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#1
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| Hallo, ich habe vor kurzem ein Gespräch mit einem Freund gehabt, in dem herauskam, dass er in seiner Ausbildung keine Vergütung bekommt. Ich dachte, sowas kann doch gar nicht sein, aber er meint, er sei über das Arbeitsamt über eine Rehabilitierungsmaßnahme daran gekommen und würde offiziel nicht als Auszubildener geführt. Nach seinen drei Jahren Lehre würde er aber die ganz normale Prüfung durch die Kammer ablegen und hätte dann den anerkannten Abschluss zum IT-Systemelektroniker. Gibt es das wirklich? Ausbildung ohne Vergütung? Er geht ist im zweiten Lehrjahr, besucht zweimal wöchentlich die Berufsschule und arbeitet ganz normale Arbeitszeiten den Rest der Woche und teilweise sogar mit vielen Überstunden. Ist das gesetzlich drin? Ich kann es mir kaum vorstellen. Lediglich Essens- und wohngeld, so um die 100 Euro bekommt er monatlich...Davon kann man doch nicht leben^^ wäre super, wenn mir jemand dieses Rätsel erklären könnte... |
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#2
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| Hat keiner ne Idee, was das bedeuten könnte? |
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#3
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| Hi, ich hab noch etwas in Erfahrung bringen können. Und zwar steht in dem Vertrag, dass der Betrieb keine Vergüterung zahlt, das Arbeitsamt aber dafür und auch die Sozialabgaben aufkommt. Er bezieht vom Arbeitsamt aber lediglich Wohngeld, welches direkt zum Betrieb geht, da die Wohnung von denen ist und Essensgeld, welches ca. 100€/Monat beträgt. Müsste da nciht eigentlich mehr vom Amt kommen? Kann mir kaum vorstellen, dass es in Ordnung geht, jemanden mit 100 € pro Monat da schuften zu lassen^^ Gruß, Siroop |