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#1
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| hallo erstmal, folgendes problem... meine freundin (19 jahre ) wohnt noch in bielefeld möchte aber zu mir ziehen nicht nur der liebe wegen auch weil sie hier nähe köln größere hoffnung auf einen ausbildungsplatz hat. nun ist die frage, da sie arbeitslosengeld vom amt bekommt, welche probleme auftreten können welche anträge wir für den umzug brauchen und kann uns das amt irgendwelche steine in den weg legen??? vielen dank im voraus |
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#2
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| Hallo! Bezieht die Freundin ALG 2? Wenn ja, dann habe ich schlechte Neuigkeiten: Bis zum 25.Lebensjahr muss ein Kind grundsätzlich zu Hause wohnen, besonders unter ALG 2. Umziehen können U25-Jährige nur unter bestimmten Umständen, z.B. wenn sie zu Hause geschlagen werden. Ansonsten sieht es schlecht aus mit dem Umzug. Mist, jetzt habe ich eine weitere wichtige Frage vergessen: Wohnt deine Freundin noch zu Hause bei den Eltern oder hat sie schon eine eigene Wohnung? Aber selbst wenn sie eine eigene Wohnung hat könnte es (zumindst denke ich mir das) Probleme geben. Bei U25-Jährigen ist das Amt besonders streng mit dem Thema "eigene Wohnung". |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Moonshadow für den nützlichen Beitrag: | ||
finnegen (19.08.2009) | ||
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#3
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| um die offenen fragen zu beantworten: meine freundin bezieht alg 2 wohnt in dem haus ihrer eltern aber in einer kleinen einliegerwohnung und sie zahlt miete an ihre eltern |
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#4
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| Deine Freundin benötigt eine Umzugserlaubnis von der Arge, damit die Unterstützung unbeschädigt bleibt. Die Umzugserlaubnis muss begründet werden, am Besten mit der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Von einem Zusammenzug rate ich dringend ab, ihr würdet euch die Probleme einer Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II einhandeln (wer verdient, zahlt). Deine Freundin ist bis 25 im elterlichen Wohnraum besser aufgehoben!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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