Schwierige Situation in Berufsausbildung
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Schwierige Situation in Berufsausbildung

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  #1  
Alt 29.01.2008, 00:24
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AndreasT befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Schwierige Situation in Berufsausbildung


Ich schildere nachstehend die Situation eines sehr guten Freundes von mir.
__________________________________________________ _____________

Ausbildungart: Kaufmann für Bürokommunikation
Ausbildungsbeginn: 01.08.2007
Branche: Sozialer Pflegedienst
Ausbilderin: Frau vom Chef

Die Mutter vom Azubi ist stellvertretende Leitung des Pflegedienstes, sehr unzufrieden in ihrem Beruf und hat dem Chef gesagt, dass sie kündigen wird.

Reaktion vom Chef: Er gibt die Leitung des Pflegedienstes an seinen Bruder ab, tauscht von einem auf den anderen Tag die Schlösser aus und sagt, dass sowohl Mutter als auch Azubi nicht mehr arbeiten kommen sollen.
__________________________________________________ ______________

Meiner Einschätzung nach ist es doch sicher nicht so leicht, den Azubi so einfach loszuwerden. Ist nicht der neue Besitzer weiterhin verpflichtet, den Azubi auszubilden? Welche Rolle spielt der Ausbilder dabei?

Welche Möglichkeiten hat der Azubi sich zu wehren?
Bzw. hat jemand eine brauchbare Idee, wie man mit der Situation vernünftig umgehen kann?

Ich bin für jeden Ratschlag und jede Idee dankbar.
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  #2  
Alt 29.01.2008, 05:05
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Die Angelegenheit gehört in die Hände eines Rechtsanwaltes:

hier werden Gesetze en masse verletzt, man weiss schon garnicht mehr, wo man anfangen soll ...
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  #3  
Alt 29.01.2008, 11:03
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Standard Dito

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Die Angelegenheit gehört in die Hände eines Rechtsanwaltes:

hier werden Gesetze en masse verletzt, man weiss schon garnicht mehr, wo man anfangen soll ...
Da kann ich mich nur anschließen.
Falls der Azubi zufälligerweise Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann u.U. diese Gewerkschaft auch einen Anwalt stellen.

Ich weiß auch gar nicht, welche Form von Rechtsanwalt da angebracht wäre, da - wie nonestatum schon sagt - viel zu viele Rechte und Gesetze missachtet werden.


Grüße Mogli
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  #4  
Alt 29.01.2008, 12:14
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Zuständig wäre ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Ausserdem sollten sich beide vorsorglich ausbildungssuchend (Kindergeld!) und arbeitsuchend melden (§ 37b SGB III).

Da Kündigungsschutzfristen einzuhalten sind, sollte der Rechtsanwalt sofort aufgesucht werden, damit Verhaltensmassregeln besprochen werden können.

Nicht warten! Hier besteht sofortiger Handlungsbedarf!
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