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#1
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| Hallo, folgende Frage: für eine Azubi zur Bürokauffrau (Anfang zweites Lehrjahr) wird eine PC-Schulung angesetzt. Dauer: insgesamt vier Tage. Es soll festgelegt werden, dass zwei Tage davon auf einen Arbeitstag entfallen, die anderen zwei Tage sollen (auch möglich in vier Teilen à 3,5 Stunden) in der Feizeit nach der Arbeit bzw. Schule stattfinden. Ist das legitim? |
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#2
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| Das kann legitim sein und ist durchaus gängige Praxis. Sofern es sich nicht um eine gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene Schulung handelt sondern um eine Schulung durch die der Arbeitnehmer auch einen persönlichen/privaten Nutzen hat wird dies oft so gehandhabt. Gerade bei PC Schulungen oder Sprachkursen ist dies der Fall. Je nach Bundsland gibt es aber auch die Möglichkeit von Bildungsurlaub (einfach mal googeln), wo der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen muss. Handelt es sich allerdings um keine allgemeine PC-Schulung (z.B. MS-Office, SAP) sondern z.B. um eine nur speziell bei dieser Firma eingesetzten Software, könnte somit eine betriebliche Notwendigkeit der Schulung vorliegen und dann muss der Arbeitgeber die vollen Kosten und Zeit tragen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Ich finde das ist legitim und auch sinnvoll, wenn man in seinem ganzen Berufsleben immer wieder soetwas macht. Genauso habe ich es gemacht und es hat sich durch eine Besserbezahlung gelohnt. Kurse waren steuerlich absetzbar. Einmal hat man mir es untersagt ein Kurs über Datenbanken und Programmierung zu machen. Einige Zeit später ging es dann doch und 5 Tage selbstbezahlten Bildungsurlaub habe ich auch bekommen. Da in der darauffolgenden Zeit einige Kollegen mit mir nicht mehr mithalten konnten, bekamen diese dann auch einen bezahlten 3-Wochen-Kurs Datenbanken und Programmierung. |
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