Probezeit in der Ausbildung
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Probezeit in der Ausbildung

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  #1  
Alt 02.07.2010, 20:07
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Hi, bin neu hier u. wollte mal Fragen wie lange die Probezeit in der Ausbildung betragen soll/darf. Meines Wissens sind es min. 1 bis max. 4 Monate... ab 01.08. fang ich eine Ausbildung an u. im Ausbildungsvertrag steht etwas von 6 Monaten... ist das rechtens oder soll ich drauf pochen, dass es weniger sind

Geändert von Franky (02.07.2010 um 21:47 Uhr)
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  #2  
Alt 03.07.2010, 06:00
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IHK Frankfurt am Main - Ausbildungsvertrag

IHK Frankfurt am Main - Die Probezeit

§ 20 Berufsbildungsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...005/gesamt.pdf
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Spike86 (07.07.2010)

  #3  
Alt 03.07.2010, 06:14
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Standard AW: Probezeit in der Ausbildung

Zitat:
ist das rechtens oder soll ich drauf pochen, dass es weniger sind
Wenn das ein vorgedruckter Ausbildungsvertrag ist, sollte solch ein Fehler dort nicht enthalten sein.

Ist das ein Ausbildungsvertrag, der individuell erstellt wurde, wird sich der Ausbilder dabei etwas gedacht haben, dann sollte man den Vertrag allgemein mal stärker unter die Lupe nehmen.

Du kannst das zwar reklamieren, nur kann der Ausbilder dich - einmal aufgeweckt - mindestens innerhalb der Probezeit von 4 Monaten feuern.
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  #4  
Alt 03.07.2010, 09:00
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Danke für die Infos

Es ist ein außertariflicher Vertrag. Die Zahl der Monate der Probezeit ist mit einem Stift eingetragen. Auf der vorletzten Seite des Vertrags ist halt unten von der Apothekenkammer gegenzuzeichen, dass der Vertrag genehmigt wurde u. auf dem letzten Blatt kommt das Siegel der Kammer.
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  #5  
Alt 03.07.2010, 09:03
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Standard AW: Probezeit in der Ausbildung

Die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit kann arbeitsvertraglich nicht verlängert werden - egal, was im Arbeitsvertrag drin steht.

Deshalb würde ich wegen der dort angegebenen Anzahl an Monaten - insofern der Vertrag ansonsten in Ordnung ist - keinen Aufstand machen.

Steht da 6 Monate drin, so kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne wichtigen Grund dennoch nur in den ersten 4 Monaten gelöst werden.

Die Anzahl der über die 4 hinausgehenden Monate spielt für Dich überhaupt nur dann eine Rolle, wenn Du z.B. in der Probezeit ein geringeres Gehalt bekommst oder irgendwelche anderen Einschränkungen vereinbart wurden, die man individuell arbeitsvertraglich auch für einen längeren Zeitraum festlegen kann.
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  #6  
Alt 03.07.2010, 14:36
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Zitat:
Die Zahl der Monate der Probezeit ist mit einem Stift eingetragen.
Entweder hat der Ausbilder keine Ahnung und hat die für normale Arbeitsverträge übliche Probezeit eingesetzt oder er baut auf die Dummheit der Auszubildenden und er will sich einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen.

Bei dem Ausbilder wäre ich äusserst vorsichtig, ich würde auch mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob dort in den Akten nachteiliges hinterlegt ist.
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  #7  
Alt 05.07.2010, 09:59
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Er will mir in der Probezeit 20% weniger Gehalt zahlen, um halt zu sehen ob das zwischen dem Betrieb (Apotheke) und mir halt passt. Ich ruf nachher noch bei de Apothekenkammer an u. frage nach ob das wirklich mit denen abgesprochen ist, denn er meinte, das wäre so.
Ansonsten ist der Vertrag ok, hab mir wirklich alles durchgelesen!
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  #8  
Alt 03.08.2010, 20:45
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Alles senkrecht. Ich hatte in der Apothekerkammer angerufen u. die meinten auch, dass maximal 4 Monate gehen. Mein Chef hatte das nur mit einem normalen Arbeitsvertrag verwechselt Ausbildung hat jetzt begonnen u. läuft gut, danke für die schnellen Antworten, Thread kann dann zu
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  #9  
Alt 04.08.2010, 01:07
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Danke für das Feedback und viel Erfolg!
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