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#1
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| So ich mal wieder ![]() Wenn ein Betrieb zwei Lehrlinge hat, einer im ersten und einer im 2. Lehrjahr überschneiden sich dann im Regelfall die Unterrichtstage oder schauen die Schulen dann darauf, daß es sich nicht überschneidet ? Also Lehrling A ist momentan im 1. Lehrjahr und hat Mo. und Mi. Unterricht.. Wie sieht es dann bei Lehrling B aus, der angenommen im 2. Lehrjahr ist ? Weil bei einem Kleinbetrieb mit wenigen Mitarbeitern führt das ja dann zu Ausfall von 2 Kräften und somit zu Planungsproblemen. Hintergrund für meine Frage ist, daß ich grad ein Gespräch mit meinem Chef hatte bei dem ich ja ab März einen Festvertrag bekomme und er hat mir jetzt angeboten ich könnte auch dort meine Lehre nachholen sofern sich die Unterrichtstage nicht überschneiden. |
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#2
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| beim parallel unterricht hast du im ersten lehrjahr meistens einen tag in der woche schule... meinetwegen dienstag... und im 2 lehrjahr hast du dann 2tage in der woche schule dienstags und donnerstags beispielsweise d.h. es wuerde sich ueberschneiden beim blockunterricht ueberschneiden sich die fehlzeiten fuer die schule nicht, da hast du dann im ersten lehrjahr z.b. januar und februar schule, und wenn du aus der schule kommst hat dann der lehrling aus dem zweiten lehrjahr zwei monate schule... so ist das bei uns zumindest...
__________________ "Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück!" (Benjamin Britten engl. Komponist, Dirigent u. Pianist ) |
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#3
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| Also meine Kollegin ist jetzt im 1. Lehrjahr und hat bereits 2x die Woche Schule. Ich werde mich einfach mal in der Berufsschule informieren, die müssten mir ja da genauere Infos geben können. Weiß jemand noch zufällig wieviele Mindeststunden in der Woche/ im Monat eine Auszubildende im Einzelhandel in BW haben muß ? |