| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Halli Hallo, ich bin 26, ungelernt, verheiratet, habe 3 Kinder und so wie es aussieht die Chance meines Lebens bekommen.Eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation. Jetzt hab ich mich zwar schon weitestgehend informiert, würde aber dennoch gern alle Eventualitäten ausschließen. Ich werde wohl BAB beantragen und wenn ich Glück habe, bekommen.Mein Mann ist auch erst seit kurzem wieder in Arbeit, Papa hab ich nciht mehr und Mutter ist auch in einem Bürojob seit über 20 Jahren.Ich glaube jedenfalls nciht das bei ihr etwas zu holen ist.(Muss für BAB ja alles geprüft werden) ;-) So, nun ist die Frage.Mein Mann arbeitet zwar, wir bekommen aber Hartz IV oben drauf, weil es eben nciht sehr viel ist.Wenn ich nun eine Ausbildung mache mit 400€ Vergütung, BAB beantrage und evtl. kriege, wie sieht es dann mit dem Rest aus?Wird das Hartz IV dann mit dem Lohn und dem BAB berechnet so das am Ende zumindest nicht weniger als jetzt dabei heraus kommt?Oder ist es möglich unter Umständen weniger als das zur Verfügung zu haben? Etwas verwirrend für mich. Hat jemand einen etwas konkreteren Wissensstand Liebe Grüße :-) Winona |
|
#2
| ||||
| ||||
| Im wesentlichen würde das so aussehen, dass du dich bei einer Ausbildung selber finanzieren müsstest, also mit der Ausbildungsvergütung, mit BAB - sofern dieses über die gesamte Ausbildungsgzeit gewährt werden würde, und evtl. mit einem winzigen Anteil ALG II - Kosten der Unterkunft. Grundsätzlich wäre eine Berufsausbildung auch mit voller Gewährung von ALG II möglich, durchsetzbar wäre das aber wohl nur mit rechtsanwaltlicher Hilfe. Jenachdem, wie sich eure Familie finanziert, kann es sein, dass ihr komplett aus ALG II herausfallt, und ersatzweise Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt werden muss. Btte lasst euch örtlich beraten, wenn ihr keine Beratungsstelle auftreibt, bitte Private Nachricht an mich, ich schaue dann mal nach.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#3
| |||
| |||
| Hi, ich danke für deine Antwort. Mein Stand war nämlich dieser : Da ich mit Vertragsabschluss Anspruch auf BAB habe falle ich erstmal komplett aus unserer Bedarfsgemeinschaft raus.mein Mann un meine Kinder jedoch werden weiter hin auf das Gehalt meines Mannes angerechnet.So wurde es mir gesagt. Ich muss lediglich sagen das ich nun eine Ausbildung mache, einen Bescheid darüber abegeben das ich BAB beantragt habe und wenn es bewilligt wird, auch einen darüber. Da ich nciht weiß wie lange die Bearbeitung dauert kann ich nur für einen Monat Überbrückungsgeld beantragen udn dann muss ich zusehen. Problem ist nämlich, so wie es aussieht, das meine Mutter zu viel verdient, also anteilig was zahlen muss, sagt zumindest der BAB Rechner im Netz.Was mach ich denn nun?Meine Mutter ist garantiert nicht gewillt für mich zu zahlen, was ich total verstehe zumal sie ihr Geld anderweitig verplant und legt so das sie klar kommt.Denn auch wenn "zu viel" verdient so ist es wohl trotzdem nicht so rosig für sie.Sie hat letztes Jahr geheiratet und baut sich nun mit ihrem neuen Mann ein Leben auf.Mal abgesehen davon lebe ich seit 9 Jahren nicht mehr in ihrem Haushalt und habe meinen Eigenen. Was kann ich dagegen tun? Ich möchte nicht Monate warten müssen ehe ich BAB bewilligt kriege, kann ich auch nicht.Ich steh unter großer Verantwortung.Ich hab schließlich 3 Kinder. Meine Mutter hat mir schon gesagt das sie nciht zahlen will und auch dagegen ankämpfen wird. Was kann ich im Vorfeld tun um meine Mutter da "raus zu holen" Gibt es da eine Möglichkeit. Ich möchte meine Chance endlich eine Ausbildung zu machen nicht vertun aus Existenzangst. Liebe Grüße Winona |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
In meinem Bekanntenkreis habe ich eine junge Frau, alleinerziehend, ein Kind, die hat jetzt eine Ausbildung ohne Vergütung angefangen - und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat sie im Vorfeld die Sachlage beim jobcenter abgeklärt und bekommt auch Geld vom Amt. Ich würde an Deiner Stelle also unbedingt mal mit dem Fallmanager sprechen, zumal Du offensichtlich eine betriebliche Ausbildung (bzw. duale Ausbildung) mit entsprechender Vergütung machst. |
|
#5
| |||
| |||
| Halbwaisenrente bei der Rentenversicherung beantragen? Den Wohnkostenzuschuss vom Jobcenter für Azubis (§ 27 SGB II) gibt es nur bis 25 Jahre. Aber du bist wohngeldberechtigt, weil die anderen Familienmitlglieder mit denen du zusammenwohnst, keine Azubis sind. Wohngeldrechner benutzen. Und den Wohngeldantrag lange vorher stellen. Die Leistung im Härtefall bis zur ersten Zahlung des Ausibildungsvergütung bzw. BAB kannst du durch Antrag verlängern lassen. Sozusagen eine erweiterte Übergangsfinanzierung auf Darlehensbasis erwirken. Notfalls einen Anwalt einschalten oder einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht beantragen. Maximale Höhe der BAB bei Azubi mit eigener Wohnung Azubi & Azubine - Höhe und Bedarf der BAB Vorausleistung nach § 72 SGB III beantragen Azubi & Azubine - BAB - News & Tipps Du solltest noch weiter zum Vorausleistungsverfahren lesen! Meiner Ansicht gelten dabei gleichen Regelungen wie beim Bafög. Vorrangig unterhaltsverpflichtet ist dein Ehemann, der aber vermutlich nciht zahlen kann (Mangelfall) Eventuell könnte die Mutter dir den Unterhalt verweigern also darauf bestehen, dass keine Unterhaltspflicht mehr vorliegt. (weil du schon mehrere begonenne Ausbildungen hattest, weil sie nicht mehr mit deiner Ausibldung rechnen musste o.ä.) Du musst beim BAB-Antrag gleich darauf hinweisen, dass deine Mutter voraussichtlich nicht zahlen wird. Mach das am besten schriftlich, nachweisbar mit Kopie für dich. Infos zum Vorausleistungsverfahren Vorausleistungen - FAQ - BAföG - Studis Online Infos zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder Unterhalt: Kindesunterhalt - Ansprüche, Höhe, Prozessrecht Frage zum Unterhalt für 26-jähriges Kind Familienrecht Forum 123recht.net Sind Eltern noch unterhaltspflichtig? | Bafög | wer-weiss-was |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausbildung SIG oder IT-SK | minchen1990 | Ausbildung | 2 | 05.08.2009 08:00 |
| Unterhalt trotz zweiter Ausbildung? | DevilsAngel | Ausbildung | 1 | 30.06.2009 15:26 |
| hartz 4 / selbstständiger versicherungsfachmann in der ausbildung | Pizzaesser | Existenzgründung allgemein | 4 | 10.07.2008 12:04 |
| Ausbildung + Hartz IV | turboprinzessin | ALG II/Hartz IV | 2 | 16.04.2007 07:19 |