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#1
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| Hallo liebes Forum, ich versuche hier jetzt meine derzeitige Lage zu beschreiben: Ich war seid Anfang Januar erkrank an einer Grippe für ca. ein 1/2 Wochen. Habe leider meinen Chef nur mit einer sms benachrichtigt. Da ich keine andere Möglichkeit hatte. folge daraus ---> 1.Abmahnung Dann hatte ich eine Woche einen Lehrgang. Alles in bester ordnung. Allerding wo ich dann meine ausbildungvergätung bekam war ich schockiert. mir wurden nur läprische 180 € überwiesen. Mir war sofort mulmig denn ich muss meine miete, strom, gez, die ganzen fahrten zur Aubildungsstätte bezahlen. ich bekomme ausbildungsbeihilfe aber ich konnte mir das so schön rechnen wie es nur ging aber es ging nicht. Mir blieb also keine andere Wahl als mich bei meinen Chef krank zu melden. Daraus folgete: 2.Abmahnung Der Chef hat mich dann angerufen und sagte Wort wörtlich zu mir: "Ich sehe schwarz bei dir die Ausbildung fortzusetzen!" Ich solle nach ihm kommen die Sachen abgeben und nen auflösevertrag unterzeichnen. Er meinte ich würde besser damit fahren. Das mit der Kürzung der Ausbildungvergütung ist schon öfters vorgekommen aber bisher noch nicht soooo gravierend. Der kann mir doch nicht einfach die Vergütung sanktionieren oder kürzen wie auch immer. Meine Frage: Was kann ich tun? Wer steht im Recht? Hab ich Chancen Beim Arbeitsgericht? Möchte meine Ausbildung unbedingt weiterführen... |
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#2
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| Ich werde mal versuchen, das grob zu ordnen... Zitat:
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In deinem Vertrag dürfte festgehalten sein, auf welchem Wege und wann der AG zu informieren ist, wenn du krankheitsbedingt nicht kommst. Höchstvermutlich steht da was von telefonisch. Damit hättest du deine vertraglichen Pflichten verletzt, was zurecht abgemahnt wurde, um dieses Verhalten in Zukunft abzustellen. Zitat:
Zitat:
Und wieso "bleibt dir keine andere Wahl, als dich mein Chef krank zu melden"? Hast du denn wenigstens einmal beim Betrieb nachgefragt, was es mit diesen 180 Euro auf sich hat? Wo der Rest von deiner Vergütung geblieben ist? Zitat:
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KingKong (27.01.2009) | ||
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#3
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Weiß nicht so recht was ich machen kann.... |
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#4
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| Wichtig für dich ist jetzt vor allem, zu verstehen, wie deine grundsätzliche Lage aussieht, was die Ausbildung angeht. Ich wiederhole mich: Auszubildenden kann nach Ablauf der Probezeit nicht mehr ordentlich gekündigt werden! Das heißt: Dein Ausbilder kann nur fristlos kündigen. Und eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, dich auch nur einen Tag länger zu beschäftigen. Klassische Gründe wären alle strafrechtlich relevanten Aktionen deinerseits. Also z.B. Diebstahl, Körperverletzung.... Mord.... Ein "der schickt nur SMS" reicht da genausowenig wie ein "der war krank". Die Kürzung der Ausbildungsvergütung im Krankheitsfall entbehrt jedweder Grundlage. Welche Verträge der Ausbilder mit seinen übrigen Leuten hat, braucht dich nicht zu interessieren. Ausbildungsverträge, die von den Kammern abgesegnet sind - und das ist deine ja - sehen diese Möglichkeit nicht vor. Also wende dich schnellstmöglich an deine zuständige Kammer und schildere denen die ganze Geschichte. Der einzige Stolperstein, den ich sehe, ist die SMSerei. Wenn im Vertrag steht, dass du dich telefonisch melden musst, ist es DEIN Problem, wie du das anstellst. Du bist dazu verpflichtet. |
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KingKong (27.01.2009) | ||
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#5
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| Zitat:
Oder ist es zwingend, dass der Azubi selbst anruft?
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Das nicht - in der Regel steht nichts davon drin, WER krankmelden muss. Aber ich hab es nicht so verstanden, dass der Vater am selben Tag angerufen hat... |
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KingKong (29.01.2009) | ||
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#7
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| Das weiß ich auch nicht, deshalb meine Frage an KingKong! Er hatte nur geschrieben, dass sein Vater angerufen und mitgeteilt hat, von wann bis wann er krank geschrieben ist.
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KingKong (29.01.2009) | ||
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#8
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| Das bezieht sich ja auf die erste Abmahnung. Er hat am ersten tag dort angerufen ja... Gegen dieser Abmahnung kann ich aber ncihts mehr machen! mir geht es um die zweite |
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#9
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| Somit wäre die erste Abmahnung ja ungerechtfertigt gewesen. Warum hast Du die hingenommen? Und überhaupt, warum lässt Du Dir alles gefallen. Dein Chef zahlt wie er lustig ist, er haut mit Abmahnungen um sich und Du nimmst alles so hin. Sicher, Du möchtest Deinen Ausbildungsplatz nicht gefährden, aber auch Dein AG muss sich an die vertraglich vereinbarten Regeln halten und kann nicht machen was er will. Mach es so, wie Eauvive Dir geraten hat. Nimm schnellstmöglich mit der Dir zuständigen Kammer Kontakt auf und schildere die Vorgehensweisen Deines Ausbilders und wie es momentan um Deinen Ausbildungsplatz steht. Und mache Dir mal Gedanken darüber, ob Du Dir Zeit Deinen Lebens immer alles bieten lassen möchtest oder endlich anfängst Dich für Deine Rechte bzw. das was Dir zusteht einzusetzen.
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KingKong (29.01.2009) | ||
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#10
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| Amen. Das Geld kannst du dir übrigens zurückholen. In deiner Situation würde ich schon mal präventiv zum Gericht tapsen und mich bez. Prozesskostenhilfe schlau machen. |
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KingKong (29.01.2009) | ||
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