Riesen Problem Vergütung, Kündigung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Riesen Problem Vergütung, Kündigung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 27.01.2009, 14:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 8
Bedankte sich: 11
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
KingKong befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Riesen Problem Vergütung, Kündigung


Hallo liebes Forum,

ich versuche hier jetzt meine derzeitige Lage zu beschreiben:

Ich war seid Anfang Januar erkrank an einer Grippe für ca. ein 1/2 Wochen. Habe leider meinen Chef nur mit einer sms benachrichtigt. Da ich keine andere Möglichkeit hatte. folge daraus ---> 1.Abmahnung

Dann hatte ich eine Woche einen Lehrgang. Alles in bester ordnung. Allerding wo ich dann meine ausbildungvergätung bekam war ich schockiert. mir wurden nur läprische 180 € überwiesen. Mir war sofort mulmig denn ich muss meine miete, strom, gez, die ganzen fahrten zur Aubildungsstätte bezahlen. ich bekomme ausbildungsbeihilfe aber ich konnte mir das so schön rechnen wie es nur ging aber es ging nicht. Mir blieb also keine andere Wahl als mich bei meinen Chef krank zu melden. Daraus folgete: 2.Abmahnung

Der Chef hat mich dann angerufen und sagte Wort wörtlich zu mir: "Ich sehe schwarz bei dir die Ausbildung fortzusetzen!" Ich solle nach ihm kommen die Sachen abgeben und nen auflösevertrag unterzeichnen. Er meinte ich würde besser damit fahren.

Das mit der Kürzung der Ausbildungvergütung ist schon öfters vorgekommen aber bisher noch nicht soooo gravierend. Der kann mir doch nicht einfach die Vergütung sanktionieren oder kürzen wie auch immer.

Meine Frage: Was kann ich tun? Wer steht im Recht? Hab ich Chancen Beim Arbeitsgericht? Möchte meine Ausbildung unbedingt weiterführen...
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 27.01.2009, 14:58
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich werde mal versuchen, das grob zu ordnen...


Zitat:
Ich war seid Anfang Januar erkrank an einer Grippe für ca. ein 1/2 Wochen.
Soweit vollkommen okay - kann jedem passieren.

Zitat:
Habe leider meinen Chef nur mit einer sms benachrichtigt. Da ich keine andere Möglichkeit hatte. folge daraus ---> 1.Abmahnung
Definiere "keine andere Möglichkeit"?
In deinem Vertrag dürfte festgehalten sein, auf welchem Wege und wann der AG zu informieren ist, wenn du krankheitsbedingt nicht kommst. Höchstvermutlich steht da was von telefonisch. Damit hättest du deine vertraglichen Pflichten verletzt, was zurecht abgemahnt wurde, um dieses Verhalten in Zukunft abzustellen.

Zitat:
Dann hatte ich eine Woche einen Lehrgang. Alles in bester ordnung. Allerding wo ich dann meine ausbildungvergätung bekam war ich schockiert. mir wurden nur läprische 180 € überwiesen.Mir war sofort mulmig denn ich muss meine miete, strom, gez, die ganzen fahrten zur Aubildungsstätte bezahlen. ich bekomme ausbildungsbeihilfe aber ich konnte mir das so schön rechnen wie es nur ging aber es ging nicht.
Und warum waren das nur 180 Euro? Was steht in deinem Vertrag? Einfach weniger Geld überweisen als vertraglich vereinbart geht nicht, das siehst du schon richtig. Da verletzt der AG seine vertraglichen Pflichten. Allerdings:

Zitat:
Mir blieb also keine andere Wahl als mich bei meinen Chef krank zu melden. Daraus folgete: 2.Abmahnung
Woraus folgte die 2. Abmahnung genau? Weil du dich krankmeldest kannst du nicht abgemahnt werden... hast du es wieder per SMS gemacht? Würde insofern erklären, weshalb die Rede von einer 2.Abmahnung ist und nicht von einer 1. Abmahnung in andrer Sache..

Und wieso "bleibt dir keine andere Wahl, als dich mein Chef krank zu melden"? Hast du denn wenigstens einmal beim Betrieb nachgefragt, was es mit diesen 180 Euro auf sich hat? Wo der Rest von deiner Vergütung geblieben ist?

Zitat:
Der Chef hat mich dann angerufen und sagte Wort wörtlich zu mir: "Ich sehe schwarz bei dir die Ausbildung fortzusetzen!" Ich solle nach ihm kommen die Sachen abgeben und nen auflösevertrag unterzeichnen. Er meinte ich würde besser damit fahren.
Das kann er durchaus zu dir sagen. Ist seine Einschätzung der Sachlage und da er dich als Azubi nicht ordentlich kündigen kann - da kann er abmahnen wie er will - bleibt ihm nur eine fristlose (dafür seh ich keine Begründung vorliegen) oder eben ein Aufhebungsvertrag. Zwingen kann er dich nicht, den zu unterzeichnen!

Zitat:
Das mit der Kürzung der Ausbildungvergütung ist schon öfters vorgekommen aber bisher noch nicht soooo gravierend. Der kann mir doch nicht einfach die Vergütung sanktionieren oder kürzen wie auch immer.
Was soll denn "Kürzung der Ausbildungsvergütung" bedeutetn? Und was heißt "öfters vorgekommen"? Du hast in deinem Vertrag eine Ausbildungsvergütung stehen, die dir vertraglich zusteht und genau die hat dein Ausbildungsbetrieb dir auch monatlich zu überweisen bzw. das Netto daraus. Hast du das denn nie beim Betrieb angemahnt? Bei der Kammer? Irgendwo?


Zitat:
Meine Frage: Was kann ich tun? Wer steht im Recht? Hab ich Chancen Beim Arbeitsgericht? Möchte meine Ausbildung unbedingt weiterführen...
Er kann dich nicht zwingen, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen! So lange du dieses Ding nicht unterschreibst, kann er dich nur fristlos kündigen - also mit einem Grund, der so gewichtig ist, dass dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, die Ausbildung auch nur einen Tag weiter aufrecht zu erhalten.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag:
KingKong (27.01.2009)

  #3  
Alt 27.01.2009, 15:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 8
Bedankte sich: 11
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
KingKong befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Definiere "keine andere Möglichkeit"?
In deinem Vertrag dürfte festgehalten sein, auf welchem Wege und wann der AG zu informieren ist, wenn du krankheitsbedingt nicht kommst. Höchstvermutlich steht da was von telefonisch. Damit hättest du deine vertraglichen Pflichten verletzt, was zurecht abgemahnt wurde, um dieses Verhalten in Zukunft abzustellen.
Ich hab leider kein Telefon ich hab nur internet. Ich konnte auch nicht aufstehen durch die grippe um ein öffentliches telefon aufzusuchen. Mein Vater hat aber angerufen und gesagt das ich von dann bis dann krankgeschrieben bin.



Zitat:
Und warum waren das nur 180 Euro? Was steht in deinem Vertrag? Einfach weniger Geld überweisen als vertraglich vereinbart geht nicht, das siehst du schon richtig. Da verletzt der AG seine vertraglichen Pflichten. Allerdings:
In dem Vertrag steht das ich eine monatliche Ausbildungsvergütung von 455€ brutto erhalte. Das sind ca. 330 € netto wenn ich richtig rechne.



Zitat:
Woraus folgte die 2. Abmahnung genau? Weil du dich krankmeldest kannst du nicht abgemahnt werden... hast du es wieder per SMS gemacht? Würde insofern erklären, weshalb die Rede von einer 2.Abmahnung ist und nicht von einer 1. Abmahnung in andrer Sache..
Sms

Zitat:
Und wieso "bleibt dir keine andere Wahl, als dich mein Chef krank zu melden"? Hast du denn wenigstens einmal beim Betrieb nachgefragt, was es mit diesen 180 Euro auf sich hat? Wo der Rest von deiner Vergütung geblieben ist?
Weil mir die finanziellen Mittel fehlten... Ja er meinte das wär eine sanktionierte maßnahme. da ich mich nicht richtig abgemeldet habe.


Zitat:
Was soll denn "Kürzung der Ausbildungsvergütung" bedeutetn? Und was heißt "öfters vorgekommen"? Du hast in deinem Vertrag eine Ausbildungsvergütung stehen, die dir vertraglich zusteht und genau die hat dein Ausbildungsbetrieb dir auch monatlich zu überweisen bzw. das Netto daraus. Hast du das denn nie beim Betrieb angemahnt? Bei der Kammer? Irgendwo?
Ja er hat mir irgendwie nie den vollen nettolohn ausgezahlt. einmal waren es 240€ dann 280€ etc.! Ich habe den Betrieb nicht abgemahnt da mir meine Ausbildung wichtig ist. Wollte keinen Streß mit dem Chef. Ein Mitarbeiter meinte zu mir: "Ich finde es schade das der chef uns bei krankheit den Arbeitslohn kürzt..." Scheint also im ganzen betrieb so zu sein...




Zitat:
Er kann dich nicht zwingen, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen! So lange du dieses Ding nicht unterschreibst, kann er dich nur fristlos kündigen - also mit einem Grund, der so gewichtig ist, dass dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, die Ausbildung auch nur einen Tag weiter aufrecht zu erhalten.
Das weiß ich auch. Das wäre ja für den Chef ne feine Sache. Er ist aus dem Schneider. Mir allerdings nützt es gar nichts.

Weiß nicht so recht was ich machen kann....
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 27.01.2009, 16:08
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wichtig für dich ist jetzt vor allem, zu verstehen, wie deine grundsätzliche Lage aussieht, was die Ausbildung angeht.

Ich wiederhole mich:

Auszubildenden kann nach Ablauf der Probezeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden!

Das heißt: Dein Ausbilder kann nur fristlos kündigen. Und eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, dich auch nur einen Tag länger zu beschäftigen. Klassische Gründe wären alle strafrechtlich relevanten Aktionen deinerseits. Also z.B. Diebstahl, Körperverletzung.... Mord....

Ein "der schickt nur SMS" reicht da genausowenig wie ein "der war krank".


Die Kürzung der Ausbildungsvergütung im Krankheitsfall entbehrt jedweder Grundlage. Welche Verträge der Ausbilder mit seinen übrigen Leuten hat, braucht dich nicht zu interessieren. Ausbildungsverträge, die von den Kammern abgesegnet sind - und das ist deine ja - sehen diese Möglichkeit nicht vor.

Also wende dich schnellstmöglich an deine zuständige Kammer und schildere denen die ganze Geschichte.


Der einzige Stolperstein, den ich sehe, ist die SMSerei. Wenn im Vertrag steht, dass du dich telefonisch melden musst, ist es DEIN Problem, wie du das anstellst. Du bist dazu verpflichtet.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag:
KingKong (27.01.2009)

  #5  
Alt 27.01.2009, 19:19
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Ich hab leider kein Telefon ich hab nur internet. Ich konnte auch nicht aufstehen durch die grippe um ein öffentliches telefon aufzusuchen. Mein Vater hat aber angerufen und gesagt das ich von dann bis dann krankgeschrieben bin.
Hat Dein Vater am selben Tag angerufen? Wenn ja, dann ist doch alles ok. Der Arbeitgeber wurde telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass Du wegen Krankheit nicht zur Arbeit antreten kannst.

Oder ist es zwingend, dass der Azubi selbst anruft?
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag:
Eauvive (27.01.2009), KingKong (29.01.2009)

  #6  
Alt 27.01.2009, 20:59
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das nicht - in der Regel steht nichts davon drin, WER krankmelden muss.

Aber ich hab es nicht so verstanden, dass der Vater am selben Tag angerufen hat...
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag:
KingKong (29.01.2009)

  #7  
Alt 27.01.2009, 21:22
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das weiß ich auch nicht, deshalb meine Frage an KingKong! Er hatte nur geschrieben, dass sein Vater angerufen und mitgeteilt hat, von wann bis wann er krank geschrieben ist.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag:
KingKong (29.01.2009)

  #8  
Alt 27.01.2009, 22:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 8
Bedankte sich: 11
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
KingKong befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das bezieht sich ja auf die erste Abmahnung. Er hat am ersten tag dort angerufen ja... Gegen dieser Abmahnung kann ich aber ncihts mehr machen! mir geht es um die zweite
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 28.01.2009, 09:56
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo KingKong!

Somit wäre die erste Abmahnung ja ungerechtfertigt gewesen. Warum hast Du die hingenommen? Und überhaupt, warum lässt Du Dir alles gefallen. Dein Chef zahlt wie er lustig ist, er haut mit Abmahnungen um sich und Du nimmst alles so hin. Sicher, Du möchtest Deinen Ausbildungsplatz nicht gefährden, aber auch Dein AG muss sich an die vertraglich vereinbarten Regeln halten und kann nicht machen was er will.

Mach es so, wie Eauvive Dir geraten hat. Nimm schnellstmöglich mit der Dir zuständigen Kammer Kontakt auf und schildere die Vorgehensweisen Deines Ausbilders und wie es momentan um Deinen Ausbildungsplatz steht.

Und mache Dir mal Gedanken darüber, ob Du Dir Zeit Deinen Lebens immer alles bieten lassen möchtest oder endlich anfängst Dich für Deine Rechte bzw. das was Dir zusteht einzusetzen.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag:
KingKong (29.01.2009)

  #10  
Alt 28.01.2009, 10:21
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Amen.

Das Geld kannst du dir übrigens zurückholen.

In deiner Situation würde ich schon mal präventiv zum Gericht tapsen und mich bez. Prozesskostenhilfe schlau machen.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Eauvive für den nützlichen Beitrag:
KingKong (29.01.2009)

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wirrwarr und Ratlosigkeit wegen Kündigung kleineFee Kündigung 7 04.06.2009 11:34
Selbständig, Unterstützung vom Staat minemaus.4 Karriere & Job 3 01.01.2009 07:14
Kündigung wg Depressionen, Problem mit Vertrag? master-dima Kündigung 7 13.09.2008 19:53
Kündigung bei Aushilfsjob zy1981 Kündigung 3 31.07.2007 16:53
Am Ende - riesen Problem! Nicki2 Karriere & Job 3 26.08.2006 20:26


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.