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#1
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| Hallo, ich bin 16,habe keinen Schulabschluss (7.Klasse geschafft) mache zur Zeit Berufsvorbereitungsjahr und schaffe es wieder nicht. Habe gedacht ich könnte Abendschule machen,aber das geht erst mit 18. Was soll ich tun? Bekomm ich auch einen Nebenjob oder eine Ausbildung o.ä. ohne einen Abschluss? Was hab ich für Allternativen? Auch will ich von Zuhause ausziehen, um meine Allgemeine Situation zu verbessern. (Viele probleme im Elternhaus), was hab ich für Chancen und bekomm ich finanzielle Unterstützung? Ich würde mein Kindergeld bekommen,aber das reicht nicht. Hab ich anspruch auf Harz4? Leb in einer bedarfsgemeinschaft,da meine Eltern und Bruder Arbeitslos sind. Würde mich freuen einige Antworten zu bekommen. Lg Denise |
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#2
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| Deine Eltern sind verpflichtet, für dich zu sorgen, bis du 25 bist. Bis dahin wirst du auf elterlichen Wohnraum verwiesen. Ausnahmen gibt es nur bei unerträglichen familiären Zuständen und einem sehr schwierigen sozialen Umfeld. Hier wäre für dich das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Ausserdem bist du minderjährig, vermutlich bedeutet das für dich bis zum 18. Lebensjahr einen Heimaufenthalt. Wenn du in einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft lebst, müsste hinsichtlich deiner Ausbildung bzw. Arbeitssuche die ARGE/Jobcenter für dich zuständig sein. Was sagen die zu deiner beruflichen Situation?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Die_Denny (22.01.2009) | ||
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#3
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| Zitat:
Ich war noch nicht bei der ARGE, da ich ja noch BVJ mach,meinte meine Mutter brauch ich da noch gar nicht hingehen. Ich habe mal gehört das wenn die Eltern zustimmen und die Wohnung bezahlen würden das es dann möglich wäre. ist das wahr oder hoffnungslos? |
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#4
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| Du bist 18. Wenn dir deine Elterne die Wohnung finanzieren kannst du ausziehen. Du wirst allerdings kein Geld vom Staat bekommen bis du 15 Jahre alt bist. Desweiteren, sieht deine Zukunft eher trostlos aus. Schaffst du dein BVJ nicht und keinen Hauptschulabschluss, bleiben die gerade als Frau zumindest beruflich nicht viele Alternativen. Schlecht bezahlte Jobs oder das Nachtleben könnten ein weing Geld einbringen...ansonsten reich heiraten oder überlegen ob man sich nicht...na ja musst du selbst wissen. Viel Erfolg MFG |
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#5
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| halt mich jetz für doof,aber das versteh ich grad nich ganz.. also ich bin 16...also bekomm ich geld vom staat,is klar mein harz 4 anteil.. also könnt ich theoretisch ausziehen wenn ich das geld dazu hab? |
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#6
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| also, du kannst ausziehen mit 18. aber nur wenn du alles alleine bezahlen kannst. wenn du hartz 4 bekommst kannste damit wohl keine wohnung finanzieren oder??? |
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#7
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| mit mein harz4 und kindergeld,evt noch ein nebenjob könnt ich jetzt im moment eine wohnung allein finanzieren. |
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#8
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| Hey, Du kannst,sobald Du alg2 beziehst und U25 bist nicht so ohne weiteres Zuhause ausziehen: Siehe hier:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#9
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| wenn die eltern den mietvertrag unterschreiben sollte das kein problem sein,meinte die sozialtante. kann ich das irgendwie regeln das ich das harz4 dann auf mein konto bekomm,oder muss das als bedarfsgemeinschaft zusamm auf ein konto der eltern kommen? |
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#10
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| Zitat:
Vorsicht! Die "Sozialtante" hat keine Lust, dir ellenlange Vorträge hinsichtlich des SGB II zu halten, und führt dich somit auf's Glatteis. Wenn deine Eltern für dich einen Mietvertrag unterschreiben, haben sie auch die volle Miete und die dazugehörigen Nebenkosten zu zahlen. Sie kommen damit der elterlichen Pflicht nach, dir Obdach zu gewähren. Der Arge ist es völlig egal, wo du wohnst, Hauptsache, die Arge soll keine KdU (Kosten der Unterkunft) zahlen. Ausserdem geht deine Rechnung nicht auf: das Kindergeld wird bei ALG II VOLL ANGERECHNET. Du bekommst, wenn überhaupt, nur den Regelsatz nach § 20 SGB II ---> SGB 2 - Einzelnorm Bitte keine Wohnung anmieten, wenn nicht die Finanzierung steht. Ausserdem unterliegst du den besonderen U25-Sanktionsregelungen, bei der ersten Sanktion gibt es keinen Regelsatz mehr und bei der zweiten Sanktion gibt's garnix mehr, also auch keine evtl. KdU.
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