommen?
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 25.01.2009, 19:24
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von Die_Denny Beitrag anzeigen
wenn die eltern den mietvertrag unterschreiben sollte das kein problem sein,meinte die sozialtante. kann ich das irgendwie regeln das ich das harz4 dann auf mein konto bekomm,oder muss das als bedarfsgemeinschaft zusamm auf ein konto der eltern kommen?

Vorsicht! Die "Sozialtante" hat keine Lust, dir ellenlange Vorträge hinsichtlich des SGB II zu halten, und führt dich somit auf's Glatteis.

Wenn deine Eltern für dich einen Mietvertrag unterschreiben, haben sie auch die volle Miete und die dazugehörigen Nebenkosten zu zahlen. Sie kommen damit der elterlichen Pflicht nach, dir Obdach zu gewähren. Der Arge ist es völlig egal, wo du wohnst, Hauptsache, die Arge soll keine KdU (Kosten der Unterkunft) zahlen.

Ausserdem geht deine Rechnung nicht auf: das Kindergeld wird bei ALG II VOLL ANGERECHNET.

Du bekommst, wenn überhaupt, nur den Regelsatz nach § 20 SGB II ---> SGB 2 - Einzelnorm

Bitte keine Wohnung anmieten, wenn nicht die Finanzierung steht.

Ausserdem unterliegst du den besonderen U25-Sanktionsregelungen, bei der ersten Sanktion gibt es keinen Regelsatz mehr und bei der zweiten Sanktion gibt's garnix mehr, also auch keine evtl. KdU.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.