Rein theoretisch - Kann einem eine bestandene Prüfung aberkannt werden?
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Rein theoretisch - Kann einem eine bestandene Prüfung aberkannt werden?

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  #1  
Alt 26.01.2010, 22:52
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Standard Rein theoretisch - Kann einem eine bestandene Prüfung aberkannt werden?


Hallo alle zusammen,

ich hätte da eine Frage. Nehmen wir mal an, ich hätte letztes Jahr im Juni meine Ausbildung abgeschlossen, und in meinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb wären zur Zeit (bei einer Betriebsgröße von 5 Festangestellten) noch 4 weitere Azubis beschäftigt, die alle in wenigen Wochen ihre Prüfung schreiben. Und es wäre so, dass die einzige Person, die in diesem Betrieb überhaupt berechtigt war auszubilden, letzten November die Firma verlassen hat, und dass die IHK davon nicht informiert wurde. Und jetzt sollte noch ein weiterer Azubi eingestellt werden. Darüber hinaus sind die Arbeitsbedingungen dort - natürlich rein theoretisch - einfach katastophal. Aussagen wie "ich sch*** auf Arbeitsschutz" oder "ihr seid halt die Krümmel und ich der Kuchen" sind an der Tagesordnung, und man wird zu so ausbildungsrelevanten Tätigkeiten wie Renovierungsarbeiten im Kindergarten der Tochter der Geschäftsleitung abkommandiert. Überstunden werden nicht vergütet und dürfen maximal zu 50% abgefeiert werden. Ich weiß das klingt als würde ich mir das ausdenken, aber wir haben teilweise über 100 Stunden die Woche gearbeitet und dabei monatlich 450€ verdient. Ihr könnt Euch selbst ausrechnen, wieviel Zeit einem dabei zum Schlafen bleibt.
Das geht einfach nicht so weiter. Jetzt hab ich aber Angst, dass wenn jemand zur IHK geht und auf diese Zustände aufmerksam macht, die anderen vier ihre Zusassung zur Prüfung verlieren, weil a) der Betrieb überhaupt nicht mehr dazu berechtigt ist auszubilden und b) die praktischen Inhalte der Ausbildung einfach nicht vermittelt hat. Das würde dann aber bedeuten, dass sie diese Sch**** 3 Jahre umsonst mitgemacht haben...
Weiß irgend jemand wie das - selbstverständlich wieder rein theoretisch - rechtlich aussehen würde? Kann einem eine bestandene Prüfung aberkannt werden?
Bin für jeden Rat dankbar.

LG

Geändert von admin (09.02.2012 um 17:23 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu RedRidinghood für den nützlichen Beitrag:
zeitverlust (27.01.2010)

  #2  
Alt 27.01.2010, 01:01
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.... mir fehlen die Worte ....


Bitte trage deine Frage dort vor: Dr. Azubi ---> DGB-Jugend ~ Online-Beratung
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  #3  
Alt 27.01.2010, 07:57
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was es alles gibt.
Das ist ne Meldung in Regierungskreise wert.

Gruss

wellen
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  #4  
Alt 27.01.2010, 10:09
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und das ist alles erst die Spitze des Eisbergs. Nur leider wüßte ich nicht, wie man den Rest beweisen sollte...
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  #5  
Alt 27.01.2010, 12:11
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Zitat:
Zitat von RedRidinghood Beitrag anzeigen
und das ist alles erst die Spitze des Eisbergs. Nur leider wüßte ich nicht, wie man den Rest beweisen sollte...
Eben, eben - wenn eh alles reine Theorie ist.
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  #6  
Alt 29.01.2010, 08:43
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Dr. Azubi war leider wenig hilfreich. Diesen Rat hab ich von ihm bekommen:

"deine bestandene IHK-Abschlussprüfung kann dir nicht aberkannt werden. Außer es würde herauskommen, dass du bei der Prüfung in irgendeiner Weise betrogen hast.
Wenn du Nachweise (z.B. Einträge in deinem Berichtsheft, kopierte Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise) über deine unbezahlten Überstunden hast, würde ich dir empfehlen, dich mal an deine Gewerkschaft ver.di vor Ort zu wenden. Du kannst die Überstunden nämlich eventuell noch rückwirkend geltend machen. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen."

ich hab natürlich keine Nachweise über meine Überstunden. Die waren schon so schlau, uns nix offizielles in die Hand zu geben. Aber darum geht's auch überhaupt nicht. Der Punkt ist, dass es aufhören muss, dass dort Azubis wie Leibeigene gehalten werden. Und der Weggang von dieser ausbildungsberechtigten Person ist das einzige tatsächlich greif- und nachweisbare, was ich hab. Es geht mir dabei auch wirklich nicht um mich, weil ich bin aus der Nummer raus. Meine Frage ist die: wenn die anderen ihre Prüfung geschrieben und bestanden haben, und danach der IHK ganz plötzlich klar wird, dass der Betrieb zu diesem Zeitpunkt gar nicht ausbilden durfte, kann ihnen dann noch was passieren, oder ist dann alles in trockenen Tüchern?
Das ist keine wirklich keine Übertreibung, dort sind absolut unmenschlich und unwürdige Sachen abgelaufen. Und es kann doch nicht sein, dass das immer ungestraft so weiter geht.
Ich hab teilweise 50(!!!) Stunden am Stück durchgearbeitet, und in Stunde 45 wurde mir mitgeteilt, dass ich doch in Zukunft darauf achten soll, dass ich frisch aussehe, wenn ich auf der Arbeit bin. Wir waren in dieser Zeit alle gesundheitlich völlig am Ende, aber die Herrschaften fahren dann fünf mal im Jahr in Urlaub und lauter solche Scherze. Und das ist alles nicht mal das Schlimmste, was vorgefallen ist. Das Problem ist nur, dass es dafür leider absolut keine Beweise gibt. Und die anderen Azubis trauen sich nicht (genau wie ich damals, wie ich zu meiner Schande gestehen muss) sich zu wehren, weil sie Angst um ihren Ausbildungsplatz und ihren Abschluss haben. Und die Festangestellten sind entweder mit der Geschäftsleitung verheiratet, sonstwie verwand, haben Angst um ihre Arbeit oder bekommen diese Zustände einfach nicht wirklich mit, weil sie in ihren Büros am anderen Ende des Gebäudes sitzen und ihnen mittags um fünf der Stift aus der Hand fällt, und sie vor acht oder neun am nächsten Morgen nicht mehr gesehen werden...
Ich meine, die jetzigen Azubis sind in ein paar Wochen mit der Geschichte durch, aber es soll ja jetzt die nächte Generation billiger Arbeitskräfte eingestellt werden. Das kann doch einfach nicht angehen!!!

Weiß jemand mehr?!? Bin wirklich mit meinem Latein am Ende...
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  #7  
Alt 29.01.2010, 13:23
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Der zuständige Ansprechpartner wäre dann die IHK Industrie- und Handelskammer und auch die Agentur für Arbeit.

Vereinbare mit dem zuständigen Mitarbeiter der IHK ein persönliches Gespräch und schildere ihm die Zustände. Was die IHK dann daraus macht:

Ich würde meine Aufmerksamkeit auch auf die nächste Generation richten, diesen neuen Azuboys [Auszuboytende] mal ein paar sanfte Worte ins Ohr träufeln, damit die wissen, wohin der Zug fährt.

Entsprechend würde ich mit der Agentur verfahren, die Agenturen haben üblicherweise ein Dossier über die jeweiligen Arbeitgeber, es wäre also nicht schlecht, wenn man deren Akte mit entsprechenden Informationen bereichert.
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  #8  
Alt 29.01.2010, 17:28
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Dieses in Bezug auf die IHK ist ja genau das, was mir Sorgen macht... aber ich habe - wie der Titel vermuten lässt - eine neue Idee: und zwar gibt's da einen Berufsschullehrer, der den Braten wohl gerochen hat. Der hat jetzt seit mehreren Jahren Schüler aus ein und dem selben Betrieb in seinem Unterricht sitzen, die regelmäßig einschlafen und aussehen wie der Tod auf Urlaub. Der hat mir auch nach meiner Prüfung gesagt, dass ich mich ruhig an ihn wenden kann. Und da ich ja jetzt nicht mehr sein Schüler bin, kann ich mich ja auch erstmal "inoffiziell" mit ihm unterhalten, oder?

Aber auf jeden Fall danke für die Ratschläge!
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  #9  
Alt 30.01.2010, 00:57
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Natürlich steht auch die Berufsschule bereit, um evtl. Mißstände abzustellen.

Allerdings sind Schüler Schutzbefohlene, und es kann durchaus sein, dass Lehrer tätig werden müssen, wenn Mißstände bekannt werden.
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