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#1
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| Hallo zusammen, ich hätte ein paar speziellere Fragen zur Schulischen Ausbildung zum Erzieher. In meiner Stadt gibt es eine Schule an der ich das machen könnte. Zu mir: ich bin 23, bin im auftrag des Jugendamtes Tagesmutter von meinem 4 jährigen Neffen seit seine mama gestorben ist. Ich habe die kaufmännische Fachhochschulreife, aber keine Ausbildung gemacht. Wenn jemand von euch ahnung davon hat,: - kann ich die Tagesmuttertätigkeit als ersatz für das 6 wöchige Praktikum zählen lassen - kann ich die Tagesmuttertätigkeit weiterhin neben der schule ausüben? (ich hätte ihn ab 17 uhr über nacht bis zum kiga) - könnte ich es vielleicht sogar während der schule als Praktikum zählen lassen? ich weiss nicht ob ich hier richtig bin war vorher noch nie in nem Forum;-), vielleicht könnt ihr mir ja helfen wenn ihr erfrahrung davon habt. LG |
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#2
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| Das kommt darauf an, was dazu in deinem Bundesland festgelegt ist. Du solltest deine Schule fragen, ob die eigene Erziehungsarbeit anerkannt wird. Oder beim Schulamt anrufen. Hier findest du die Vorschriften, die im jeweiligen Bundesland gelten. Darin kannst du die geltende Regelung vielleicht selber herausfinden. Gesetzliche Regelungen - Ausbildung - erzieherin-online |
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