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#1
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| Hey, ich bin im 3. Monat schwanger und im 6. Monat meiner Ausbildung zur Hotelfachfrau. Da der Beruf mich total runterzieht und überfordert und auch zukünftig keine Perspektive für eine allein erziehende Mutter ist, möchte ich nicht zuletzt zum Wohle meines Kindes kündigen, weiss aber, dass ich dann keine Unterstützung vom Arbeitsamt bekäme. Praktischer wäre es dann wohl, gekündigt zu werden, was der Betrieb aber nicht darf, wenn er erfährt, dass ich schwanger bin. Kündige ich jetzt von mir aus, hät ich die 3-Monate Sperre vom Arbeitsamt - würde ich danach Unterstützung bekommen? Bzw. wären die Krankenkassenkosten bis zur Geburt im Januar gedeckt? Oder ist es besser im Betrieb zu bleiben bis zur Geburt und dann zu kündigen? Gibt es noch andere Wege, die mich und die Geburt halbwegs absichern könnten, ohne, dass ich noch 6 Monate dort arbeiten muss? P.S.: Bitte keine Antworten, die mich überzeugen wollen doch die Ausbildung zu beenden! Oder Kommentare, man solle doch froh sein, überhaupt einen Job zu haben... Ich habe bereits eine abgeschlossenen Ausbildung und versuche auch dort wieder während und nach der Geburt Fuss zu fassen (je nachdem, wie schnell ich aus dem Hotel rauskomm.) |
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#2
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| Zitat:
Die soziale Versorgung ist aufgeschlüsselt in: Agentur für Arbeit, Rechtskreis des SGB III, = Arbeitslosengeld 1 (ALG I) und Arge/Jobcenter, Rechtskreis des SGB II, = Arbeitslosengeld 2 (ALG II /Hartz IV) ALG I bekommst du nur dann, wenn du eine ausreichende Anwartschaft angesammelt hast (§ 127 SGB III), ALG II ist von einer Anwartschaft unabhängig. Wenn du selber kündigst, wirst du drei Monate lang bei ALG I leistungsgesperrt (100%, keine Leistungen ausser Krankenversicherung) und bei ALG II sanktioniert. Bei ALG II sieht das so aus: unter 25 1. Sanktionststufe kein Regelsatz Miete wird nicht angetastet Krankenversicherung wird nicht angetastet 2. Sanktionsstufe keine Leistungen Krankenversicherung nur nach Bewilligung von Lebensmittelgutscheinen Sanktionsdauer: immer 3 Monate Wenn du belegen kannst, dass die Beschäftigung dort für eine Schwangere unzumutbar ist, kannst du mit der Agentur für Arbeit / Arge ein Gespräch führen und dich darum bemühen, dass du Sperr- und Sanktionsfrei kündigen darfst. Du kannst auf jeden Fall ALG II in Anspruch nehmen. Üblicherweise ist es so, dass die Eltern Personen bis 25 versorgen müssen, also die unsägliche U25-Problematik. Da du aber schwanger bist, geniesst du den Schutz des § 9 SGB II. SGB 2 - Einzelnorm Zitat:
Zitat:
Vorgehensweise: Du führst ein Gespräch mit der Agentur bzw. Arge hinsichtlich der Sperr- bzw. Sanktionsfreiheit. Danach triffst du deine Entscheidung. Deine KV müsste sichergestellt sein, so oder so. Nur bei ALG II müsstest du dann schwer aufpassen, dass du dir die 2. Sanktionsstufe nicht einhandelst. Im Zweifelsfalle müsstest du die KV selber zahlen, Kosten derzeit rund 150€ monatlich.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| vielen dank nontestatum für die schnelle und sehr gehaltvolle information!!! bin beeindruckt |
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