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#1
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| Hallo, kann mir jemand helfen? ![]() Ich mache eine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau im 3. Lehrjahr. Bis letztes Jahr hatte das Büro in dem ich arbeite von 9-18 Uhr offen und ich habe eine Stunde Pause gemacht, sodass ich auf eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden gekommen bin. Seit ein paar Monaten haben wir nur noch von 10-18 Uhr geöffnet und ich muss weiterhin eine Stunde Pause machen. Da ich so nicht auf meine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden komme, soll ich mir für diese Tage eine Minusstunde aufschreiben, die ich dann am Wochenende nacharbeiten soll. Laut meines Ausbildungsvertrages hab ich eine tägliche Ausbildungszeit von 8 Stunden und eine wöchentliche von 40 Stunden. Kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist, da ich ja fast jeden Samstag und jeden Nachmittag nach der Berufsschule arbeiten müsste, um die Stunden wieder aufzubauen. Dann hätte ich aber immer eine 6-Tage-Woche. Danke schonmal im Voraus |
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#2
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| Ist in deinem Ausbildungsvertrag ausdrücklich eine 5-Tage Woche geregelt? Oder nur die 8h/täglich, bzw. 40h/Woche?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#3
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| In meinem Ausbildungsvertrag steht 8h/täglich und 40h/wöchentlich. |
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#4
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| Wie ist denn der genaue Wortlaut? 8 Stunden täglich, kann sich ja auch auf maximal 8h/Tag beziehen. Wenn es aufgrund der geänderten Öffnungszeiten nicht mehr möglich ist, 8 Stunden am Tag zu arbeiten, halte ich es durchaus für legitim eine 6 Tage Woche zu arbeiten, solange die 40h/ Woche nicht überschritten wird. Gibt es auch Berufsschultage (ganztags-/halbtags)? Die täglichen Pausen müssen sein, und dürfen nicht durchgearbeitet werden, gerade bei Azubis hat der AG eine 'Fürsorgepflicht'.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#5
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| Ich gehe an zwei Tagen in der Woche in die Berufsschule mit 3 Blöcken und anschließend für 2 Stunden arbeiten, damit ich auf 8 Stunden am Tag komme. Dann habe ich einen Tag Berufsakademie mit 4 Blöcken. Sodass ich halt an den zwei Tagen, die ich im Betrieb bin, jeweils eine Stunde Minus schreibe. Wir haben dann Samstag immer von 10-13 Uhr auf, wenn ich also Samstags auch arbeiten gehen würde, hätte ich pro Woche 41 Stunden und keinen freien Nachmittag in der Woche. Den genauen Wortlaut im Vertrag kann ich leider nicht sagen, das ich ihn gerade nicht zur Hand habe. |
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#6
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| Steffi1987, aufgrund deines Nicks unterstelle ich dass du volljährig bist, es greift also der § 3 ArbZG greift der da sagt: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet dass du, falls eine 6-Tage-Woche nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, 60 Stunden/Woche arbeiten darfst, natürlich unter entsprecheder Anrechnung von Berufsschul- und Wegzeiten.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |