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#1
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| Hallo, ich hatte am 28.07 schoneinmal etwas zum Thema Bafög geschrieben. Nun hatte mir vor einigen Tagen das bafögamt schriftlich mitgeteilt, das ich keinen Anspruch auf Bafög hätte, da der Betrag des anzurechnenden Einkommens und/oder Vermögens den Gesamtbedarf des Auszubildenden übersteigt. Wie kann das sein? Mein Vater bezieht seit 2005 Harzt IV und muss noch einiges abbezahlen. Meine Mutter kann ihre Arbeit zur Altenpflegerin z.Z. nicht ausüben, da sie Probleme mit dem Rücken hat(ist zu 40% Schwerbeschädigt). Der einzige der ein eigenens Einkommen hat ist mein Bruder(ca. 570 Euro Brutto, Ausbildungsvergütung) Gäbe es evtl. nicht doch noch eine mögl. Bafög zu erhalten? Oder könnte ich, da ich nun kein Bafög erhalte, eine andere Unterstützung beantragen (z.B.Wohngeld, bekommt mein Vater auch oder Arbeitslosengeld, ich muss die Krankenkasse und ein Monatsticket bezahlen)Nächsten Monat beginnt das erste Praktikum, deswegen wird es mit einem Nebenjob schwierig für mich. Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben. Liebe Grüße, Lara |
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#2
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| Auf Grund Deiner Darstellung kann ich die Ablehnung mit der angeführten Begründung auch nicht nachvollziehen. Zur Wahrung Deiner Interessen solltest Du Widerspruch einlegen. Wenn möglich, nehme Dir einen guten Anwalt. LG |
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#3
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| Hallo! Das verstehe ich jetzt aber auch nicht! Hm... wenn Du mit Deiner Situation schon kein Bafög bekommst, brauch ich es gar nicht erst versuchen! ![]() Hast Du beim Bafögamt einfach einen Antrag gestellt oder hast Du Dich auch mit jemandem von denen unterhalten und beraten lassen? Hast Du Dich schon mal über Bab (Berufausbildungsbeihilfe) informiert? Vielleicht findest Du dort etwas??? Einfach bei google eingeben! Viel Erfolg! |
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#4
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| Der Beitrag von Lara ist bereits ein Jahr alt. Glaube nicht, dass sie sich hierauf meldet, obwohl wir uns natürlich sehr darüber freuen würden Wie dem auch sei, Du solltest es nicht von Laras Geschichte abhängig machen, was Du beantragst und was nicht. Wenn Du eine Beratung wünscht, wird man sich gewiss die Zeit für Dich nehmen und wenn Du einen Antrag auf Bafög stellen möchtest, dann mach es.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Ups...hab nicht auf das Datum geschaut! ![]() Vielen Dank für den Hinweis und den Rat zum Bafög! LG |
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