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#1
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| Hi, bin neu hier u. wollte mal Fragen wie lange die Probezeit in der Ausbildung betragen soll/darf. Meines Wissens sind es min. 1 bis max. 4 Monate... ab 01.08. fang ich eine Ausbildung an u. im Ausbildungsvertrag steht etwas von 6 Monaten... ist das rechtens oder soll ich drauf pochen, dass es weniger sind Geändert von Franky (02.07.2010 um 21:47 Uhr) |
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#2
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| IHK Frankfurt am Main - Ausbildungsvertrag IHK Frankfurt am Main - Die Probezeit § 20 Berufsbildungsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bu...005/gesamt.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Spike86 (07.07.2010) | ||
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#3
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| Zitat:
Ist das ein Ausbildungsvertrag, der individuell erstellt wurde, wird sich der Ausbilder dabei etwas gedacht haben, dann sollte man den Vertrag allgemein mal stärker unter die Lupe nehmen. Du kannst das zwar reklamieren, nur kann der Ausbilder dich - einmal aufgeweckt - mindestens innerhalb der Probezeit von 4 Monaten feuern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Danke für die Infos ![]() Es ist ein außertariflicher Vertrag. Die Zahl der Monate der Probezeit ist mit einem Stift eingetragen. Auf der vorletzten Seite des Vertrags ist halt unten von der Apothekenkammer gegenzuzeichen, dass der Vertrag genehmigt wurde u. auf dem letzten Blatt kommt das Siegel der Kammer. |
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#5
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| Die gesetzliche Höchstdauer der Probezeit kann arbeitsvertraglich nicht verlängert werden - egal, was im Arbeitsvertrag drin steht. Deshalb würde ich wegen der dort angegebenen Anzahl an Monaten - insofern der Vertrag ansonsten in Ordnung ist - keinen Aufstand machen. Steht da 6 Monate drin, so kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne wichtigen Grund dennoch nur in den ersten 4 Monaten gelöst werden. Die Anzahl der über die 4 hinausgehenden Monate spielt für Dich überhaupt nur dann eine Rolle, wenn Du z.B. in der Probezeit ein geringeres Gehalt bekommst oder irgendwelche anderen Einschränkungen vereinbart wurden, die man individuell arbeitsvertraglich auch für einen längeren Zeitraum festlegen kann.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#6
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| Zitat:
Bei dem Ausbilder wäre ich äusserst vorsichtig, ich würde auch mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob dort in den Akten nachteiliges hinterlegt ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Er will mir in der Probezeit 20% weniger Gehalt zahlen, um halt zu sehen ob das zwischen dem Betrieb (Apotheke) und mir halt passt. Ich ruf nachher noch bei de Apothekenkammer an u. frage nach ob das wirklich mit denen abgesprochen ist, denn er meinte, das wäre so. Ansonsten ist der Vertrag ok, hab mir wirklich alles durchgelesen! |
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#8
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| Alles senkrecht. Ich hatte in der Apothekerkammer angerufen u. die meinten auch, dass maximal 4 Monate gehen. Mein Chef hatte das nur mit einem normalen Arbeitsvertrag verwechselt Ausbildung hat jetzt begonnen u. läuft gut, danke für die schnellen Antworten, Thread kann dann zu |
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#9
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| Danke für das Feedback und viel Erfolg!
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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