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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo Gemeinde! Ich habe da mal ein paar Fragen zur Umschulung... Aber zuerst meine vorgeschichte Ich habe eine 3-Jährige Ausbildung zur Konditorin hinter mir, die ich im August 2009 erfolgreich abgeschlossen habe! dann arbeitete ich 2 monate noch in meinem Lehrbetrieb... da fing alles an! war 2 wochen am stück krank, wegen einem Reizhusten! Mein Arzt hat diesen mit Antibiotika behandelt, aber kein erfolg war in sicht... dann wurde ich wahrscheinlich wegen der krankheit fristgerecht entlassen... Ich hatte schnell wieder eine neue arbeit! Husten wurde immer schlimmer...ich röchelte und es pfeiffte abends im bett...begleitet wurde dieser husten durch ekzeme an den händen! dann hatte ich sowas wie nesselfieber..es hat gejuckt und war sehr unangenehm! da ich schwanger bin, konnte man leider noch kein allergietest durchführen... Ich habe ein BV bekommen und seitdem ist ruhe! der Pulmologe tippt auf eine mehlstauballergie... Soweit so gut...Ich habe keine chance, es als annerkannte berufskrankheit durchgehen zu lassen, da ich schon im kindesalter asthma und eine haus staub milbenallergie habe! Kann mir das Arbeitsamt eine umschulung bezahlen oder wird diese verweigert`? kann ich mich jetzt schon drum kümmern? unser baby kommt im August und ich möchte gerne 2 jahre elternzeit nehmen, wo ich vorhabe mein abi nachzuholen.... |
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#2
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| auf eine Umschulung ( als was denn überhaupt?) kannst du ja vorsorglich stellen. Ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Agentur darauf eingeht, wenn sie vom der bevorstehenden Niederkunft weiss. Wäre demnach erst mal abzuklären ob die Oma oder sonst wer hier mit einspringt. Eine Umschulung könnte unter Mithilfe einer Person und unter vorheriger Befragung der Arbeitsagentur ( wann denn überhaupt wieder Umschulungen beginnen) wohl erst in ein einiger Zeit stattfinden. Dann ist es aber bereits soweit, dass du 2 jahre Elternzeit nehmen möchtest. Jetzt komm ich bisserl durcheinander Störungen und Hindernisse musst du auch einplanen, wenn dir deine dich seit langer Zeit begleitende Asthmakrankheit bzw. Allergie wieder zu schaffen machen sollte. So wird es wohl besser sein, du bereitest dich erst mal in aller Ruhe auf´s Baby vor. Vielleicht eröffnen sich dir bis dahin ja wieder ganz andere Perspektiven. Den Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit würde ich schon stellen, da du dadurch ärztliche Abklärung eventuel sogar Gutachten zum Stand deiner Asthma und Allergie gewinnst. Schreib nochmals - was du dazu meinst Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| also ich wollte mich jetzt schonmal erkundigen, wie es denn mit einer umschulung aussieht! ich möchte erstmal die 2 jahre elternzeit nehmen...das ist mir wichtig! ich denke, das eine anerkennung der Berufskrankheit lange dauern kann und somit hätte ich ja 2 jahre "Spielraum".. kann ja sein, das man eine umschulung gleich ablehnt! Also meine freundin hat auch nach der lehre eine mehlstauballergie bekommen und hat eine umschulung zur Speditionskauffrau bekommen...deswegen würde "nur" ein Bürojob für mich in frage kommen! ich habe auch überlegt, ob man denn die bestehende Konditor ausbildung noch " nutzen" kann und in der lebensmittelbranche bleiben kann, aber eben nicht in der produktion.... Meine Jugendärztin hat mir damals eine bescheinigung gegeben, das ich diesen beruf ohne bedenken ausüben kann...ist die mir jetzt von nutzen? |
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#4
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| Liebe User, ich hole mal meinen alten Thread wieder hoch Das Baby ist schon lange da und es ist einiges schief gegangen ( während und nach der Geburt ) - deswegen konnte ich kein Abi nachholen... Nun zur Aktuellen Lage: Da ich nicht mehr weiter wusste, holte ich mir Mitte 2011 hilfe vom Arbeitsamt. Dort stellte ich einige Anträge ( reha ). Also das Arbeitsamt ist für mich nicht zuständig - die BG soll sich um meinen Fall kümmern ( Anträge wurden weiter geleitet ). Arbeitsamt verlangt ( logischerweise ) einen Allergietest/ Speziell auf Mehlstaub. Pulmologe gab an, das ich auf Mehlstaub allergisch reagiere ohne einen Test durchgeführt zu haben. Ein Termin für den Test wurde gleich abgeblockt... Nun soll mein Pulmologe einen Antrag ( oder was auch immer ) an die BG weiterleiten - hab den Pulmologen schon im Vorfeld danach gefragt und er macht das nicht, weil ich den Beruf hätte nie lernen dürfen Ja und jetzt? abwarten und däumchen drehen? oder doch den Arzt wechseln? Ich bewerb mich schon seit einiger zeit und gehe nächste woche zum einstellungstest... Danke für antworten lg |
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